Päckchen kam zum Verkäufer zurück - Versandkosten?

    • Päckchen kam zum Verkäufer zurück - Versandkosten?

      Hallo
      Ich habe einen Artikel am 11.12.05 bei eBay erworben (Wert 18 €), den ich sofort darauf per Online Banking. Versand war leider nur als Päckchen. Nach mehr als 2 Wochen hab ich eine Email an den Verkäufer gesendet, dass ich den Artikel nicht erhalten habe. Eine Antwort kam erst am 2.1.05, er habe den Artikel versendet und kann es sich nicht erklären. Der Verkäufer war auch nicht wirklich dran interessiert das zu klären. Emails wurden mit einem Satz und Gegenfragen beantwortet. Nachdem ich einen härteren Ton eingeschlagen hab, tauchte der Artikel bei ihm zu Hause wieder auf. Die Post habe es zurückgeschickt, weil ich den Artikel nicht angenommen/abgeholt haben soll. Das kann ich mir überhaupt nicht erklären, da immer jemand zu Hause war und meine Nachbarn auch Pakete annehmen. Ich hab zwar ein Foto von dem Päckchen (Straße falsch geschrieben!), aber nun verlangt der Verkäufer, dass ich nochmals die Versandkosten bezahlen soll! Zurücknehmen will er den Artikel nicht, weil er sich den Artikel extra zum Verkauf bei eBay erworben hat. Kann man das als gewerblichen Verkauf sehen? In der Artikelbeschreibung steht nichts von einem privaten Verkauf und auch nichts von einer Rückgabefrist. Kann man deswegen vom Verkauf zurücktreten mit Erstattung der Kosten?! Da er den Artikel hat, hab ich ihn ja praktisch zurückgegeben...Ich bin mit erneuten Versandkosten jedenfalls nicht einverstanden, die Kosten für den Versand wollte er sich auch nicht teilen!
      Was soll ich tun?

      Danke.
    • Was soll ich tun?

      Gute Frage ...

      Da er den Artikel hat, hab ich ihn ja praktisch zurückgegeben...


      Naja, nicht wirklich. Der VK hat den Artikel, weil er bei der Post nicht abgeholt wurde (Lagerfrist abgelaufen). Wäre die Anschrift richtig gewesen, hättest Du Deine ersteigerte Ware ja erhalten.

      Ich hab zwar ein Foto von dem Päckchen (Straße falsch geschrieben!)


      Das kann die Post nicht wissen, daß die Adresse falsch ist. Hast Du unter der auf dem Päckchen angegebenen Anschrift vorher gewohnt und bist erst kürzlich umgezogen ??

      nun verlangt der Verkäufer, dass ich nochmals die Versandkosten bezahlen soll


      Da sollte der VK eigentlich einlenken und sich die Kosten mit Dir teilen, denn wer nun die falsche Anschrift übermittelt hat, ist aus Deinem Posting leider nicht zu entnehmen.

      Zurücknehmen will er den Artikel nicht, weil er sich den Artikel extra zum Verkauf bei eBay erworben hat. Kann man das als gewerblichen Verkauf sehen?


      In meinen Augen JA, denn der Artikel ist mit Gewinnabsicht erworben worden (gekauft zum Weiterverkauf).

      In der Artikelbeschreibung steht nichts von einem privaten Verkauf und auch nichts von einer Rückgabefrist.


      Beim gewerblichen Verkäufer muss eine Klausel zwecks Rückabwicklung stehen. Fehlt diese, so wie im vorliegenden Fall, ist dies ein Verstoß gegen gültiges Recht !!

      Kann man deswegen vom Verkauf zurücktreten mit Erstattung der Kosten?!


      Nein, denn für den Rücktritt mußt Du die Ware erstmal gehabt haben, um dann vom Vertrag zurücktreten zu können (wegen Nichtgefallen, o.ä.). Da die Ware aber nur wegen einer falschen Anschrift nicht zugestellt werden konnte und nun wieder beim VK ist, kann man diese nicht gleichzeitig als Rückgabegrund nennen / nehmen.

      Wenn Du den Artikel unbedingt haben möchtest, schreib dem VK eine freundliche Mail und versuch Dich mit ihm darauf zu einigen, daß Ihr Euch die Kosten für einen zweiten Versand teilt. Sollte er noch immer auf die Erstattung der Portokosten durch Dich bestehen, solltest Du ihm - auch wieder freundlich - unmißverständlich klarmachen, daß Du den eMail-Verkehr mit ihm seinem zuständigen Finanzamt vorlegen wirst, wegen einer nicht angemeldeten gewerblichen Tätigkeit.

