Auch Fußgänger riskieren ihren Versi-
cherungsschutz wenn sie zu viel Alkohol
trinken. Das Oberlandesgericht Köln
entschied, dass bei einer Blutalkohol-
Konzentration von 2,67 Promille auch
bei einem Fußgänger eine alkoholbeding-
te Bewusstseinsstörung vorliege, die
den Versicherungsschutz ausschließe.
Konkret ging es um einen Bergwanderer,
der im Elbsandsteingebirge betrunken
auf einem Pfad ausrutschte,in die Tiefe
stürzte und eine Querschnittslähmung
erlitt. Der Mann wollte 1,4 Mio.Euro
wegen Vollinvalität erstreiten. Das OLG
wies den Antrag ab. (Az: 5 W 111/05)
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