Eine Wohnung ohne Bad ist für Empfänger
von Arbeitslosengeld II (ALG II) nach
einem Urteil unzumutbar. Sie dürfen
sich auch dann eine besser ausgestatte-
te Wohnung suchen, wenn sie bislang
ohne Bad gewohnt haben.
Das entschied das Sozialgericht Dort-
mund in einem am Montag veröffentlich-
ten Fall eines Bochumers. Der Mann war
in eine größere und teurere Wohnung mit
Bad gezogen. Die Arbeitsgemeinschaft
für die Grundsicherung Arbeitsuchender
(ARGE) hatte die Übernahme der erhöhten
Wohnkosten abgelehnt, da die nicht an-
gemessen seien. Az.: S 31 AS 562/05 ER
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