Der niedersächsische Disziplinarhof hat
einem pensionierten Finanzbeamten nach
dessen Verurteilung wegen Steuerhinter-
ziehung das Ruhegehalt gestrichen. Der
Beamte hatte beim Ausfüllen von Steuer-
erklärungen für Dritte nicht existente
Spenden eingetragen und dem Finanzamt
eigene Einkünfte aus der Steuerberatung
verschwiegen.
Dafür wurde er von einem Amtsgericht zu
20.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Der
Disziplinarhof stufte in Lüneburg die
Steuerhinterziehung als schwerwiegendes
Dienstvergehen ein und erkannte dem Be-
amten die Pension ab. 1 NDH L 6/04
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