Ein Bauunternehmer muss nicht für Kin-
der und Jugendliche haften, die sich
leichtfertig auf einer Baustelle ver-
letzen. Das entschied das Saarländische
Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken
in einem Urteil. Nach geltendem Recht
müsse der Unternehmer nur vor solchen
Gefahren schützen, die ohne grobes Mit-
verschulden des Betroffenen zu Verlet-
zungen führen könnten. Az:8 U 338/04-74
Das OLG wies die Klage eines Minderjäh-
rigen zurück. Der wurde verletzt, nach-
dem er zusammen mit anderen Jugendli-
chen auf einer Baustelle gelagerte Ka-
nalrohre ins Rollen gebracht hatte.
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