Wenn Arbeitnehmer sich für Altersteil-
zeit entscheiden, darf dies vom Unter-
nehmen nicht einfach aus Kostengründen
abgelehnt werden. Das geht aus einem
Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt
hervor. Die Richter gaben damit der
Klage einer Krankenschwester gegen ei-
nen kirchlichen Verband statt. Dieser
wurde verurteilt, mit der Frau einen
Altersteilzeit-Vertrag abzuschließen.
AZ.: 1 Ca 5187/05
Der Verband hatte argumentiert, die
Rückstellungen für die rund 30 Arbeit-
nehmer, die Anspruch auf Alterzeilzeit
hätten, seien unzumutbar.
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