2,67 Promille: Kein Versicherungsschutz

    • 2,67 Promille: Kein Versicherungsschutz

      Auch Fußgänger riskieren ihren Versi-
      cherungsschutz wenn sie zu viel Alkohol
      trinken. Das Oberlandesgericht Köln
      entschied, dass bei einer Blutalkohol-
      Konzentration von 2,67 Promille auch
      bei einem Fußgänger eine alkoholbeding-
      te Bewusstseinsstörung vorliege, die
      den Versicherungsschutz ausschließe.

      Konkret ging es um einen Bergwanderer,
      der im Elbsandsteingebirge betrunken
      auf einem Pfad ausrutschte,in die Tiefe
      stürzte und eine Querschnittslähmung
      erlitt. Der Mann wollte 1,4 Mio.Euro
      wegen Vollinvalität erstreiten. Das OLG
      wies den Antrag ab. (Az: 5 W 111/05)
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