Urteil: Keine Familie als Nachmieter

    • Urteil: Keine Familie als Nachmieter

      Ein Vermieter muss eine Familie mit
      Kindern nicht als Nachmieter für eine
      bisher von einer Einzelperson belegte
      Wohnung akzeptieren. Er könne sie wegen
      der im Vergleich zur Vormieterin zu
      erwartenden Lärmbelästigung ablehnen,
      berichtet die Zeitschrift "Finanztest"
      unter Hinweis auf ein Urteil des Land-
      gerichts Hildesheim. Az: 7 S 41/05

      Die Gefahr der Lärmbelästigung müsse
      aber wie im genannten Fall konkret sein
      und dürfe nicht allein als eine fern
      liegende Befürchtung angegeben werden.
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