Käufer möchte Gebot zurückziehen

    • Käufer möchte Gebot zurückziehen

      Hallo ! Brauche euren Rat.

      Ich habe einen Digital-Camcorder bei eBay verkauft. Im Text stand das dieser Artikel nicht voll funktionstüchtig sei.

      Ungefähr 14 Minuten vor Ende des Artikels schrieb mir der eBayer das er nicht gelesen hätte das der Artikel defekt sei und wolle das ich sein Gebot zurück ziehe.

      Leider laß ich seine E-Mail erst nach Ablauf des Gebotes !

      Jetzt hat er den artikel erstanden und wolle das ich dem 2. Bietenden ein Angebot mache. Er meine es wäre ungenügend beschrieben worden und aus den Sätzen ginge hervor das es funktionieren würde.

      Wolle ich trotzdem das er zahlt wird er es kaufen es überprüfen lassen und rechtliche Schritte einleiten !!

      Was soll ich tun ? Kann er etwas amchen ? In meiner AGB steht das Privat ist und jedes Gebot gilt !

      Danke.
    • Hallo,

      wäre gut, wenn Du uns erstmal einen Link zur Auktion geben könntest! ;)
      Warum hat er denn das Gebot dann nicht rechtzeitig zurückgezogen?
      Hast Du ihn mal auf die eBay-Grundsätze und Rücknameregeln hingewiesen?
      Hier mel ein Auszug:

      Rücknahmeregeln

      Sie haben Ihr Gebot mindestens 12 Stunden vor Angebotsende abgegeben: Eine Rücknahme des Gebots 12 Stunden vor dem Angebotsende ist unter den oben dargelegten Grundsätzen möglich.


      Sie haben Ihr Gebot innerhalb der letzten 12 Stunden vor Angebotsende abgegeben: In diesem Falle können Sie Ihr Gebot nur innerhalb 1 Stunde nach Gebotsabgabe zurückziehen. Auch hier gelten für die Rücknahme die oben dargelegten Grundsätze.


      ->Link<-

      MfG
      mok006 :)
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!
    • Also für mich ist der Fall eindeutig! Du bist im Recht!

      Bevor man sein Gebot abgibt, sollte man sich schon alles vorher durchlesen! Und Du hast ja alles eindeutig geschrieben!

      Achtung !!! Leider funktioniert sie nicht immer. Die Tasten haben dann keine Funktion. Ein befreundeter Spezialist meinte das dies nur eine Kleinigkeit wäre und Ruck-Zuck wieder funktionieren würde !!


      ACHTUNG: zum Thema gesetzliche Gewährleistung: Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen: Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. * Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. * Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers (wie in den eBay Bedingungen und in den AGB geregelt!). * Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Wundern sie sich bitte nicht über diese Erklärung, denn sie wird schon in kurzer Zeit so oder ähnlich in jedem eBay-Angebot stehen. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Ver/Kaufpreis. Noch einiges zur Klarheit: Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, das es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden das er kein Widerrufsrecht gemäss dem Fernabsatzgesetz genießt.


      Und bevor ich solch einen vergleichsmäßig hohen Betrag biete, lese ich mir die Bescheibung doch lieber zweimal durch!
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    • Einerseits hast Du auf die mangelnde Funktionalität hingewiesen.
      Andererseits ist dieser Hinweis nur recht klein am Ende der AB. Da es sich um eine sehr wichtige Eigenschaft des Teils handelt, ist es zumindest zweifelhaft, ob Größe und Plazierung dieses Hinweises ausreichend sind.
      Den Gewähleistungsverzicht hast Du schon relativ gut formuliert, hast aber am Ende doch ein Eigentor geschossen:
      Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, das es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt.

      Bei ebay gibt es keine Versteigerungen! sondern ausschließlich Verkäufe zum Höchstgebot oder Festpreis. In wie weit diese falsche Formulierung den Rest der Klausel unwirksam macht, liegt im Ermessen jedes einzelnen Richters. Imho ist die Geschichte ein bischen wackelig.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Da hast Du Dir ja...

