Fakeshop 2rad-schwarz.de - Zweirad Schwarz GmbH - Am Neuen Rheinhafen 2, 67346 Speyer - +49 (0) 6232 925 - 240 / Fax: 49 (0) 6232 925 - 299 - support@2rad-schwarz.de - DE231610163 --- FAKE --- BETRUG

    • Dominik1992 schrieb:

      Wie erwartet ist mein Überweisungsrückruf gescheitert. Es gab eine Ablehnung aus rechtlichen Gründen. Keine Ahnung was das genau heißen soll, werd ich wohl vom Polizeibeamten erfahren, wenn er wieder aus dem Urlaub zurück ist.
      Das weiß der vermutlich nicht, solche Auskünfte sind nicht sein Job!

      Die Ablehnung aus rechtlichen Gründen hängt damit zusammen, dass deine Überweisung vertragsgemäß ausgeführt und dem Empfängerkonto erfolgreich gutgeschrieben wurde. Ab diesem Moment ist der Betrag vor einem Racall des Absenders gesichert.
    • Betrifft DE82100110012621159789 , *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von

      Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO
      1230 Js 46617/21
      Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen
      Inga Nipp, geb. 19.07.1984 in Duisburg, wohnhaft: Geiglbergstraße 6 b, 85368 Wang

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Unbekannte Täter boten über die Webseite 2rad-schwarz.de Fahrradartikel in dem Vorhaben an, von Käufern den Kaufpreis zu kassieren, ohne die Ware zu liefern. Die Kaufpreise sollten auf das Konto IBAN DE82 1001 1001 2621 1597 89 bei der N26 Bank GmbH, Inhaberin Inga Nipp, geb. 19.07.1984 in Duisburg, überwiesen werden.
      ☒Der/Die Beschuldigte(n) steht/stehen darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.
      Um der/dem/den Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:
      2.607,65 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.
      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.
      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).
      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind , die auf das Konto DE82100110012621159789 Inga Nipp überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 2.607,65 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Bani64 schrieb:

      Ich hatte auf dieses Konto überwiesen - wie komme ich nun an mein Geld? LG
      Vorerst reicht es imho, wenn du die anschreibst, deine Ansprüche formlos begründet geltend machst und alle zugehörigen Unterlagen beifügst, Anzeige bei der Polizei, Rechnung vom Fakeshop, Kontoauszug. Postalisch, versteht sich.

      staatsanwaltschaft-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • itneen schrieb:

      Bani64 schrieb:

      Ich hatte auf dieses Konto überwiesen - wie komme ich nun an mein Geld? LG
      Vorerst reicht es imho, wenn du die anschreibst, deine Ansprüche formlos begründet geltend machst und alle zugehörigen Unterlagen beifügst, Anzeige bei der Polizei, Rechnung vom Fakeshop, Kontoauszug. Postalisch, versteht sich.
      staatsanwaltschaft-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/
      vielen dank für die info!!
    • Ich bin ehrlich gesagt, gespannt ob die Einreichung der Unterlagen für die Herausgabe des Kaufpreises oder eines Teilbetrages ausreichen werden.
      Daher möchte ich dich freundlich bitten, hier alles zu posten, was an Reaktionen auf deine Ansprüche bei dir reinkommt.

      Das würde auch den Stammschreibern hier helfen zukünftig noch bessere Tipps zu geben.

      Danke Bani64
    • diebewertung.de schrieb:


      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 l Abs. 4 StPO

      1230 Js 48276/​21

      Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      Maria Christina Devesa Villanueva

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Auf das Konto DE50 1001 1001 2622 6806 46 bei der N26 Bank GmbH, deren Inhaberin die Beschuldigte ist, gingen Kaufpreiszahlungen verschiedener Personen ein, welche auf der Internetseite 2rad-schwarz.de Waren bestellt hatten, diese jeodch nach Bezahlung des Kaufpreises nicht erhalten haben.
      ☒ Die Beschuldigte steht darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um der Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      2047,04 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.


      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind die auf das Konto DE50100110012622680646 Maria Christina Devesa Villanueva überwiesen haben.

      Eine steht eine Gesamtsumme von 2047,04 Euro zur Verfügung.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Bani64 schrieb:

      Ich hatte auf dieses Konto überwiesen - wie komme ich nun an mein Geld? LG

      Kaiolito schrieb:

      Ich bin ehrlich gesagt, gespannt ...
      Das würde auch den Stammschreibern hier helfen zukünftig noch bessere Tipps zu geben.
      Um im Rahmen der Rückgewinnungshilfe an den gesicherten Betrag zu gelangen muss eine Strafanzeige erstattet worden sein. In den Einzelverfahren hier - StA Osnabrück: 1230 Js 46617/21 und 1230 Js 48276/21 wurden (vermutlich Rest-) Beträge nach der Kontodeaktivierung gesichert.

      Opfer mit explizit dem einschlägigen Konto könnten formlos einen Antrag auf die Rückgewinnung bei der StA OS stellen, müssten aber den Nachweis über die erfolgte Anzeigenerstattung - vorzugsweise das Geschäftszeichen der eigenen Staatsanwaltschaft - übermitteln. Die StA, die den Betrag gesichert hat (hier OS), zieht dann erst das Verfahren des Opfers von der auswärtigen StA bei. Dann gilt: ...wer zuerst kommt, malt zuerst! Während früher der gesicherte Betrag aufgeteilt wurde kommt es heute zur Ausschüttung in voller Anspruchshöhe, solange der Vorrat reicht.

