Einem alkoholabhängigen Arzt darf mit
sofortiger Wirkung die Zulassung ent-
zogen werden. Das entschied das Sozial-
gericht Mainz in einem Beschluss. Zwar
könne dies zu einer beruflichen Exis-
tenzgefährdung des Arztes führen, al-
lerdings sei der Schutz der Patienten
höher zu bewerten. Az.: S 6 ER 126/05
Das Gericht lehnte den Antrag eines
Mediziners ab, ihm die ärztliche Zulas-
sung zumindest bis zum rechtskräftigen
Abschluss eines Gerichtsverfahrens zu
belassen. Dem alkoholabhängigen Medizi-
ner war mit sofortiger Wirkung die Zu-
lassung entzogen worden.
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