      ...sehr viel Mühe bei der Beschreibung des Artikels gegeben. Irgendwo in dieser umfangreichen Beschreibung mit viel Gross- Farb- und Kursivschrift habe ich dann auch den Hinweis auf den Defekt entdeckt. Sozusagen als Kleingedrucktes.

      Aus meiner subjektiven Sichtweise hast Du damit sicherlich dem "Recht" Genüge geleistet. Allerdings würde ich jedoch nicht auf dem Geschäft bestehen. Hier ist zu offensichtlich, dass der Bieter aus Freude und Begeisterung für ein tolles Angebot zu voreilig war. Das war vielleicht unaufmerksam und "dumm", aber auch menschlich. Und ganz ehrlich: Sowas kann doch jedem mal passieren, oder?

      Ich jedenfalls mich dann darüber freuen, wenn´s bei eBay noch kulante Menschen gibt, die nicht immer gleich auf ihr "gutes Recht" pochen. Die auch mal dazu bereit sind einvernehmliche Regelungen zur Zufriedenheit beider Seiten zu finden und dazu bereit sind die eigenen Interessen mal etwas hinten an zu stellen. Besonders dann wenn – wie in diesem Fall – solche erklärlichen Fehler passiert sind.

      Und was die angefallenen eBay-Gebühren angeht: Die sollte der Käufer dann ja gern übernehmen. Das wär aus meiner Sicht eine faire und anständige Lösung.
    • Wer ist im recht ? Hilfe !

      Fehler beschrieben hin oder her ... alleine aus folgendem Grund solltest Du das Geschäft rückabwickeln:
      Versandgebühren und eBay-Gebühren (5 €) übernimmt der Käufer.


      Das Abwälzen der eBay-Gebühren auf den Käufer ist laut eBay-AGB VERBOTEN !!!

      Also biete den Camcorder dem Zweitbietenden an, oder stell die Auktion neu ein.

      Dann aber bitte als Titel nicht TOP schreiben, denn ein - wenn auch nur teilweise - defektes Gerät kann nicht top sein !! Die eBay-Gebühren zahlt der Verkäufer = Du und der Defekt am Gerät sollte schon am Anfang der Artikelbeschreibung platziert werden, damit solche Mißverständnisse wie in dieser Auktion ausbleiben. Ich mache jede Wette, auch der Zweitbietende wird den Mangel nicht oder nur zu spät gelesen haben ...

      Deine "AGB" sollten größer geschrieben werden, damit das sogenannte Kleingedruckte auch wirklich jeder lesen kann. Ich persönlich würde bei einer solchen Auktion nicht bieten, wenn nicht alles vernünftig leserlich dargestellt wird. Und das schreckt sicherlich nicht nur mich, sondern auch viele andere potentielle Käufer ab !!
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • Habe mich mit ihm darauf geeinigt, das er mir 10 € Zwecks Gebühren überweist. Und das die Sache damit erledigt ist.

      Muss aber sagen das ich schon mal ein Auto gekauft hatte, das dann aber mehr Schäden aufwies als angegeben ! Kann man dies dann als mangelnde Kenntnisse zugunsten des Verkäufers abwelzen ?

      Wegen TOP: Könnte ja auch sagen das damit der Zustand sprich - keine Gebrauchsspuren zu sehen sind, und damit TOP gemeint ist !
    • Muss aber sagen das ich schon mal ein Auto gekauft hatte, das dann aber mehr Schäden aufwies als angegeben ! Kann man dies dann als mangelnde Kenntnisse zugunsten des Verkäufers abwelzen ?

      Wenn im gegenseitigen Einvernehmen ein Gewährleistungs- bzw. Sachmangelhaftungsauschluß vereinbart wurde ja. Aber nur, wenn der Verkäufer nicht gewerblich handelt.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Habe die 10 € aus dem Preislisten Heft von DHL.


      Ausserdem hat sich bis Dato noch niemand im geringesten über meine Artikel und Umgangsformen beschwert.

