Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen
bei der Wohnungssuche auch preiswerte
Stadtgebiete in die Auswahl einbezie-
hen - andernfalls drohen ihnen Probleme
bei der Übernahme der Unterhaltskosten.
Das Landessozialgericht Nordrhein-West-
falen verwies in einem Urteil darauf,
dass die Unterkunftskosten "nur in an-
gemessener Höhe" übernommen würden. Im
vorliegenden Fall entschied das Ge-
richt, dass eine Arbeitslose in Köln
Unterkunftskosten nur auf Basis einer
Kaltmiete von 6,60 Euro pro Quadratme-
ter geltend machen kann.
(Az. L 19 B 21/05 AS ER)
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