Punktsieg für Verbraucher bei Kündigung
einer Riester-Rente: Vor dem Bundesge-
richtshof verzichtete eine Versicherung
auf hohe Abzüge vom Rückkaufswert bei
vorzeitiger Vertragskündigung. Laut BGH
hat das Versicherungsunternehmen in der
Verhandlung den Unterlassungsanspruch
anerkannt. Der BGH hat das Unternehmen
daraufhin "dem Anerkenntnis gemäß
verurteilt". (AZ: IV ZR 63/04)
Erst vor wenigen Wochen hatte der BGH
Klauseln in Kapitallebensversicherungen
für unwirksam erklärt, nach denen der
Rückkaufswert bei der Kündigung mit den
Vertragskosten verrechnet werden durfte.
Wer Fehler findet, darf sie behalten!