      Mal gucken wie er darauf reagiert ... vielleicht schickt er Dir das Paket ja dann sogar auf seine Kosten. Kann er mit dem Gewinn verrechnen und sich daraus selbst eine Lehre ziehen. :D
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    • Komisch ... daran kann es aber eigentlich NICHT gelegen haben, denn bei mir kommen teilweise Pakete / Päckchen an, wo der Straßenname völlig falsch geschrieben ist. Adressen wie Kastanien... anstatt Kastell..., oder ...graf statt ...graben.

      Von der Hausnummer mal ganz abgesehen, aber da gibt es ja zum Glück nur 11 Nummern in unserer Starsse ... und wir haben das letzte Haus. :D

      Hast Du dem VK schon gemailt und auf Kostenteilung plädiert ?? Antwort bitte hier posten ... THX.
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    • Ich persönlich würde auf den Artikel verzichten und mir das Geld zurück überweisen lassen ... da das Verhalten des VK nicht nachvollziehbar ist.

      Selbst wenn das Päckchen bei Dir ankam und Niemand war zu Hause (zwecks Entgegennahme), hättest Du aber eine Paketkarte im Briefkasten gehabt. Diese war ja scheinbar auch nicht vorhanden ...

      Hat Dir der VK ein Foto von dem retournierten Päckchen geschickt? Darauf muss nämlich ein Aufkleber der Post sein, daß es nicht abgeholt und wieder an den Absender verschickt wurde.
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    • ja da steht das wohl drauf...

      mit verzicht der ware und zurücküberweisen ist er auch nicht einverstanden...das einzige was er anbietet ist, dass ich den artikel bei ebay anbiete, den ich nie gesehen habe und er ihn dann von sich aus an den käufer schickt...ich weiß aber nicht ob ich dem so ganz trauen kann, weil ich ihm ja nochmal geld überweisen muss und vielleicht kommt das paket dann wieder nicht an und ich hab doppelten ärger!
    • Was war denn nun der Grund falsche Straße oder nicht abgeholt?

      Wenn der Straßenname falsch geschrieben ist, aber deine Daten bei ebay richtig sind, dann ist es ja wohl sein Fehler.

      (Es gibt bei der Post wirklich ne menge Paketboten, die geben jede Sendung mit noch so kleinem Fehler einfach wieder zurück - hatte mal nen Fall. da gabs auf der ganzen Straße nur ein einziges Haus und ich hatte die Hausnummer vergessen - kam zurück mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" - da kriegt man schon fragen)

      Wenn natürlich auf dem Päckchen der Vermerk drauf ist, dass das Päckchen nicht abgeholt wurde, dann sieht es wohl schlechter für dich aus.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Hmm ...

      Was auch immer jetzt konkret schiefgelaufen ist, gibt es letztendlich nur noch zwei Möglichkeiten (da sich der VK quer stellt):

      1. Du verzichtest auf den Artikel und riskierst eine rote Bewertung.*

      2. Du zahlst - zähneknirschend - noch einmal das Porto.

      Die vom VK vorgeschlagene Version, Du verkaufst, er liefert ... FINGER WEG !!! Wenn er bei Dir schon nicht in der Lage ist, die Sendung vernünftig zustellen zu lassen, wie soll das erst bei "Fremden" sein ?!

      Alternativ könntest Du z.B. den Hermes-Versand mit der Abholung des Paketes beauftragen. Sie sind billiger als die DPAG. Laß das Paket einfach beim Verkäufer abholen und an Dich selbst schicken. Link bzw. Telefonnummer kann ich Dir bei Bedarf zukommen lassen.

      *) Was der VK eigentlich nicht machen kann / darf, da er ja ordnungsgemäß das Geld hat. Eher umgekehrt müßte die Bewertungsauslegung sein, denn Du hast schließlich keine Ware für Dein Geld erhalten.
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    • "Ich kann nur vorschlagen, dass sie den Artikel bei Ebay reinstellen (meinetwegen auch ich) und ich ihnen dann den Diverenzbetrag von dem höchstgebot dann zurück erstatte, wie gesagt ich hab die Kurbel extra gekauft für Sie!"

      hab da echt kein bock mehr drauf...