PayPal-Konto nun im Minus plus Rückbuchungsgebühr weil Käufer zahlungsunfähig war/ ist?

    • PayPal-Konto nun im Minus plus Rückbuchungsgebühr weil Käufer zahlungsunfähig war/ ist?

      Hallo liebe Community,

      Paypal hat mein Konto (Privatkonto) 3 Monate, nachdem ein Käufer über "Freunde senden" bezahlt hatte, ins Minus gezogen und mir noch eine Rückbuchungsgebühr von knapp 12 € aufgebrummt, weil die Bank des Käufers wohl das Ganze Geld von Paypal zurückgeholt hatte. Ich versteh gar nicht, warum das mein Problem sein soll?!

      Ich habe Paypal alle Nachweise geschickt, die Lieferung wurde versendet und ist auch direkt beim Käufer (Zielort in Großbritanien) angekommen. Es gab keine Reklamation oder Kontaktaufnahme des Käufers nach dem Kauf.

      Nach drei Monaten kommt dann Paypal mit dem für mich absolut nicht nachvollziehbaren Verhalten um die Ecke. Ich habe alle Belege nochmal schriftlich geschickt und mit denen mehrmals telefoniert. Alle waren sehr verständig. Fall muss geprüft werden, blabla.

      Jetzt ging wärend der "Prüfung" mein Konto ins Minus. Für mein Verständnis völlig ungerechtfertigt: es war ein Verkauf bezahlt an Freunde. Ich bin als Privatkunde nicht in der Risikohaftung für den Zaghlungsdienstleister Paypal, oder???

      Ich sehe nicht ein, Geld zu bezahlen, weil der Käufer Mist gebaut hat oder insolvent ist oder was auch immer.

      Habe gleich nach der Mail von PayPal erstmal der Forderung widersprochen, muss ich sonst noch etwas unternehmen gegenüber Paypal?

      Letztendlich habe ich für mich schon mal beschlossen, dass ich PayPal keinen einzigen Cent bezahlen werde und wenn es zum gerichtlichen Termin kommen sollte, was ich aber nicht glaube, es auch bis zum Schluss durchziehen werde.

      Hat einer von euch die selben oder ähnliche Erfahrungen machen müssen und gibt es Tipps zum Verhalten?

      Danke für eure Hilfe schon mal!
    • Genaues kann ich dir leider auch nicht sagen aber ich habe die Vermutung, daß PP ebenfalls meint, daß es nicht ihr Problem wäre. Immerhin müsste der "Freund" sich ja im klaren gewesen sein, daß er für die Übermittlung auch ausreichend Deckung benötigt. "Freunde und Familie" ist eben gerade nicht für die Bezahlung von Käufen gedacht.

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    • Ich kann leider nicht mehr editieren aber ich denke, daß ich sich wohl eher um einen Chargeback einer belasteten Kreditkarte handelt. Eine Rückbuchung seitens einer Bank wäre nach 3 Monaten wohl eher unüblich (gibts sowas überhaupt?). Frage ist dabei dann wie es dazu gekommen ist. Der Käufer ist dabei ziemlich sicher sein PP Konto los. Da müsste es sich schon sehr lohnen um das einfach so in Kauf zu nehmen. Die Sache sieht allerdings etwas anders aus wenn die Kreditkarte gestohlen ist und das Konto dem Besitzer der Karte gar nicht gehört. Das würde auch erklären warum sich der Käufer nie gemeldet hat. Aus seiner Sicht ist ja alles in Ordnung. Nur der Besitzer der Karte ist halt nicht so erfreut. Naja, ist pure Spekulation aber würde ganz gut ins Bild passen.
    • Nupp schrieb:

      es war ein Verkauf bezahlt an Freunde.
      :wallbash :wallbash :wallbash

      Nupp schrieb:

      Ich habe Paypal alle Nachweise geschickt, die Lieferung wurde versendet und ist auch direkt beim Käufer (Zielort in Großbritanien) angekommen.
      Es ist erstaunlich, daß Paypal daraufhin nicht umgehend Deinen Account gesperrt hat.

