Zündschlüssel stecken lassen und trotzdem versichert

    • Zündschlüssel stecken lassen und trotzdem versichert

      Wenn das Auto gestohlen wird, weil man den Zündschlüssel hat stecken lassen, bedeutet das nicht automatisch den Verlust des Versicherungsschutzes.
      Nach einem Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichtes handelt ein Autofahrer nicht grob fahrlässig, wenn er sein Auto mit steckendem Schlüssel stehen lässt, um einem anderen Autofahrer bei einer Panne zu helfen.
      In dem verhandelten Fall gab das Gericht einem Autofahrer Recht, der gegen seine Kasko-Versicherung geklagt hatte. Der Mann hatte an einer Autobahnzufahrt angehalten, um einer Frau zu helfen. Dabei hatte er seinen Zündschlüssel stecken lassen. Während er den Schaden am Wagen der Frau begutachtete, fuhren zwei Unbekannte mit seinem Fahrzeug weg. Die Versicherung verweigerte daraufhin ihre Zahlung mit der Begründung, der Mann habe grob fahrlässig gehandelt.
      Die Richter des OLG war der Meinung, der Mann habe nicht wissen können, dass die Panne nur vorgetäuscht war. Daher sei ihm auch nicht vorzuwerfen, dass er den Zündschlüssel stecken ließ. Der Mann habe nach Ansicht des Gerichtes nicht ahnen können, dass sein Fahrzeug innerhalb so kurzer Zeit gestohlen würde.

      Aktenzeichen:
      3 U 239/01
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