Praxisgebühr für Beamte zulässig

    • Praxisgebühr für Beamte zulässig

      Bundesbeamte müssen weiter eine Praxis-
      gebühr für Arztbesuche und einen Eigen-
      anteil für Medikamente zahlen. Eine
      entsprechende Kürzung der Beihilfe ver-
      stoße nicht gegen die Fürsorgepflicht
      des Dienstherren, entschied das Ober-
      verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in
      Koblenz. Az. 10 A 10534/05.OVG

      Ein chronisch kranker Regierungsober-
      amtsrat hatte geklagt, weil er einen
      Eigenanteil von rund 300 Euro im ersten
      Halbjahr 2004 hatte zahlen müssen. Laut
      Urteil ist dies aber zulässig, sofern
      die Belastung nicht mehr als 1 % des
      Bruttojahreseinkommens beträgt.
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