      Nupp schrieb:

      Ich versteh gar nicht, warum das mein Problem sein soll?!
      Weil Du als Verkäufer massiv gegen die AGB verstoßen und Paypal um die ihnen zustehenden Gebühren betrogen hast.
      Warum sollte das Ganze denn Paypals Problem sein? Du hast mit der Nutzung von "Paypal Freunde + Familie" bestätigt, daß Du nichts an einen Wildfremden verkauft hast (denn das wäre ja gebührenpflichtig!), sondern von einem lieben Menschen, den Du sehr gut kennst, privat ohne Gegenleistung Geld geschickt bekommen hast.
      Ein Schaden kann Dir aus Sicht von Paypal dabei nicht entstanden sein, denn bei F+F geht es ja nicht im irgendwelche Verkäufe, deswegen gibt es da natürlich auch keinen "Verkäuferschutz". Unter Freunden und Verwandten kann man dieses kleine Missverständnis ja persönlich klären...

      Egal, ob es im vorliegenden Fall nun um eine missbräuchlich genutzte Kreditkarte ging, deren echter Besitzer die Zahlung storniert hat, oder ob der Inhaber eines Bankkontos, von dem Paypal per Lastschrift die Zahlung eingezogen hat, diese storniert hat - Dein "Käufer" hat keinen "Mist gebaut", sondern hat Dich vorsätzlich und geplant abgezockt. Deine vermutlich hochwertige Ware ist längst in Rumänien oder Nigeria.

      Du bist auf eine gwerbliche Betrügerbande hereingefallen. Hättest Du Paypal so genutzt, wie es für Verkäufe und Dienstleistungen vorgesehen ist, nämlich in der gebührenpflichtigen Variante, dann hättest Du aufgrund der vorgelegten Versandnachweise Verkäuferschutz gehabt und Paypal hätte den Schaden übernehmen müssen.
      Stattdessen wolltest Du Paypal um die Gebühren bescheixxen. Und nachdem die Sache nun schiefgegangen ist, soll Paypal für einen Schaden aufkommen, den es bei der von Dir bestätigten Nutzungsart garnicht geben kann?!
    • Danke für die Antwort.

      Die Bezahlung aus dem Ausland habe ich absichtlich auch nur als "Freunde + Familie" bezahlen akzeptiert, da ich gerade Probleme aus dem Weg gehen wollte. Wäre nicht das erste Mal das der Käufer nach Erhalt behauptet, es befinde sich ein ganz anderer Artikel im Paket oder es wäre "leer" gewesen.

      PayPal hatte gegenüber mir behauptet, der Käufer hätte keinen Artikel von mir erhalten und der Käufer hätte daher die Stornierung bzw. Rückbuchung bei seinem Kreditkartenunternehmen beantragt. Alles jedoch erst nach genau 3 Monaten!

      Ich vermute eher, der Käufer hat darauf spekuliert, dass ich nach dieser Zeit den Sendeverfolgungsbeleg von der Deutschen Post nicht mehr besitze und es wäre daher ein leichtes dann gewesen ohne den Nachweis das Geld zurück zu bekommen. Wobei Frage ich mich, wie geht sowas überhaupt wenn man über "Geld an Freunde" senden bezahlt?

      Den Artikel habe ich am 03.03. versendet (Großbritanien) und ist am 10.03. erfolgreich bei dem guten Herren eingegangen, er war auch laut der Sendeverfolgung derjenige, der die Lieferung im Empfang genommen hat. Also warum nochmal das ganze erst nach genau drei Monaten?

      Mag sein das ich gegen einige AGB´s verstoßen habe, dann sollen Sie mich halt sperren. PayPal jedoch verhält sich auch ziemlich grenzwertig was die AGB´s angeht und das ist halt die Frage, ob das mit den deutschen Gesetzen immer so konform ist? Wenn das ganze System anscheinend so anfällig mit Betrügereien ist, glaube ich nicht dran. Hierzu sage ich gleich das ich meinen anscheinend gemachten Verstoß nicht schön reden will, jedoch sollte man dann auch auf beiden Seiten mit fairen Karten spielen.

