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      • Es wird nur das Verfahren zur Geldwäsche eröffnet. Das hat die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Das Geld ist weg. Die Libanesen sind nicht auffindbar und können nicht ermittelt werden. Die beiden haben sich dumm gestellt und wissen nichts. Deswegen ist das Ding für sie durch. Geld wurde keins Sichergestellt. Es sieht nicht gut aus ob wir da überhaupt noch mal was sehen.
    • Mein Anwalt hat jetzt das Geld bei Patrizia und ihrem Mann angefordert. Patrizia lässt sich anwaltlich vertreten. Keiner von beiden hat den Betrag zurückgezahlt. Patrizias Anwalt hat mitgeteilt, dass bei ihr nichts zu holen sei und dass über Privatinsolvenz nachgedacht wird. Ihr Mann lebt wohl jetzt in HH, von ihm hat mein Anwalt nichts gehört. Ich werde jetzt meine Ansprüche gerichtlich festhalten lassen. Sobald einer von den beiden irgendwann mal wieder Geld hat, habe ich möglicherweise Glück. Beide sind übrigens Kontoinhaber und haften gesamtschuldnerisch, jeder in voller Höhe. Danke auch in diesem Zusammenhang fürdie Mitteilung der Adresse von Patrizia, das war eine grosse Hilfe. Die Adresse vom Ehemann habe ich mittlerweile auch. Ich werde berichten wie es weitergeht.
    • Vielen Dank für die Info, auch mein Anwalt ist dran. Ich habe bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht angefordert und bin am überlegen, ob ich Einspruch gegen die vorzeitige Einstellung des Ermittlungsverfahrensein lege, da einfach schlampig gearbeitet wurde. Ob Geld zu holen ist wird sich zeigen,
    • Gonzo-111 schrieb:

      Du musst Dich mit der Staatsanwaltschaft in Hannover in Verbindung setzen und um Akteneinsicht bitten.

      JoJoK schrieb:

      Ich habe bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht angefordert...
      Akteneinsicht bekommt nur ein Rechtsanwalt. Stellt euch nur vor, Hinz und Kunz könnten unkontrolliert in den Akten einer Staatsanwaltschaft rum lesen.

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    • littlebernie schrieb:

      ... scheint mir nicht ganz richtig ...

      siehe § 406 StPO ...Satz (3) ...
      Da hast du wohl Recht. Aber Recht haben und Recht bekommen sind wie so oft zweierlei Dinge. Gelebt bedeutet der 406 nämlich, dass die Akteneinsicht auf Antrag unter Aufsicht erfolgen könnte, wenn der Geschädigte nicht von einem Anwalt vertreten wird. Das bedeutet, dass man einen Termin bei der Staatsanwaltschaft beantragen müsste, sich dort einfinden und unter Aufsicht (das wird nicht der Staatsanwalt sein) den Akt lesen könnte. Bei der eingeschränkten Besuchsmöglichkeit (Covid) und der Entscheidungshoheit der Behörde, ein Abenteuer, das erst noch erlebt werden will.