Eine beleidigende Geste unter Kollegen
kann teuer werden, selbst wenn Mobbing
nicht nachgewiesen wird. Eine "Schei-
benwischergeste" kann immerhin 1.000
Euro kosten, wie die Deutsche Anwalt-
auskunft mit Hinweis auf ein Urteil des
Oberlandesgerichts Koblenz berichtet.
Klägerin war eine Schulleiterin, die
mit ihrem Dienstherren wiederholt Ärger
wegen ihres Führungsstils hatte. Die
Situation eskalierte, als ein Vorge-
setzter bei einer Dienstbesprechung die
Frau in deren Abwesenheit vor dem Leh-
rerkollegium mit der "Scheibenwischer-
geste" bloßstellte. AZ: 1 U 1161/04
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