      Wie oben bereits erwähnt, hätte ich PayPal wie Du sagst "normal" benutzt, dann hätte der Käufer einen sogenannten "Käuferschutz" und der Käufer hätte einen Fall aufgemacht und einfach behauptet, da wäre nichts im Paket drin gewesen oder ein völlig anderer Artikel, hätte das Geld von PayPal zurück erstattet bekommen und mir hätte man das ein leeres Paket zurück gesendet. Daher habe ich die "normale" Zahlungsmethode nicht gewollt, hier war ich jedoch auch ziemlich unwissend und dachte das wäre für mich die sichere Lösung.

      Ich habe keine Ware mehr, es war übrigens ein neues Computerteil. Also warum will PayPal das Geld vom Verkäufer (mir), der nachweislich den Artikel versendet hat, welcher auch angekommen ist und holt sich das Geld nicht vom Käufer bzw. der Bank? Der Käufer hat an mich das "Geld an Freunde" gesendet und nicht umgekehrt, was ja auch natürlich nicht geht. Vermutlich geht man hier den Weg des vermeitlich geringeren Widerstand und probiert es erstmal bei mir, als gegen eine Bank oder Kreditkarteninstitut vorzugehen.

      Der Typ ist muss doch zumindest seine Echtheit beim Kreditkarteninstitut bestätigt haben, vorausgesetzt es handelt sich hierbei nicht um einen Kreditkartendiebstahl, aber auch hier, wenn ein Diebstahl stattgefunden hätte, warum dann erst nach so langer Zeit?

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Nupp ()

    • Nupp schrieb:

      Die Bezahlung aus dem Ausland habe ich absichtlich auch nur als "Freunde + Familie" bezahlen akzeptiert, da ich gerade Probleme aus dem Weg gehen wollte. Wäre nicht das erste Mal das der Käufer nach Erhalt behauptet, es befinde sich ein ganz anderer Artikel im Paket oder es wäre "leer" gewesen.
      Wenn Dir bewusst war, daß man mit Paypal nichts als Ärger und Probleme hat - warum in Gottes Namen akzeptierst Du dann innerhalb Europas überhaupt eine Paypal-Zahlung??!
      Auch in Großbritannien gibt es Banken, der Käufer hätte das Geld auch einfach überweisen können. Und wenn der eine Überweisung ablehnt, dann verkauft man sein Gedöns eben nicht ins Ausland.

      Nupp schrieb:

      der Käufer hat darauf spekuliert, dass ich nach dieser Zeit den Sendeverfolgungsbeleg von der Deutschen Post nicht mehr besitze und es wäre daher ein leichtes dann gewesen ohne den Nachweis das Geld zurück zu bekommen.
      Darauf brauchte er überhauptnicht zu spekulieren. Er hätte auch schlicht direkt, nachdem Du versendet hast, behaupten können, sein Paypal-Account sei gehackt worden, dann hätte er das Geld sofort wieder gutgeschrieben bekommen, ohne daß Paypal bei einer Zahlung an Freunde + Familie überhaupt irgendwas geprüft hätte.

      Nupp schrieb:

      Ich habe keine Ware mehr, es war übrigens ein neues Computerteil. Also warum will PayPal das Geld vom Verkäufer (mir), der nachweislich den Artikel versendet hat, welcher auch angekommen ist und holt sich das Geld nicht vom Käufer bzw. der Bank?
      Nochmal: Bei F+F gibt es keinen Verkauf und keine Gegenleistung für die Zahlung!!
      Per Definitionem kann dem Zahlungsempfänger also auch kein Schaden entstehen, wenn ihm die Zahlung wieder abgezogen wird, allenfalls wird er wieder so gestellt wie vor der Zahlung. Alles Weitere interessiert Paypal nicht. Das können die Freunde oder Verwandten dann untereinander klären.

