Urteil zu Aufhebungsverträgen

    • Urteil zu Aufhebungsverträgen

      Ein Arbeitnehmer kann einen Aufhebungs-
      vertrag nicht mit der Begründung an-
      fechten, der Arbeitgeber habe ihn nicht
      ausreichend über die sozialversiche-
      rungsrechtlichen Folgen informiert. Das
      entschied das Landesarbeitsgericht
      Rheinland-Pfalz in Mainz. Es sei Sache
      des Mitarbeiters, sich über die Rechts-
      folgen zu informieren. AZ: 4 Sa 381/05

      In dem Fall hatte eine Frau geklagt,die
      einen Aufhebungsvertrag unterschrieben
      hatte. Später focht sie die Abmachung
      mit der Begründung an, der Arbeitgeber
      habe sie nicht über eine Sperrfrist
      beim Arbeitslosengeld informiert.
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