Organisierte Kriminalität: Landgericht Berlin lässt Encrochat-Daten nicht zu

    • Organisierte Kriminalität: Landgericht Berlin lässt Encrochat-Daten nicht zu

      Klatsche für die Kripo:
      Zum ersten Mal hat ein Gericht die Verwendung von Daten aus dem Hack des Kryptodienstes Encrochat verboten. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben.

      Es ist ein herber Rückschlag für deutsche Mafiajäger. Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht untersagt, Daten aus dem Hack des Kryptohandy-Dienstes Encrochat in einem Strafverfahren zu verwenden. In einem Beschluss lehnte das Landgericht Berlin am Donnerstag die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen 31-jährigen Drogendealer ab.

      Quelle/weiterlesen: spiegel.de/panorama/justiz/ber…ocket-newtab-global-de-DE
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Hmmm..., entweder haben die Berliner Richter in meinen Augen nicht mehr alle Latten am Zaun oder deren Intention ist es, (verdeckt) gezielt ein höchstrichterliches Urteil herbeizuführen, das ein für alle Mal die Verwendung solcher Daten erlaubt, um künftig solchen Argumenten einen Riegel vorzuschieben.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • itneen schrieb:

      entweder haben die Berliner Richter in meinen Augen nicht mehr alle Latten am Zaun
      Die haben formaljuristisch ausnahmsweise mal richtig entschieden. Wundert mich eigentlich bei Berlin.

      Zwar setzt die Merkelatur mit ihrem Programm "Nordkorea 2.0" alles daran, das Grundgesetz immer weiter auszuhöhlen, aber da sind sie wohl mal versehentlich auf dem Fernmeldegeheimnis aufgelaufen.

      Klar kann ich abhören lassen, aber dazu brauche ich einen Beschluss und den Beschluss bekomme ich nur, wenn ich greifbare Fakten habe, die den Beschluss auch rechtfertigen. Im Artikel steht ein hübsches Beispiel drin. Ich mache dir noch ein zweites. Der reine Betrieb eines Kraftfahrzeugs bedeutet nicht, dass eine Durchsuchung wegen des Verdachts auf Amokfahrten gerechtfertigt wäre.

      Du kennst das vielleicht als Witz:
      "Angeklagter, ich verurteile Sie wegen Einbruchs zu drei Jahren. Schlieslich hatten Sie das Werkzeug dazu bei sich".
      "Herr Richter, dann verurteilen Sie mich auch noch wegen Ehebruchs. Das Werkzeug dazu hatte ich schliesslich auch bei mir."

      Genau das ist jetzt in Berlin anders entschieden worden. Ich sehe nicht, wie der BGH das anders sehen würde. Obwohl ich die zwei neuen Richter noch nicht so gut kenne. Aber eigentlich haben die ja auch mal Jura studiert. Und eigentlich sollten die dann auch wissen, was sie tun.
      ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Landgericht Berlin lässt Encrochat-Daten nicht zu

      Quelle:
      spiegel.de/consent-a-?targetUr…58-40fa-9995-2f8136581f8e


      Organisierte Kriminalität
      Landgericht Berlin lässt Encrochat-Daten nicht zu
      Klatsche für die Kripo: Zum ersten Mal hat ein Gericht die Verwendung von Daten aus dem Hack des Kryptodienstes Encrochat verboten. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben.


      Encrochat-Razzia gegen Mitglieder des Remmo-Clans in Berlin im Februar
      Bild vergrößern
      Encrochat-Razzia gegen Mitglieder des Remmo-Clans in Berlin im Februar Foto: Christophe Gateau / dpa
      Es ist ein herber Rückschlag für deutsche Mafiajäger. Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht untersagt, Daten aus dem Hack des Kryptohandy-Dienstes Encrochat in einem Strafverfahren zu verwenden. In einem Beschluss lehnte das Landgericht Berlin am Donnerstag die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen 31-jährigen Drogendealer ab. Das 24-seitige Dokument liegt dem SPIEGEL und SPIEGEL TV vor.

      »Dann können wir den Laden dichtmachen«
      Die Anklage der Staatsanwaltschaft stütze sich im Wesentlichen nur auf die über Encrochat geführte Kommunikation des Angeschuldigten, so die Richter. Die Tatvorwürfe in dem Fall seien jedoch allein mit den geheimen Chats nicht zu belegen. Die Daten unterlägen einem generellen Verwertungsverbot, entschied das Landgericht. Die Verwendung der Chats des Beschuldigten sei in dem Verfahren vorerst nicht zulässig. »Die Kammer hat sich nicht nur mit den Argumenten der Verteidigung auseinandergesetzt, sondern auch den Mut bewiesen, trotz des enormen Druckes von staatlicher Seite die rechtlich richtige Entscheidung zu treffen«, sagte der in dem Verfahren mandatierte Rechtsanwalt André Miegel dem SPIEGEL.

