Arbeitsbefristung nur schriftlich

    • Arbeitsbefristung nur schriftlich

      Wer als Arbeitnehmer mit dem Chef nur
      mündlich ein Arbeitsverhältnis auf Zeit
      vereinbart, darf sich die Hände reiben:
      Tatsächlich wird damit eine unbefriste-
      te Beschäftigung vereinbart, wie die
      Deutsche Anwalts- und Steuerberaterver-
      einigung für die mittelständische Wirt-
      schaft mitteilt. Die Befristung von Ar-
      beitsverhältnissen müsse nämlich in je-
      dem Fall schriftlich besiegelt werden.
      So schreibe es das Arbeitsrecht vor.

      Die Befristung muss in Schriftform noch
      vor dem ersten Arbeitstag niedergelegt
      werden. Ein nachträglich befristeter
      Arbeitsvertrag genüge nicht.
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!