Ein Vermieter muss eine Familie mit
Kindern nicht als Nachmieter für eine
bisher von einer Einzelperson belegte
Wohnung akzeptieren. Er könne sie wegen
der im Vergleich zur Vormieterin zu
erwartenden Lärmbelästigung ablehnen,
berichtet die Zeitschrift "Finanztest"
unter Hinweis auf ein Urteil des Land-
gerichts Hildesheim. Az: 7 S 41/05
Die Gefahr der Lärmbelästigung müsse
aber wie im genannten Fall konkret sein
und dürfe nicht allein als eine fern
liegende Befürchtung angegeben werden.
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