Arbeitslose:Günstige Wohngebiete suchen

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      Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen
      bei der Wohnungssuche auch preiswerte
      Stadtgebiete in die Auswahl einbezie-
      hen - andernfalls drohen ihnen Probleme
      bei der Übernahme der Unterhaltskosten.

      Das Landessozialgericht Nordrhein-West-
      falen verwies in einem Urteil darauf,
      dass die Unterkunftskosten "nur in an-
      gemessener Höhe" übernommen würden. Im
      vorliegenden Fall entschied das Ge-
      richt, dass eine Arbeitslose in Köln
      Unterkunftskosten nur auf Basis einer
      Kaltmiete von 6,60 Euro pro Quadratme-
      ter geltend machen kann.
      (Az. L 19 B 21/05 AS ER)
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