Bundesbeamte müssen weiter eine Praxis-
gebühr für Arztbesuche und einen Eigen-
anteil für Medikamente zahlen. Eine
entsprechende Kürzung der Beihilfe ver-
stoße nicht gegen die Fürsorgepflicht
des Dienstherren, entschied das Ober-
verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in
Koblenz. Az. 10 A 10534/05.OVG
Ein chronisch kranker Regierungsober-
amtsrat hatte geklagt, weil er einen
Eigenanteil von rund 300 Euro im ersten
Halbjahr 2004 hatte zahlen müssen. Laut
Urteil ist dies aber zulässig, sofern
die Belastung nicht mehr als 1 % des
Bruttojahreseinkommens beträgt.
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