Fakeshop erikshandel.de - Erikshandel GmbH - Kurfürsten-Anlage 34-36, 69115 Heidelberg - kontakt@erikshandel.de - DE 131589441 --- FAKE --- BETRUG

    • Ich bin auch eine P. Adigüzel Überweiserin
      Anzeige hatte ich ja auch erstattet.
      Meine Bank hat nichts tun können und mich an die Sparkasse Hannover verwiesen. Diese hab ich angeschrieben und gestern Antwort bekommen, dass sie weder über das Konto, noch darüber, ob etwas wegen des Kontos unternommen wurde aus Datenschutzgründen Auskunft geben können. Ich solle mich an die Staatsanwaltschaft Hannover wenden. Das werde ich auch noch tun.
      Sammelklage gibt es nicht? Was wäre dann der nächste Schritt? Abwarten ob es ein Verfahren gibt und was dabei raus kommt?
    • Die Sparkasse Hannover wollte mir dazu auch nichts sagen (logisch), aber wie geschrieben, ich vermute, dass die Sparkasse Hannover es versäumt hat, das Gemeinschaftskonto von G. und P. Adigüzel rechtzeitig zu sperren... das kriege ich aber noch raus.
      Die Staatsanwaltschaft Hannover prüft wohl gerade, ob ein Verfahren eingeleitet werden soll..... auf dem Konto sind wohl Bewegungen passiert, die die Sparkasse Hannover (Compliance-Abteilung) veranlasst haben die Staatsanwaltschaft zu informieren.
      Die beiden waren wohl nur Strohleute, die ihr Konto zur Verfügung gestellt haben, um dann x% der Überweisungsbeträge abzuschöpfen.

      Leider habe ich keine Rechtschutz-Versicherung, sonst hätte ich schon längst einen Anwalt eingeschaltet.
      Ziel muss eine Verurteilung sein, dann bekommst Du einen Titel und notfalls gibt"s dann eine Gehaltspfändung etc.
      Auch wenn es in D keine Sammelklagen gibt macht es auf jeden Fall Sinn, dass alle Betroffenen sich bei der Staatsanwaltschaft Hannover melden. Je mehr Leute dort vorstellig werden, desto größer ist der Handlungsdruck, da es dann nicht nur um einen einzelnen Geschädigten geht, sondern eine Gruppe.
      Evtl. macht es Sinn neben der Strafanzeige auch einen Strafantrag zu stellen.....
    • Gonzo-111 schrieb:

      Ziel muss eine Verurteilung sein, dann bekommst Du einen Titel und notfalls gibt"s dann eine Gehaltspfändung etc
      Verurteilt wird nach Strafrecht, womit nicht automatische eine Verpflichtung zur Schadensersatzleistung an (dezidiert genannte) Geschädigte verbunden ist. Betroffenen Geschädigte können aber versuchen, ein Adhäsionsverfahren anzustreben, bei dem dann auch der Titel an die Schadensersatzkläger verbunden ist, aber nur an diese.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von itneen ()

    • Vielen Dank für den Hinweis, itneen! Ein möglicher Strafprozess wird wohl momentan von der Staatsanwaltschaft Hannover geprüft und ggfs. in die Wege geleitet ... dieser Prozess kann sich wohl noch einige Wochen/Monate hinziehen.
      Lt. Wikipedia sollte ich dann wohl den Antrag auf Adhäsionsverfahren bereits im Rahmen des Ermittlungsverfahrens (jetzt stellen), korrekt?
    • Gonzo-111 schrieb:

      Lt. Wikipedia sollte ich dann wohl den Antrag auf Adhäsionsverfahren bereits im Rahmen des Ermittlungsverfahrens (jetzt stellen), korrekt?

      Gonzo-111 schrieb:

      Ein möglicher Strafprozess wird wohl momentan von der Staatsanwaltschaft Hannover geprüft und ggfs. in die Wege geleitet
      Das Problem wird sein, dass auch hier wie meines Wissens in der Masse der Fälle von Verfahren wegen fahrlässiger Geldwäsche auch dieses gegen Auflagen und ggf. Geldbuße eingestellt werden könnte. Damit hat sich auch die Adhäsion erledigt.

      Du wirst deswegen den normalen zivilrechtlichen Weg gehen müssen, für den vorerst kein Anwalt nötig ist.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Gonzo-111 schrieb:

      Aus meiner Sicht geht es hier um eine nicht erbrachte Leistung, d.h. Betrug und nicht unbedingt nur um Geldwäsche..
      Die Hinterleute des/der Fakeshops werden vermutlich in absehbarer Zeit eh nicht ermittelt werden können. Bleibt der Kontoinhaber, und der hat sich wegen Geldwäsche schuldig gemacht.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • .... und gleichzeitig den Betrug ermöglicht ... denn auf ein ausländisches Konto hätte wohl niemand Geld überwiesen.... und wenn man jemandem Geld überweist, sollte man ja eine Leistung erwarten (da ich als Überweisender den Kontoempfänger als Vertreter/Bevollmächtigten des Bestellempfängers (hier Fakesop) betrachte, so war es in der Bestellbestätigung ausgewiesen), der Geldempfänger ist entsprechend eine Leistung schuldig. Zumindest sehe ich das so....
    • Gonzo-111 schrieb:

      den Kontoempfänger als Vertreter/Bevollmächtigten des Bestellempfängers
      Der hat in der Regel entweder nicht gewusst, dass auf seinen Namen ein Konto zu Betrugszwecken eröffnet worden ist:

      "Unfreiwillige Kontoinhaber"

      oder hat sich unter fadenscheigen Begründungen anwerben lassen als

      Finanzagenten / Was ist ein Finanzagent / eine Finanzagentin ?