      Nupp schrieb:

      Der Käufer hat an mich das "Geld an Freunde" gesendet und nicht umgekehrt,
      Paypal lebt von den Gebühren, die sie von den Zahlungsempfängern für Verkaufs- oder Dienstleistungstransaktionen kassieren.
      Wenn Dir ein Käufer unaufgefordert und ohne vorherige Absprache Geld per Freunde + Familie sendet, dann musst Du das eben zurückschicken und auf einer ordentlichen gebührenpflichtigen Zahlung bestehen. Oder Paypal überhauptnicht nutzen.
      Wenn Du die gebührenfreie Zahlung akzeptierst (oder sogar explizit auf einer solchen bestehst), dann hast Du Paypal die ihnen zustehenden Gebühren für deren Dienstleistung vorenthalten. Warum also sollte Paypal sich im Anschluss die Mühe machen, irgendetwas zu prüfen oder Dir zu Deinem Recht bzw zu Deinem Geld verhelfen?

      Nupp schrieb:

      PayPal hatte gegenüber mir behauptet, der Käufer hätte keinen Artikel von mir erhalten und der Käufer hätte daher die Stornierung bzw. Rückbuchung bei seinem Kreditkartenunternehmen beantragt. Alles jedoch erst nach genau 3 Monaten!
      Ob da jetzt ein Übersetzungsfehler bei Paypal vorliegt oder ein Verständnis- bzw Interpretationsfehler bei Dir oder Paypal, weiß ich nicht.
      Aber daß "der Käufer" angegeben hat, er hätte "keinen Artikel von Dir erhalten", glaube ich so wörtlich noch nicht so ganz. Genau das wäre nämlich ein Grund, weswegen Paypal eher nicht die Zahlung zurückgebucht hätte.
      Vielmehr dürfte entweder der Inhaber des Paypal-Accounts oder der Besitzer der Kreditkarte (was unter Umständen ein- und dieselbe Person ist, sofern tatsächlich der Paypal-Account gehackt war) mitgeteilt haben, daß er bei Dir weder etwas gekauft noch überhaupt eine Zahlung an Dich autorisiert hat. Natürlich hat der daher auch keinen Artikel von Dir erhalten.
      Wo der Inhaber des Paypal-Accounts tatsächlich wohnt, weißt du ja garnicht, mehr als dessen Mailadresse und evtl noch einen Namen erfährst Du ja nicht. Und wem die belastete Kreditkarte gehört, weißt Du erst Recht nicht.

      Nupp schrieb:

      ist am 10.03. erfolgreich bei dem guten Herren eingegangen
      Nenne doch mal bitte die vollständige Adresse (Name + Anschrift), an die Du das Paket versendet hast. Vielleicht finden sich ja sogar noch weitere betrogene Verkäufer, die dorthin Ware versendet haben. Auch weitere Kontaktdaten wie zB die Mailadresse des Paypal-Accounts oder evtl eine Whatsapp-Telefonnummer wären hilfreich, um mögliche weitere Betroffene zu finden.

      Nupp schrieb:

      Also warum nochmal das ganze erst nach genau drei Monaten?

      Nupp schrieb:

      aber auch hier, wenn ein Diebstahl stattgefunden hätte, warum dann erst nach so langer Zeit?
      Das kommt durchaus in der Bearbeitungszeit noch hin. Nicht jeder überprüft täglich den Kontoauszug seiner Kreditkarte online. Evtl hat der Inhaber der Kreditkarte die Buchung erst nach Erhalt des März-Auszuges irgendwann Mitte April bemerkt. Entgegen landläufiger Ansichten ist ein Chargeback bei einer Kreditkarte auch nicht mit einem Mausklick erledigt. Das läuft schriftlich über das Kreditkarteninstitut, dann wird das bearbeitet. Zumindest in Deutschland wird im nächsten Schritt in der Regel sogar eine Eidesstattliche Versicherung vom Karteninhaber verlangt, daß die Buchung nicht von ihm getätigt wurde. Die EV wird eingeschickt, dann wird das wieder bearbeitet. Und irgendwann erst nach vielen Wochen und diversen Rückfragen dann die Zahlung evtl tatsächlich storniert.
      Dann hat Paypal möglicherweise erstmal beim Inhaber des Paypal-Accounts angefragt, wieso der das Geld zurückgeholt hat.
      Und erst dann haben sie es bei Dir wieder abgezogen.

