Verbrauchersieg bei Riester-Kündigung

    • Verbrauchersieg bei Riester-Kündigung

      Punktsieg für Verbraucher bei Kündigung
      einer Riester-Rente: Vor dem Bundesge-
      richtshof verzichtete eine Versicherung
      auf hohe Abzüge vom Rückkaufswert bei
      vorzeitiger Vertragskündigung. Laut BGH
      hat das Versicherungsunternehmen in der
      Verhandlung den Unterlassungsanspruch
      anerkannt. Der BGH hat das Unternehmen
      daraufhin "dem Anerkenntnis gemäß
      verurteilt". (AZ: IV ZR 63/04)

      Erst vor wenigen Wochen hatte der BGH
      Klauseln in Kapitallebensversicherungen
      für unwirksam erklärt, nach denen der
      Rückkaufswert bei der Kündigung mit den
      Vertragskosten verrechnet werden durfte.
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