Bei Steuerhinterziehung keine Pension

    • Bei Steuerhinterziehung keine Pension

      Der niedersächsische Disziplinarhof hat
      einem pensionierten Finanzbeamten nach
      dessen Verurteilung wegen Steuerhinter-
      ziehung das Ruhegehalt gestrichen. Der
      Beamte hatte beim Ausfüllen von Steuer-
      erklärungen für Dritte nicht existente
      Spenden eingetragen und dem Finanzamt
      eigene Einkünfte aus der Steuerberatung
      verschwiegen.

      Dafür wurde er von einem Amtsgericht zu
      20.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Der
      Disziplinarhof stufte in Lüneburg die
      Steuerhinterziehung als schwerwiegendes
      Dienstvergehen ein und erkannte dem Be-
      amten die Pension ab. 1 NDH L 6/04
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