      Nupp schrieb:

      er war auch laut der Sendeverfolgung derjenige, der die Lieferung im Empfang genommen hat.
      Da könnte genausogut in einem Abbruchhaus der passende Name an einen Briefkasten geklebt worden sein. Und am 10.03. kam der "Empfänger" dann ganz zufällig
      grade aus dem Haus, als der Paketbote aufkreuzte, fragte, ob der ein Paket für John Miller dabei hat und hat das dann quittiert.
      Falls Dir die komplette Lieferadresse im Verwendungszweck der Freundezahlung mitgeteilt wurde, muss die nichtmal überhaupt irgendwas gemeinsam haben mit dem Inhaber des Paypal-Accounts. Das kann auch irgendein Junkie gewesen sein, der in seiner Wohnung Pakete entgegennimmt und dafür pro Paket 10 Euro bekommt von irgendeinem Unbekannten, der die Pakete jeden Abend bei ihm abholt. Oder er klebt nur ein neues Label drauf und schickt die dann weiter nach Rumänien.
      Google mal nach "Paketagent"...

      Wer auch immer Dein Paket angeblich oder tatsächlich erhalten hat - Paypal gegenüber hast Du mit der Annahme einer F+F-Zahlung auf jeden Schutz oder Prüfung verzichtet.
      Wenn die im vorliegenden Fall klagen sollten, haben sie aufgrund der Bestimmungen und des Rahmens für F+F-Zahlungen nach meinem Dafürhalten ziemlich gute Chancen, vor einem deutschen Gericht zu gewinnen.

      Der Rest wäre dann eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Dir und Deinem "Käufer", sofern es den überhaupt gibt.
      Oder, sofern dieses Szenario zutreffen sollte, zwischen Dir und dem Paketagenten, der das Paket angenommen hat. Der hat zwar keine Straftat begangen, würde aber, zumindest nach deutschem Recht, trotzdem für den Schaden haften, der Dir entstanden ist.
      Die Chance auf eine Durchsetzung Deiner Ansprüche dürfte allerdings irgendwo zwischen winzig und gleich null liegen und wird bestimmt nicht größer durch den Brexit...
    • PS:
      Als Allererstes solltest Du allerdings, sofern Du das noch nicht längst gemacht hast, eine Anzeige erstatten bei der Polizei.

      Denn Tatsache ist, Du bist betrogen worden.
      Auch wenn der finanzielle Schaden bisher noch nur "virtuell" auf Deinem Paypal-Account existiert, könnte der Verlust durchaus in der Zukunft auch real werden, falls Paypal beschließt, ihre Ansprüche gegen Dich gerichtlich durchzusetzen.
      Nur die Polizei wird von Paypal überhaupt irgendeine Auskunft erhalten, wer der Inhaber des Paypal-Accounts ist und wer der Inhaber der belasteten Kreditkarte ist.
    • Der Fall ist wohl weiterhin noch in der Prüfung, aber ich glaube hierbei nicht auf ein positives Ergebnis für mich.

      Anschrift des Käufers wie folgt: (wenn es gegen irgendwelche Regeln verstößt, dann werde ich dies natürlich wieder entfernen).
      Eine Telefonnummer habe ich auch von ihm erhalten.

      Robert Bramble 123 Kendrick Street, Longton, Stoke On Trent. Staffordshire. ST3 1HN.
      Great Britain.

      E-Mail: rrobertbramble41@gmail.com



      Leider habe ich nicht gefunden, wie man hier im Forum ein Bild (Screenshot) hochladen kann, daher kopiere ich einfach den Text.


      Artikel nicht erhalten – Antrag auf Käuferschutz

      Bearbeitungsnummer: PP-D-*********

      Wir prüfen Ihren Fall und melden uns in Kürze.

      Der Käufer hat angegeben, dass er den Artikel nicht erhalten hat.

      Wir haben Ihre Angaben überprüft und festgestellt, dass die Zahlung in diesem Fall nicht abgedeckt ist. Wir können die Zahlung aber möglicherweise vom Finanzinstitut des Käufers wiedererlangen.