      Ich denke nicht das es da irgendetwas zu "überdenken " gibt !!!!!!

      In eBay handeln zu Hauf sehr sehr unseriöse Personen die wesentlich desolatere Artikel anbieten und sie unteranderem als TOP anpreisen.

      Zumal ich auch sagen kann, das ich es bisher sehr erfolgreich ausserhalb des Internet verstand zu Handeln.

      Wenn man schon von unseriös sprechen kann wenn man 3 € mehr für den Versand berechnet als "Normal" dann muss ich sagen das du anscheinend im Leben noch nicht oft genug mit offenen Augen und Ohren unterwegs warst !

      Wegen der "kleinen ABG" : Der bei uns wöchentlich erscheinende Elektronik-Markt hat in seinem Prospekt die ABG in einer Schriftgröße dargestellt die Aufgrund des Papiers nicht mehr Leserlich ist !

      Ich denke das Thema hat sich damit erledigt, und das man nicht aus einer Fliege einen Elefanten machen muss. PUNKT !
    • Original von ego444
      Neben den schon erwähnten Punkten machen 10 € Kosten für unversicherten Versand auch keinen besonders seriösen Eindruck.


      Da muss ich ego aber auch Recht geben, aber wenn Du das aus dem Preisheft von DHL hast, dann ist das aber ganz bestimmt kein unversicherter Versand, sondern versicherter! Denn unversichert wäre ja Päckchen und das kostet ja nur so um die 4€! Also war es wohl nur ein mißverständnis. 8o
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    • Das ist möglich, da die Beschreibung in diesem Heft sehr umständlich und kompliziert ist.

      Andererseits finde ich es eher unverschämt und unseriös, wenn jemand 7 € Versand berechnet für 1 Computer Spiel nur im Jewel-Case ohne Verpackung !

      Trotzalledem finde ich es wirklich nicht weiter nötig das man hier noch weiter streitet um den Preis den ich für den Versand versanschlagte. Jeder hat sein eigene Verkaufstrategie und sollte sie, solange sie im Vorsatz liegt auch so nutzen.

      Und mal ehrlich: Ob jetzt 3 € mehr oder weniger bei einem Artikel der so oder so ein vielfaches dieses Betrages übersteigt ist doch sehr lächerlich !
    • Zitat HEMI-V8 "Ich denke nicht das es da irgendetwas zu "überdenken " gibt !!!!!!"

      Bis Dato hat sich niemand beschwert. Aber wozu hast dann dieses Thema im Forum eingestellt? Um Recht und Rückenstärkung zu bekommen?

      Recht hast Du auch aus meiner Sicht, wie bereits von einigen Kennern dargestellt. Aber wenn den ForumsteilnehmerInnen da gleichzeitig andere optimierbare Punkte auffallen und angemerkt werden, dann ist das doch ein nützlicher Nebeneffekt, oder?

      Also ich habe mir allein bei diesem Threat schon einige Anregungen für mein eigenes Vorgehen aber auch zur Absicherung heraus gezogen.

      Zu den versandkosten: Manche der Dinge, die ich versende, müssen sehr sorgfältig verpackt werden. Das kostet Zeit und oft auch Verpackungsmaterial (Luftfolie, etc...). Deshalb weise ich bei meinen Versandkosten (oder in einer eMail an den KäuferIn) darauf hin, dass in den bspw. 10 EUR Versandkosten auch die Aufwände für eine sorgfältige Verpackung der Ware enthalten sind. Bisher kam das eigentlich immer sehr gut an.
    • Wer ist im recht ? Hilfe !

      Wegen TOP: Könnte ja auch sagen das damit der Zustand sprich - keine Gebrauchsspuren zu sehen sind, und damit TOP gemeint ist !


      Könnte ... ist aber so aus Deiner Überschrift nicht zu entnehmen !! Sicherlich wird der Zustand ohne Gebrauchsspuren als TOP angepriesen, jedoch dürfte diese Spezifikation aufgrund des Mangels nicht in Betracht kommen.