      Aber Achtung, den Betrag gibt es meiner Erfahrung nach nicht sofort. Allein die Prüfung des Anspruches durch die Rechtspfleger dürfte länger Zeit in Anspruch nehmen und erfolgt auch erst mit dem endgültigen Abschluss des Verfahrens durch den sachbearbeitenden Staatsanwalt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Reducal ()

    • Betrifft DE51100110012623908066 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 l Abs. 4 StPO

      1230 Js 49160/21

      Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      Jana Wolf

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Auf das Konto DE51 1001 1001 2623 9080 66 bei der N26 Bank GmbH, deren Inhaberin die Beschuldigte ist, gingen Kaufpreiszahlungen verschiedener Personen ein, welche auf der Internetseite 2rad-schwarz.de Waren bestellt hatten, diese jedoch nach Bezahlung des Kaufpreises nicht erhalten haben.
      ☒ Die Beschuldigte steht darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um der Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      1870,90 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE51100110012623908066 Jana Wolf überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 1870,90 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Ich habe aktuell einen Brief von der Staatsanwaltschaft Konstanz (AZ 70 Js 21836/21 hw) bekommen. (Von der Polizei hatte ich nach Anzeigenerstattung nichts gehört kein AZ, keine Infos..).
      Dort steht dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde,da gegen d. Beschuldigten kein begründeter Verdacht mehr besteht.
      Das Konto war
      Inhaber: Zweirad Schwarz
      IBAN: DE57 1001 1001 2622 8752 96

      Ermittelt wurde gegen Briana Ordonez Hernandez. Verfahren wurde eingestellt, da es sich wohl um "Job-Scamming" handelt.

      Der angeforterte Rückruf von der Bank wurde damals nach 2 Wochen(!) telefonisch beantwortet mit " ich müsste Verständnis haben, daß man nichts machen könne, es gäbe ein Bankgeheimnis und deshalb könne man nicht einfach auf Verdacht agieren"
    • alpetragius schrieb:

      da gegen d. Beschuldigten kein begründeter Verdacht mehr besteht.
      Damit meint man wohl den Verdacht des Betruges und hat damit sogar Recht in meinen Augen.

      alpetragius schrieb:

      Verfahren wurde eingestellt, da es sich wohl um "Job-Scamming" handelt.
      Offensichtlich ist die Kontoinhaberin auch nur ein Opfer als "Unfreiwillige Kontoinhaber"
      Gleichwohl hat sie sich imho der leichtfertgen Geldwäsche schuldig gemacht.


      Aber

      alpetragius schrieb:

      Ermittelt wurde gegen Briana Ordonez Hernandez.
      hört sich nach einer ausländischen Bürgerin an.

      Ausländer haben N26 und Solaris

      ALLGEMEINE WARNUNG vor BIC NTSBDEB1XXX NTSBDEB1 NTSBESM1XXX NTSBESM1 BLZ 10011001 ==> Betrugsverdacht

      ALLGEMEINE WARNUNG vor Konten der solarisBank , BIC SOBKDEB2XXX bzw. SOBKDEB2 , BLZ 11010101 ==> Betrugsverdacht

      besonders gern als Kunden, weist dies doch die scheinbar erfolgreiche Expansionspolitik ins Ausland nach, egal zu welchem Preis.

      Insofern ist es logisch, dass Aufwand und Nutzen weiter im Ausland zu ermitteln für Staatsanwaltschaften in keinem vernünftigen Verhältnis stehen und auch ein Geldwäscheverfahren eingestellt wird.

      So sind leider die Fakten
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


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    • Wie hier in schon erwartet hat die Staatsanwaltschaft das Vorermittlungsverfahren gegen die N26 wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Betrug eingestellt. Die Begründung ist aber hanebüchern:

      Gemäß §152 Abs. 2 STPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn heirfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Dies ist hier nicht der Fall.....

      Weterhin habe ich bis dato weder Aktenzeichen noch Ermittlungsstand zum zugrundeliegenden Betrug erhalten. Ich habe die Staatsanwältin bezugnehmend auf ihr Schreiben darauf hin nochmals angeschrieben, mal sehen ob sich unsere Justiz hierzu äußert oder ob die Anzeige überhaupt verfolgt wurde.

      Wirft jedenfalls ein nettes Licht auf unsere Justiz
    • Gegen die Bank wird od. kann die Staatsanwaltschaft wohl nicht ermitteln, den Kontoinhaber identifizieren und evtl. schauen. Gut Az. sollten sie vergeben, da kann dann ein Anwalt evtl. später zivilrechtlich vorgehen. wenn der Kontoinhaber ermittelt wurde, wenn aber Ausländer, brauchst du schon eine Rechtsschutzvers. damit da was passiert. Aber ob das dann zum Erfolg führt. Als evtl. nicht wissender, um mal den Unschuldsvermutung laufen zu lassen.

      Es ist wie es ist, man lernt hoffentlich dazu. Irgendwie ist fast immer bei neuen Internetkäufen das Gefühl, hast du jetzt doch alles geprüft. Wenn auch immer sei dank, man möchte sich ja trotzdem Wünsche erfüllen.
      Was auch ohne Corona in den Städten oftmals nicht möglich ist.
    • Tja, heute kam:

      Das Ermittlungsverfahren wegen Betrugs wurde eingestellt, weil der Täter bisher nicht ermittelt werden konnte.

      Armes Deutschland wenn die Strafverfolgungsbehörden einfach keine Lust haben…..


      Aber gleichzeitig die N26 von jedem Verdacht der groben Fahrlässigkeit frei zu sprechen