Eine Tagesmutter, die fremde Kinder be-
treut, sollte eine Haftpflichtversiche-
rung abgeschlossen haben, die auch die
ihr anvertrauten Kleinen einschließt.
Darauf macht die R+V-Versicherung in
Wiesbaden aufmerksam.
Sonst müsse sie im Ernstfall mit ihrem
privaten Vermögen für Schäden aufkom-
men. Kann sie das nicht, kann das auch
für Eltern und Kind Folgen haben. Sie
bekämen nach einem Unfall keine Ent-
schädigung. Die Tagesmutter haftet un-
ter Umständen auch, wenn das Kind un-
beabsichtigt einen Spielkameraden
schädigt.
Wer Fehler findet, darf sie behalten!