      Trotzalledem finde ich es wirklich nicht weiter nötig das man hier noch weiter streitet um den Preis den ich für den Versand versanschlagte.


      Hat doch Niemand vor und auch Niemand so gemeint. Es ging lediglich darum, daß selbst die Post in ihrer Broschüre keine unversicherte Inlandssendung mit 10,- EUR veranschlagt. Außerdem waren und sind es nur Tipps, wie man seine zukünftigen Auktionen etwas besser gestalten kann, damit mehr Käufer darauf anspringen.

      Hohe Versandkosten sind nunmal ein Grund, weshalb viele potentielle Käufer dann doch lieber bei anderen Anbietern gucken. Aber wie Du schon selbst geschrieben hast, jeder hat seine "Strategie". Wie weit er / sie damit Erfolg hat, kann hier nicht beurteilt werden. Wir versuchen die Portokosten immer so gering wie möglich zu halten. Will der Käufer unversichert, bekommt er unversichert, natürlich mit allen Risiken, die der unversicherte Versand mit sich bringt ...

      Wenn man schon von unseriös sprechen kann wenn man 3 € mehr für den Versand berechnet als "Normal" dann muss ich sagen das du anscheinend im Leben noch nicht oft genug mit offenen Augen und Ohren unterwegs warst !


      Naja, 3,- EUR Aufschlag auf die normalen Portokosten sind nicht ganz unerheblich. Sicher, wenn man eine Kostenpauschale für Verpackung, Zeit, Aufwand und Sprit einrechnet, dann könnte die Summe schon hinkommen. Aber ich persönlich finde sie schon etwas sehr heftig. Und das hat nichts mit "mit geschlossenen Augen & Ohren durchs Leben laufen" zu tun !!

      Wenn es doch wirklich nur eine Kleinigkeit ist, die den Camcorder nicht richtig funktionieren läßt, dann laß ihn reparieren und der Erlös hinterher wird dementsprechend ausfallen ... Du hast doch einen Fachmann an der Hand. So würde ich es auch machen, ist doch taktisch klug, oder nicht? Du weißt jetzt, was für den "defekten" Camcorder am Ende für eine Summe ersteigert wurde. Ist das Teil heile, dürfte es dementsprechend mehr sein ... Ist eine Überlegung wert ?!?!
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    • Und zum Thema: "andere machen noch viel schlimmeres":

      Da gibt es einen Rechtsgrundsatz -> Es gibt keine Gleichheit im Unrecht!

      So wie die Auktion gestaltet ist, scheinst du es ja regelrecht darauf abgesehen zu haben, dass jemand den Vermerk überliest und dann mit von dir mit dem Hinweis auf den ja letztendlich rechtlich korrekten Vermerk zum Kauf gezwungen wird, wenn er seinen Irrtum zu spät bemerkt. Sowas wird auf dauer nicht unbedingt die Seriösität und Glaubwürdigkeit von dir bestärken.

      Vielleicht solltest du dir mal einige allgemeine Hinweise zum Layout im allgemeinen zu gemüte führen. So wird jeder Fachmann dir bestätigen können, dass man niemals zu viele verschiedenen Farben und Schriftarten verwenden sollte, da dies die Lesbarkeit eines Textes enorm verschlechtert. Es sieht vielleicht "bunt" aus - aber mehr nicht, nicht mal "schön bunt"..
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Es war bestimmt keine Absicht auch wenn es scheint ! Ich kaufe selbst öfters etwas und bin daher sehr bedacht darauf das alles ohne Prbleme abläuft !

      Ich hábe mich mit dem Käufer geeinigt und beider Parteien sind zufrieden.

      Ob Bunt hin oder her bin normalerweiseauch auch eher für schlicht und dezent anzeigen aber ich habe es diese mal eben so gemacht.




      War halt ein ausrutscher und zuvor nie etwasähnliches gewesen ! War auch das letzte mal.

      Friede !