BGH-Urteil zur Handy-Werbung

    • BGH-Urteil zur Handy-Werbung

      Werbung für billige Handys, deren Kauf
      an einen Mobilfunkvertrag gekoppelt
      ist, muss Verbrauchern auf einen Blick
      Klarheit über die Einstiegskosten ver-
      schaffen. Das hat der Bundesgerichtshof
      entschieden. (Az: I ZR 252/02)

      Nach dem Urteil müssen in einer Anzeige
      alle sofort entstehenden Kosten ähnlich
      ins Auge fallen wie der Preis für das
      Mobiltelefon selbst. Der Media Markt
      hatte 1995 in einer Zeitung mit einem
      Handypreis von einer D-Mark geworben.
      Beim Kauf des Geräts musste man einen
      Vertrag abschließen und eine so genann-
      te Aktivierungsgebühr (49 DM) zahlen.
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!