      Nachdem wir das Problem für Sie bei dem Finanzinstitut des Käufers gemeldet haben, kann es bis zu 75 Tage dauern, den Fall zu klären. Wenn wir die Zahlung in Höhe von 359,37 EUR zurückerhalten können, wird das Geld Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben.
      Falldetails


      Informationen zum Absender
      Robert Anthony Bramble

      therealdjango60@gmail.com
      Transaktionsbetrag
      345,00 EUR

      Geforderte Rückzahlung
      359,37 EUR (inkl. Rückbuchungsgebühr)

      Transaktionscode
      1JF66700JU*****
      Gemeldet am
      4. Juni 2021

      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Die Zahlung habe ich am 03.03.2021 erhalten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nupp ()

    • Nupp schrieb:

      Danke für deine schnelle Recherche, dann gibt es die Person anscheinend wirklich und wurde nicht frei erfunden, sofern kein Indentitätsdiebstahl vorliegt.
      Selbstverständlich liegt PayPal auch alles von mir soweit vor, aber ob das was bringt?
      Das passt auch von der Gegend her einfach mal Kontakt aufnehmen via FB.
      Mach dir einen Fake account oder frag seinen Cousin

      m.facebook.com/andre.rolle

      Er hat eins seiner fotos geliked und sich als " cousin " dort geoutet.
      Ich und mein Horst ! :saint:

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    • vespin schrieb:

      Nupp schrieb:

      Danke für deine schnelle Recherche, dann gibt es die Person anscheinend wirklich und wurde nicht frei erfunden, sofern kein Indentitätsdiebstahl vorliegt.Selbstverständlich liegt PayPal auch alles von mir soweit vor, aber ob das was bringt?
      Das passt auch von der Gegend her einfach mal Kontakt aufnehmen via FB.Mach dir einen Fake account oder frag seinen Cousin

      m.facebook.com/andre.rolle

      Er hat eins seiner fotos geliked und sich als " cousin " dort geoutet.

      Die Frage ist halt in wie weit mich das dann weiter bringt. Er wird das schon sicherlich sein bei Facebook und auf den Bildern.

      Ich muss nochmal darauf zurück kommen, wie kann es sein, wenn er "Geld an Freunde" sendet wie in diesem Falle einen Käuferschutzantrag stellen kann?

      Abgesehen von der Rückbuchung jetzt. So wie ich das jetzt mitbekommen habe, gibt es keinen einseitigen Schutz für Käufer oder Verkäufer, sondern wenn dann für beide Seiten. Was nun für mich bedeutet, wenn es einen Käuferschutz gibt, müsste doch auch ein Verkäuferschutz geben und keine Einbahnstraße sein?
    • Meine starke Vermutung ist das das Paket abgefangen wurde.
      Dort wohnt sicher eine andere Person und hat mit dem Betrug sicher nichts zu tuen.

      Anhand des Trackings wusste die Person wann die Ware ankommt.
      An der Unterschrift kann man sehen das da nur schnell Punkt drauf gemacht wurden und weg ist der Betrüger mit der Ware.

      Hat er dir einen Ausweis geschickt?

      Schau mal.

      Bitte an PayPal weiter geben.

      uksocialhousing.com/properties/view/650171

      Council Houses 123 Kendrick Street Longton

      Social Housing in Stoke on Trent Staffordshire ST3 1HN #650171
      Ich und mein Horst ! :saint:

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    • Nupp schrieb:

      Mag sein das ich gegen einige AGB´s verstoßen habe, dann sollen Sie mich halt sperren. PayPal jedoch verhält sich auch ziemlich grenzwertig was die AGB´s angeht und das ist halt die Frage, ob das mit den deutschen Gesetzen immer so konform ist? Wenn das ganze System anscheinend so anfällig mit Betrügereien ist, glaube ich nicht dran. Hierzu sage ich gleich das ich meinen anscheinend gemachten Verstoß nicht schön reden will, jedoch sollte man dann auch auf beiden Seiten mit fairen Karten spielen.
      Die Bestimmungen für den sogenannten Käuferschutz sind mehr als grenzwertig, zumindest was den SNAD-Fall angeht („Significantly Not As Described“).
      Ob oder ob nicht der Verkäufer versendet hat, abhängig zu machen von einem Einlieferungsschein eines anerkannten Versanddienstleisters, ist eine Bestimmung, die beide Vertragspartner, also Käufer und Verkäufer, akzeptiert haben und die auch für keine der beiden Seiten eine Überraschung beinhaltet. Das ist soweit noch in Ordnung.
      Ob oder ob nicht die versendete Ware der Artikelbeschreibung entspricht - DAS zu entscheiden steht ausschließlich einem Richter an einem deutschen Gericht zu, nicht aber einem dubiosen Zahlungsdienstleister, dessen Firmensitz ein Briefkasten in Luxemburg ist und der ansonsten höchstens in Irland erreichbar ist, und ebendiese Entscheidungen regelmäßig völlig willkürlich und ohne den Artikel je gesehen zu haben, nach dem Würfelprinzip trifft.

      Hättest Du den Artikel mit Käuferschutz versendet und PayPal aufgrund einer solchen mit deutschem Recht nicht zu vereinbarenden Entscheidung Deinen Account ins Minus gesetzt, könntest Du Gift drauf nehmen, daß sie Dir zwar den Account kündigen, nicht aber jemals versuchen würden, den Betrag von Dir einzuklagen.
      Denn was PayPal sich niemals und unter keinen Umständen auch nur ein einziges Mal schwarz auf weiß von einem deutschen Gericht bescheinigen lassen will, ist, daß dieser Teil des Käuferschutzes, so, wie er von Paypal praktiziert wird, zumindest in Deutschland vermutlich schlicht rechtswidrig ist.
      Das nützt aber nur denjenigen Verkäufern etwas, die das PayPal-Guthaben bereits auf ihr Bankkonto transferiert haben, wenn der Käuferschutzfall geöffnet wird.
      Sofern PayPal hingegen auf vorhandenes Guthaben zugreift und es dem Käufer zurücktransferiert, müsste der Verkäufer seinerseits PayPal verklagen, um von denen sein Geld zurückzubekommen. Und das ist angesichts des Briefkastens in Luxemburg und Mitarbeitern in Irland für einen einzelnen Privatmenschen eine extrem komplizierte Angelegenheit, für die er erstmal gewaltig in Vorkasse treten müsste. Zudem bräuchte er einen erfahrenen Anwalt für internationales IT-Recht, der genau weiß, was er tut, um nicht an irgendwelchen Formalien zu scheitern. An dieser Stelle geben die von PayPal um ihr Geld gebrachten Verkäufer regelmäßig auf, bevor sie überhaupt angefangen haben, sich auf dem Rechtsweg zu wehren.

      Die Tatsache, daß PayPal ein ziemlich unseriöses Unternehmen ist, dessen Dienstleistung bei Transaktionen innerhalb Europas in den allermeisten Fällen für den Verkäufer völlig überflüssig ist, hat aber nichts damit zu tun, daß die Drexxxbude in Deinem Fall im Recht ist.
      Du hast eine Zahlung angenommen von jemandem, dem Du definiert durch die Art der Zahlung nichts verkauft hast.
      Der Inhaber des Accounts, von dem die Zahlung kam, gibt später (vermutlich) an, daß er diese Zahlung garnicht selbst getätigt hat.
      PayPal schickt also die Zahlung wieder zurück.
      Absender und Empfänger der Zahlung stehen vermögenstechisch wieder so da wie vor der Zahlung.

      Es mag sich zwar "gerecht" anfühlen, PayPal mal die eigene bittere Medizin zu schmecken zu geben, aber so funktioniert Rechtsprechung zumindest in Deutschland nunmal nicht.
      Auch wenn PayPal über den SNAD-Käuferschutz schon zigtausenden Verkäufern ohne jede Rechtsgrundlage den Verkaufserlös entzogen und damit wirtschaftlichen Schaden in Millionenhöhe verursacht hat, hat das mit Deinem Fall nicht das Geringste zu tun.
      Ein deutscher Richter könnte, im Falle, daß PayPal klagt, nur die Fakten Deines Falles bewerten und beurteilen.