Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ge-
schiedene Väter oder Mütter beim Unter-
halt für volljähriger Kinder entlastet.
Nach einem Urteil kann derjenige, der
allein für den Lebensunterhalt des Soh-
nes oder der Tochter aufkommen muss,
künftig das volle Kindergeld von seiner
Zahlungspflicht abziehen.
Das gilt auch dann, wenn der Nachwuchs
beim anderen - nicht zahlungspflichti-
gen - Elternteil wohnt. Bisher war un-
klar, ob das Kindergeld in diesen Fäl-
len aufgeteilt werden muss.
Wer Fehler findet, darf sie behalten!