BAG-Urteil zu Sonntagszuschlägen

    • BAG-Urteil zu Sonntagszuschlägen

      Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen
      Anspruch auf einen Lohnzuschlag für Ar-
      beit an Sonn- und Feiertagen. Nach ei-
      nem Urteil des Bundesarbeitsgerichts
      kann sich ein solcher Anspruch nur aus
      Tarifverträgen oder dem jeweiligen Ar-
      beitsvertrag ableiten.

      In dem vorliegenden Fall verlangte ein
      Tankwart an einer Autobahnraststätte
      die Zuschläge. Ein Tarifvertrag war
      nicht anwendbar, und auch sein Arbeits-
      vertrag enthielt keine entsprechende
      Regelung. Der Mann verwies auf das Ar-
      beitszeitgesetz und forderte 4200 Euro
      nach. (Az: 5 AZR 97/05)
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mok006 ()