Vielleicht wird ja der Treffpunkt dann das Gerichtsgebäude sein, in dem man sich zu einem vom Gericht festgelegten Zeitpunkt trifft, um sich mal so richtig auszuquatschen ...
viribus unitis semper et ubique
Gigi27 schrieb:
Hay das selbe hat er mir auch geschrieben also am Dienstag zu Polizei gehen ...
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Reducal schrieb:
...ist der Ruf erst ruiniert, bescheißt es sich ganz ungeniert! Bei solchen Vermögensdelikten ist der Staat ab einem gewissen Punkt nahezu machtlos. So notorische Betrüger genießen irgendwann die Ohnmacht des Strafgesetzbuchs. Aber der Grad zum Weg in die Klapse ist schmal.
ipaaad schrieb:
wer die Adresse will soll sich bei mir melden!
ipaaad schrieb:
wer die Adresse will soll sich bei mir melden!
itneen schrieb:
Warum rät er dir nicht zur normalen zivilrechtlichen Tour?Was ein Staatsanwalt oder später Richter macht oder nicht, ist völlig belanglos für deine Rückzahlung.NeoIrfan schrieb:
meine Anwalt sagte wir sollten warten bis Staatsanwalt gegen ihn Strafanzeige erstattet.
Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung, Gerichtliches Mahnverfahren, automatischer Titel nach Säumnis oder bei Widerspruch nach erfolgreicher Klage . Und dann den Kuckucks-Kleber beauftragen.
NeoIrfan schrieb:
Bitte glaubt ihn keinen Wort diesen dreckigen Betrüger die mich in zwischen 1 Jahr zurückgehalten , Er zählt Märchen und Mitleids Storys seine Leben ist und so ,
Er hat mich 600 betrogen , bin gerade mit ihm gerichtlich verhandeln.
selbst da hat er sich geweigert zu melden.
Diese Betrüger wird weiter machen .
Der bekommt seine Strafe es läuft gegen ihn gerade Zwangsvollstreckung Gerichtlich .
JohannesEbayPDW schrieb:
Eine Strafanzeige habe ich gestellt, die StaAnw. hat mir auch schon geschrieben, dass die „Ermittlungen“ ohne Erfolg waren.
Ich würde mich über jegliche Hinweise über diese Person freuen, welche ich der Anzeige noch anhängen kann, damit die Staatsanwaltschaft genauere Informationen hat und evtl. Fälle miteinander in Verbindung bringen kann.
darkwingduck88 schrieb:
Wir erstatteten also am 31.01.2022 Anzeige wegen Betruges da der Artikel natürlich nie angekommen ist. Dieses Ermittlungsverfahren (Aktenzeichen 2 Js 228/22) wurde gemäß § 154 Abs. 1 eingestellt, d.h. wohl, dass die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absieht, da diese Anzeige z.B. wegen einer anderen zu erwartende bzw. bereits verhängte Strafe nicht ins Gewicht fällt.
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Jaci_Mo schrieb:
Ich bin nämlich leider darauf reingefallen und suche nach weiteren Grundlagen für meine Anzeige.