Ebay Vertragsstrafe

    • Zumindest wird den Richter interessieren, worum es eigentlich geht.
      Mich übrigens auch.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      Zumindest wird den Richter interessieren, worum es eigentlich geht.

      Ausgehend von der höchst umfangreichen Infoirmationslage des TE würde ich meinen, er hat in seine Auktionen reingeschreben, dass Spaßbieter drei Billionen Euro Vertragsstrafe zu zahlen haben. (Ein paar Billionen sind ja in EZB-Zeiten keine wirklichen Beträge mehr... ;) )

      Ist doch hier auch nicht anders als in den ebay-Foren. Wer derart indifferent fagt, hat selbst was zu verbergen. Und nun ist ihm aufgefallen, dass die Prozesskosten etwas exorbitant hoch und von ihm vorzustrecken sind, wenn er das einklagen möchte.

      Wobei sich die gestellte Frage natürlich ganz eindeutig mit einem "Kommt drauf an" beantworten lässt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      karakorum666 schrieb:

      Zumindest wird den Richter interessieren, worum es eigentlich geht.
      Ausgehend von der höchst umfangreichen Infoirmationslage des TE würde ich meinen, er hat in seine Auktionen reingeschreben, dass Spaßbieter drei Billionen Euro Vertragsstrafe zu zahlen haben. (Ein paar Billionen sind ja in EZB-Zeiten keine wirklichen Beträge mehr... ;) )

      Ist doch hier auch nicht anders als in den ebay-Foren. Wer derart indifferent fagt, hat selbst was zu verbergen. Und nun ist ihm aufgefallen, dass die Prozesskosten etwas exorbitant hoch und von ihm vorzustrecken sind, wenn er das einklagen möchte.

      Wobei sich die gestellte Frage natürlich ganz eindeutig mit einem "Kommt drauf an" beantworten lässt.
      Kannste meine gestellte Frage nicht beantworten ,oder biste zu blöd dazu
    • Buer2609 schrieb:

      Kannste meine gestellte Frage nicht beantworten ,oder biste zu blöd dazu
      Er hat doch geantwortet, kommt darauf an!
      Stell die Frage etwas ausführlicher und du bekommst eine vernünftige Antwort, so einfach ist das. :S

      Wobei ich mir vorstellen könnte, dass nach deinem, oder bist du zu blöd dazu, du dir deine Antwort auch wo anders suchen kannst!

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    • Buer2609 schrieb:

      Kannste meine gestellte Frage nicht beantworten ,oder biste zu blöd dazu

      Du hast doch eine präzise Antwort: Kommt drauf an.

      Dafür, dass Du zu blöd bist, Fragen zu stellen kann ich eben so wenig wie dafür, dass Du zu blöd bist, die Antwort selbst zu wissen und deshalb überhaupt fragen zu müssen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Buer2609 schrieb:

      Kannste meine gestellte Frage nicht beantworten ,oder biste zu blöd dazu
      Du hast doch eine präzise Antwort: Kommt drauf an.

      Dafür, dass Du zu blöd bist, Fragen zu stellen kann ich eben so wenig wie dafür, dass Du zu blöd bist, die Antwort selbst zu wissen und deshalb überhaupt fragen zu müssen.
      Ich kenne die Antwort ja,ich weiß ja nicht ob du dummer Löscbert die Antwort kennst
    • Buer2609 schrieb:

      Ich kenne die Antwort ja,
      Wozu fragst Du dann?

      -> Trollfütterung beendet.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.