Ärztliches Attest nicht anzweifeln

    • Ärztliches Attest nicht anzweifeln

      Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht
      berechtigt, eine ärztliche Arbeitsun-
      fähigkeitsbescheinigung anzuzweifeln.
      Das geht aus einem veröffentlichten Ur-
      teil des Landesarbeitsgerichts (LAG)
      Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Daher
      könne einem Mitarbeiter auch nicht
      fristlos mit der Begründung gekündigt
      werden, er habe seine Arbeitsunfähig-
      keit nur vorgetäuscht.

      Nur wenn er ernsthafte Zweifel habe und
      diese auch näher begründen könne, gelte
      eine Ausnahme. (Az: 4 Sa 728/04)
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