Statt Startpreis Sofortkauf 1 Euro

    • Statt Startpreis Sofortkauf 1 Euro

      Neulich habe ich einen als Verkäufer Bedienfehler bei einer Aktion gemacht.
      Anstelle von Startpreis voni 1 Euro habe ich versehentlich sofortkauf 1 Euro eingegeben. Es wurde kein Geld überwiesen
      Der ''Kaufer'' akzeptiert mein Missgeschick nicht und beharrt auf den ''Kauf''.

      Was tun? Von Ebay erwarte ich nur mäßigen Support.

      Danke im Vorraus

      Joe
    • Hallo

      Danke zunächst für die schnelle Antwort.
      Es ist m. E. offensichtlich, das es sich hierbei um eine versehentlich falsche Eingabe handelt. Niemand verkauft so etwas für einen Euro.
      Das ''Käufer'' will sich hier auf Kosten anderer bereichern.
      Ich habe den Artikel nach der Fehlauktion und nach der Hinweisemail ''Irrtum bei Einstellung'' erneut bei Ebay angeboten. Die Sache wurde dann auch verkauft. Warum sich der Interessent bei dieser erneuten Auktion nicht beim Bieten beteiligt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
      Man muss auch dagen, dass Ebay bei solchen Pannen wie Waren irrtümlich eingestellet sehr komplex und es fast unmöglich ist, Fehler zu korregieren. Auch der Kontakt zu Ebay ist (bewusst?) sehr versteckt.
      Jetzt geht es mit Mails hin und her ....

      Grüße

      Joe


      Link dazu:
      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…me=STRK%3AMEAFB%3AIT&rd=1
    • Mit dem Argument, "das sollte STARPREIS 1,00 EUR sein" wirst du nicht weit kommen.

      Wer einen Artikel mit einem Euro Startgebühr einstellt, nimmt in Kauf, dass der artikel dann auch für nur einen Euro weggeht. Hat es so schon unzählige Male gegeben. Wenn du einen bestimmten Mindestpreis erwartest, solltest du das als Startpreis eingeben.

      Das Argument, dass dann eine höhere Startgebühr fällig wird, zählt da nicht, denn dass hättest du in auf nehmen müssen, um die Gefahr des Verkaufs für 1 EUR zu umgehen.

      Und wenn du den Artikel nochmls eingetellt hast und auch verkauft hast, bevor du dich mit dem ersten "Käufer" geeinigt hast, spricht auch nicht gerade für dich.

      Genau solche Dinge sind es ja auch (ob nun beabsichtigt oder nicht sei da mal in den Raum gestellt), die ebay immer wieder in der Öffentlichkeit in Verruf gebracht haben.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Hallo Holger,
      da hast Du etwas misverstanden: Joe hat nicht den versehentlich den Startpreis von 1 € angegeben sondern "Sofortkauf 1 €". Also kann gar nicht mehr als dieser 1 € erziehlt werden.
      Der angebotene Altar ist wesentlich mehr Wert als 1 €. Es ist also offensichtlich, daß ein Irrtum bei der Angebotserstellung vorliegt. Damit ist der Vertrag auch anfechtbar. Der Käufer wird also schlechte Karten haben.
      Ein ganz anderer Fall wäre es gewesen, wenn Joe den Startpreis mit 1 € angegeben hätte. Dann hätte er schlimmstenfalls auch dafür verkaufen müssen.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Ist doch ganz einfach:

      Hier sollte ein Artikel mit einem Start-Preis von 1 Euro versehen werden (hierbei geht der Käufer auch grundsätzlich davon aus, dass der Artikel eventuell auch nur für 1 Euro oder 1,01 Euro verkauft werden könnte).
      Da der Verkäufer in diesem Falle seine eigene Auktion nicht ordnungsgemäß überprüft haben muß, ist es sein eigenes Verschulden und somit sein Problem das er die Auktion mit 1 Euro Sofot-Kauf eingestellt hat. Ich würde als Käufer ebenfalls darauf bestehen die Ware für den Preis zu bekommen wofür ich auch geboten habe. Da hilft kein jammern oder sonstwas, sondern eventuell die ganze Aktion als Erfahrung mitnehmen. Und mit Sicherheit wird beim nächsten Verkauf ein Auge mehr auf die Auktion geworfen.
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    • ich hab das schon richtig verstanden.

      Aber mit dem argument "für so einen niedrigen Preis geht das sonst nicht weg" kommt man garantiert nicht durch, wenn man statt startpreis einen sofort-kaufen-preis eingegeben hat.

      Wenn jemand definitiv einen höheren Preis erzielen wollte, dann muss er dass durch einen höheren Startpreis angeben. Oder eben einen höheren sofort-kaufen-preis.

