Bau: Keine Haftung für Leichtsinn

    • Bau: Keine Haftung für Leichtsinn

      Ein Bauunternehmer muss nicht für Kin-
      der und Jugendliche haften, die sich
      leichtfertig auf einer Baustelle ver-
      letzen. Das entschied das Saarländische
      Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken
      in einem Urteil. Nach geltendem Recht
      müsse der Unternehmer nur vor solchen
      Gefahren schützen, die ohne grobes Mit-
      verschulden des Betroffenen zu Verlet-
      zungen führen könnten. Az:8 U 338/04-74

      Das OLG wies die Klage eines Minderjäh-
      rigen zurück. Der wurde verletzt, nach-
      dem er zusammen mit anderen Jugendli-
      chen auf einer Baustelle gelagerte Ka-
      nalrohre ins Rollen gebracht hatte.
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