Tagesmutter haftet bei Unfällen

    • Tagesmutter haftet bei Unfällen

      Eine Tagesmutter, die fremde Kinder be-
      treut, sollte eine Haftpflichtversiche-
      rung abgeschlossen haben, die auch die
      ihr anvertrauten Kleinen einschließt.
      Darauf macht die R+V-Versicherung in
      Wiesbaden aufmerksam.

      Sonst müsse sie im Ernstfall mit ihrem
      privaten Vermögen für Schäden aufkom-
      men. Kann sie das nicht, kann das auch
      für Eltern und Kind Folgen haben. Sie
      bekämen nach einem Unfall keine Ent-
      schädigung. Die Tagesmutter haftet un-
      ter Umständen auch, wenn das Kind un-
      beabsichtigt einen Spielkameraden
      schädigt.
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!