Behandlung nur gegen Chipkarte

    • Behandlung nur gegen Chipkarte

      Kassenpatienten, die ihre Krankenversi-
      cherungskarte beim Arzt nicht vorlegen
      können, haben keinen Anspruch auf Be-
      handlung. Darauf macht die Stiftung Wa-
      rentest in der Januar-Ausgabe ihrer
      Zeitschrift "Finanztest" aufmerksam und
      verweist auf ein Urteil des Berufsge-
      richts für Heilberufe beim Verwaltungs-
      gericht Frankfurt a.Main. 21BG 1565/05

      Im konkreten Fall hatte das Gericht ei-
      nen Mediziner vom Vorwurf des Berufs-
      vergehens frei gesprochen. Der Arzt
      hatte sich geweigert, eine gesetzlich
      krankenversicherte Rentnerin zu behan-
      deln. Sie war kein Notfall.
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