      Die fehlerhafte Auswahl (statt Startpreis den sofort-kaufen-preis) wird bei gleicher Preishöhe mit Sicherheit kein Gehör bei ebay finden aus den bereits genannten Gründen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Das BGB sagt da aber etwas ganz anderes:
      Der Erklärungsirrtum (§119/I BGB 2. Alternative)

      · Irrtum bei der Abgabe der Erklärung durch ein Versehen des Erklärenden

      · Z.B. Versprechen, Verschreiben, Vergreifen


      Vorraussetzungen für die Anfechtung wegen Irrtum
      Anfechtungserklärung (§143 BGB) gegenüber dem Vertragspartner (Abs. 2)
      Anfechtungsfrist
      Anfechtung muss unmittelbar nach Kenntniserlangung des Irrtums erfolgen (innerhalb von 2 Wochen)
      Anfechtung ist bis zum Ablauf von 30 Jahren nach Vertragsabschluß möglich
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Na dann sollte das ab sofort eventuell jeder so machen, oder !? Vielleicht lassen sich ja mal schnell 1 Million Verkäufer finden die alle eine Auktion in's Netz ab 1 Euro stellen und wenn denen der gebotene Preis für den Artikel nicht gefällt, dann wird sich einfach auf das BGB berufen, oder was ? Wozu wären denn dann überhaupt noch Auktionen da ? Die Option um den Mindestpreis für einen Artikel zu setzen gibt es mit Sicherheit nicht umsonst. Wie der Name schon selbst erklärt: Mindestpreis für den angebotenen Artikel. - Also das was man dafür mindestens an Geld für haben möchte. Nur weil viele Verkäufer das Risiko eingehen ihren Artikel mit 1 Euro Startgebot zu versehen, heißt das nicht, dass dies jeder so machen sollte und hinterher rumjammert weil er vielleicht für seinen Artikel nur 1,50 Euro bekommen hat. Würde man also den Mindestpreis gleich so einstellen das man auch ungefähr das für einen Artikel raus bekommt was man sich vorstellt, würde es gar nicht zu solchen Themen hier kommen, oder !?!?

      Also kann man nur allen raten ihren Mindestpreis von vorne herein RICHTIG festzulegen um hinterher nicht Kullertränen ausfringen zu müssen.
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    • Halloooo?
      Noch einmal zum 3. oder 4. Mal: Joes Fehler war es nicht, daß er den Start(mindest)preis zu niedrig angesetzt hat, sondern, daß er statt Auktion versehentlich "Sofortkauf" beim erstellen seines Angebotes angeklickt hat.
      und wenn denen der gebotene Preis für den Artikel nicht gefällt, dann wird sich einfach auf das BGB berufen, oder was ?

      Wie soll denn auf den Artikel geboten werden, wenn dort nur "Sofortkauf 1 €" = Festpreis zu finden ist??
      Falls ich da jetzt ein Verständnisproblem habe, bitte ich mich aufzuklären. Ansonsten bitte ich das Eingangsposting noch einmal genau zu lesen.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • @ego444

      Versuch dir meine Texte mal grundsätzlich durchzulesen, dann verstehst du das auch ...

      Ich habe bereits im 1. Post verstanden worum es hier geht. Und nun nochmal ganz genau, damit es nun auch jeder versteht:

      Hier wollte jemand eine Auktion einstellen mit 1 EURO MINDESTGEBOT.
      Dieser Jemand hat aber in seiner Auktion "ausversehen" anstatt MINDESTGEBOT von 1 EURO, SOFORTKAUF mit 1 EURO angeklickt.
      Soweit so gut. Nun müßte man zunächst erstmal überlegen wie denn überhaupt der 1 EURO dort als Sofortkauf rein gekommen ist. *grübel* *grübel* - RICHTIG ! Weil dieser Jemand 100%ig das Mindestgebot mit 1 EURO versehen wollte und den Sofortkauf sicherlich mit einer höheren Summe. Nun habe ich ja schon in meinem letzten Post erklärt was MINDESTGEBOT bedeutet. Nun aber nochmal: Ein MINDESTGEBOT soll den ungefähren Wert in Euro angeben, welchen man für den angebotenen Artikel MINDESTENS haben möchte.
      Der Verkäufer geht also das Risiko ein das sein Artikel eventuell auch nur für einen Euro verkauft wird. Hätte er von vorne herein den richtigen MINDESTPREIS angegeben, wäre der Artikel auch nicht nur für 1 EURO weggegangen. So und nun bitte nochmal meinen davor geposteten Thread durchlesen !
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    • Na denn ist ja gut.

      Bei einer Anfechtung des Vertrages müsste der Irrtum auch nachvollziehbar, wenn nicht sogar offensichtlich wie in Joes Fall sein. Deswegen würde das BGB so wie Du es beschrieben hast auch nicht greifen.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Falsche Einstellung

      Hallo

      Ich bin es nochmals.
      Die Sache ist wirklich sehr unglücklich gelaufen.
      Ich wollte jemanden zeigen wie man Sachen in Ebay einstellt und habe beim Erklären doch glatt dein Einstiegspunkt verwechselt. Der Fall ist absolut offensichtlich. Niemand verkauft so etwas für einen Euro.
      Ich melde mich wieder, wenn die Sache durchgestanden ist.

      Gruß

      Joe
    • ich würd mir da keine zu großen hoffnungen machen.

      es gibt genug beispiele, wo hochwertige artikel zum beispiel wegen falscher kategorieauswahl oder schreibfehlern in der bezeichung für einen euro weggehen. ist dann halt pech. Schließlich fragt ebay vor dem endgültigen einstellen des artikels nochmals nach, ob alles richtig eingegeben ist. und wenn man dann leichtfertig auf ok klickt, ohne das wirklich nochmals zu überblicken, akzeptiert man das angebot zu den eingestellten konditionen.

      wie gesagt, das argument, dass niemand sowas zu diesem preis verkaufen würde, zieht da nicht, da es immer ein erstes mal gibt und die preisvorstellungen doch eher subjektiv sind. so manches schnäppchen bei ebay wird gemacht, weil jemand etwas zu einem preis ersteigert hat, zu dem der artikel normalerweise nicht erhältlich wäre. das sind halt die risiken - die ach bei eine startpreis von einem euro bestehen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.