Alterteilzeit muss genehmigt werden

    • Alterteilzeit muss genehmigt werden

      Wenn Arbeitnehmer sich für Altersteil-
      zeit entscheiden, darf dies vom Unter-
      nehmen nicht einfach aus Kostengründen
      abgelehnt werden. Das geht aus einem
      Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt
      hervor. Die Richter gaben damit der
      Klage einer Krankenschwester gegen ei-
      nen kirchlichen Verband statt. Dieser
      wurde verurteilt, mit der Frau einen
      Altersteilzeit-Vertrag abzuschließen.
      AZ.: 1 Ca 5187/05

      Der Verband hatte argumentiert, die
      Rückstellungen für die rund 30 Arbeit-
      nehmer, die Anspruch auf Alterzeilzeit
      hätten, seien unzumutbar.
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