Werbung für billige Handys, deren Kauf
an einen Mobilfunkvertrag gekoppelt
ist, muss Verbrauchern auf einen Blick
Klarheit über die Einstiegskosten ver-
schaffen. Das hat der Bundesgerichtshof
entschieden. (Az: I ZR 252/02)
Nach dem Urteil müssen in einer Anzeige
alle sofort entstehenden Kosten ähnlich
ins Auge fallen wie der Preis für das
Mobiltelefon selbst. Der Media Markt
hatte 1995 in einer Zeitung mit einem
Handypreis von einer D-Mark geworben.
Beim Kauf des Geräts musste man einen
Vertrag abschließen und eine so genann-
te Aktivierungsgebühr (49 DM) zahlen.
Wer Fehler findet, darf sie behalten!