Millionen Kunden dürfen auf eine Nach-
zahlung für ihre gekündigte Lebensver-
sicherung hoffen. Das berichtet das Ma-
gazin "Capital" unter Berufung auf ein
Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Zah-
lung könne nach ersten Berechnungen je
nach Versicherer und Vertrag rund 1000
Euro betragen. (Az: IV ZR 162/03,
177/03 und 245/03 vom 12.Oktober 2005)
Der BGH hatte Klauseln in Kapital-Le-
bensversicherungen für unwirksam er-
klärt, nach denen der Rückkaufwert bei
einer Kündigung mit den Vertragskosten
- wie Provisionen und Stornogebühren -
verrrechnet werden darf.
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