BGH: Lebensversicherer müssen zahlen

    • BGH: Lebensversicherer müssen zahlen

      Millionen Kunden dürfen auf eine Nach-
      zahlung für ihre gekündigte Lebensver-
      sicherung hoffen. Das berichtet das Ma-
      gazin "Capital" unter Berufung auf ein
      Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Zah-
      lung könne nach ersten Berechnungen je
      nach Versicherer und Vertrag rund 1000
      Euro betragen. (Az: IV ZR 162/03,
      177/03 und 245/03 vom 12.Oktober 2005)

      Der BGH hatte Klauseln in Kapital-Le-
      bensversicherungen für unwirksam er-
      klärt, nach denen der Rückkaufwert bei
      einer Kündigung mit den Vertragskosten
      - wie Provisionen und Stornogebühren -
      verrrechnet werden darf.
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