      Beiden gemeinsam ist, dass sie sich ein paar Krutzscher nebenbei verdienen wollten und sich nicht im Klaren darüber waren, worauf sie sich da eigentlich eingelassen haben.

      Mithin sind die Kontoinhaber in der Regel keine Komplizen der Betrüger im Hintergrund. Und deswegen ist ihr Tun nur fahrlässig.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


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    • Alles richtig, nichtsdestotrotz gilt der Grundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".
      M. E. wurde das Konto nicht extra dafür angelegt. Auf Basis meiner Recherchen hatte der Beschuldigte wohl bereits
      Probleme mit den Justizbehörden, ob nun in einem vergleichbaren Fall (Wiederholungstäter) oder nicht weiß ich nicht, kriege ich aber noch raus.
      Hast Du sonst noch Tips/Hinweise, um das Geld zurück zu bekommen?
    • Ich habe nun einen Anwalt beauftragt, das gezahlte Geld von Patricia Adigüzel zurückzufordern. Dazu muss der Anwalt Akteneinsicht bei der Polizei nehmen, was leider ca. 100 € kostet, um die Adresse der Anspruchsgegnerin zu ermitteln, was die Polizei vermutlich schon getan hat. Hat jemand von den Geschädigten die Anschrift der lieben Patrizia, dann könnte man sich die lästige Akteneinsicht sparen. Oder weiss jemand, wie man ansonsten an die Adresse kommen kann ?
    • T-ommy schrieb:

      Hat jemand von den Geschädigten die Anschrift der lieben Patrizia, dann könnte man sich die lästige Akteneinsicht sparen. Oder weiss jemand, wie man ansonsten an die Adresse kommen kann ?

      Ich nehme an, dass auch in deinem Fall seitens der Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt wird, weil ein Täter nicht ermittelt werden kann.
      Üblicherweise bekommst du dann von der Staatsanwaltschaft einen Einstellungsbescheid mit dem anschließenden Vermerk, dass davon zivilrechtliche Ansprüche unberührt bleiben.
      Ich weiß von mindestens zwei Usern, die von der Staatsanwaltschaftauf auf Anfrage und unter Bezugnahme darauf Name und Adresse des jeweiligen Kontoinhabers mitgeteilt bekommen haben. Von Gebühren oder anderen Kosten dafür haben sie nicht berichtet.

      Ich würde kein gutes Geld schlechtem hinterher werfen.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


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    • Frau Patrizia Adigüzel wohnt in der Ithstraße 4 c, 30419 Hannover. Es läuft ein Verfahren gegen den Ehemann, Herrn Günay Adigüzel, der wohl zur Zeit in Hannover lebt. Auch gegen P. Adigüzel wird ermittelt. Ansprechpartner ist die Polizei in Niedersachsen. Man kann eine Schadensersatzklage gegen beide richten. Das würde dann im Adhäsionsverfahren zum Hauptverfahren gegen G. Adigüzel verhandelt. Ob man Geld sieht, weiß ich nicht. Es lohnt sich wahrscheinlich nur, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, die den Anwalt zahlt.
    • Habe heute Post von der Staatsanwaltschaft Hannover bekommen. Das Verfahren wurde eingestellt. Es konnte keine strafbare Handlung festgestellt werden. Es wurde festgestellt das die beiden die Kontoinhaber sind. In einem Parallelverfahren hat Frau Adigüzel über ihren Rechtsanwalt angegeben sie habe keine Kenntnis von dem Konto und Fakeshop gehabt. Bei Herr Adigüzel wurde eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Er habe im Auftrag von zwei unbekannten Libanesen Zahlungen entgegengenommen und weitergeleitet. Weitere Angaben machte er nicht. Es wird aber ein weiteres Verfahren wegen Geldwäsche eingeleitet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hu-go ()

    • Vielen Dank Hu-go! Hat sich die Staatsanwaltschaft auch dazu geäußert, was nun mit dem sichergestellten Geld passiert und ob weiter ermittelt wird, was mit dem an die Libanesen überwiesenen? (bzw. bar übergebenen) Geld passiert ist. Ebenso, ob Hr. Adigüzel das Geld zurückzahlen muss, ggfs. über Gehaltspfändung seiner Frau (den Hinweis zu ihren Arbeitgeber hatte ich der Staatsanwaltschaft vor einigen Monaten bereits gegeben….