      Die Entscheidung des Landgerichts kommt überraschend. Mehrere Oberlandesgerichte im Bundesgebiet haben in ähnlichen Verfahren in den vergangenen Monaten die Verwertung der Encrochat-Daten ausdrücklich erlaubt. zzzi

      In Ermittlerkreisen sorgt die Berliner Entscheidung für Fassungslosigkeit. Sie könnte weitreichende Folgen für eine Vielzahl weiterer Verfahren in Deutschland gegen mutmaßliche Mitglieder der organisierten Kriminalität haben, die auf dem Datenschatz aus Frankreich beruhen. »Sollte diese Entscheidung des Landgerichts Bestand haben und zukünftig als Vorbild in anderen Verfahren gelten, können wir den Laden auch gleich dichtmachen«, sagt ein Kriminalbeamter.

      Razzien gegen mutmaßliche Schwerverbrecher
      Französischen und niederländischen Fahndern war es im vergangenen Jahr gelungen, den Server des in der kriminellen Szene beliebten Kryptohandy-Anbieters Encrochat in Nordfrankreich zu infiltrieren. Ermittler bezeichneten den inzwischen eingestellten Dienst als »WhatsApp für Gangster«, für Behörden war er lange nicht zu durchdringen.

      Von Anfang April bis Ende Juni 2020 fingen die Spezialisten im Nachbarland die Kommunikation von 32.477 Encrochat-Kunden in 121 Ländern ab und leiteten sie an einen Behördenserver aus. Millionen überwachter Chatnachrichten landeten über Europol auch beim Bundeskriminalamt, das die Daten seither auswertet.

      Das dubiose Unternehmen Encrochat bot der Unterwelt über Jahre speziell präparierte Handys mit Verschlüsselungssoftware an. Seit dem Hack rollen Ermittlerinnen und Ermittler in Europa die schwerkriminelle Szene auf. Inzwischen gelang es der Polizei, weitere Anbieter von Kryptohandys zu knacken. Immer wieder kommt es zu spektakulären Razzien gegen mutmaßliche Schwerverbrecher.


      »Kein konkreter Tatverdacht«
      Nach Ansicht des Landgerichts Berlin hielten sich die deutschen Fahnder im Fall Encrochat beim Datenaustausch mit Frankreich allerdings nicht an die nötigen rechtlichen Vorgaben.

      Das Ausforschen auf deutschem Staatsgebiet sei unter »Missachtung individualschützender Rechtshilfevorschriften« und ohne den »erforderlichen konkreten Tatverdacht« durchgeführt worden, so der Beschluss. Auch wenn der Encrochat-Dienst besonders attraktiv für Kriminelle gewesen sei: Allein der Besitz eines Kyptohandys lasse noch keinen Schluss auf strafbares Verhalten zu. Einen Anlass zur Überwachung habe es also nicht gegeben. In der Begründung liefern die Richter ein Beispiel: Trage eine Person eine Brechstange mit sich, reiche das auch noch nicht für eine Durchsuchung wegen eines möglichen Einbruchs.

      Tatsächlich gab es vor dem Hack der geheimen Chats meist keine Verdachtsmomente gegen die Teilnehmer, die waren vor der staatlichen Attacke noch gar nicht bekannt. Das Gericht attestiert den Ermittlern daher grobes Foulspiel. Deutsche Encrochat-Nutzer quasi auf gut Glück von Frankreich ausforschen zu lassen, um dann mit diesen Daten gegen die vorher unverdächtigen Kunden zu ermitteln – das sei nicht rechtens, so das Gericht.

      Klatsche für Strafverfolger
      Für das Landgericht ist noch ein weiterer Punkt zentral. Wenn ein ausländischer Staat, in diesem Fall Frankreich, eine Person auf deutschem Boden überwachen wolle, müsse er die deutschen Behörden vorher darüber unterrichten, so die Richter. Dies sei aber wohl nicht geschehen, die Franzosen hätten einfach alles abgesaugt: eine Massenüberwachung.

      Zudem hätten die deutschen Behörden prüfen müssen, ob die Überwachung in einem ähnlichen Fall auf deutschem Staatsgebiet genehmigt worden wäre. Davon sei nicht auszugehen: Es habe vor der Maßnahme keinen Tatverdacht gegeben, so das Gericht. Eine dreifache Klatsche für die Strafverfolger.

      »Das Landgericht Berlin hat sich rechtsstaatlich mit dem Für und Wider einer Verwertbarkeit auseinandergesetzt. Es darf in einem Rechtsstaat keine Verbrechensbekämpfung um jeden Preis und unter Missachtung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien geben«, sagt der Frankfurter Strafverteidiger Oliver Wallasch. Er hatte den Bochumer Kriminologen Tobias Singelnstein mit einem juristischen Gutachten zur Verwendbarkeit der Encrochat-Daten beauftragt, das nun mutmaßlich in die Entscheidung des Gerichts einfloss.

      Noch ist das letzte Wort im Berliner Fall nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft will Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts einlegen. Das Kammergericht, die nächste Instanz, wird die Entscheidung überprüfen.
      Ich und mein Horst ! :saint:

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vespin ()

    • Sehe ich nicht so. Illegal erlangte Beweise sind ungültig. Die Richter haben das auch gut begründet finde ich.
      Vernünftige Ermittlungen, korrekte Polizeiarbeit und schon bräuchte es so ein Urteil garnicht.
      Ebay, die grösste Müllhalde der Welt.....
    • f40 schrieb:

      Sehe ich nicht so. Illegal erlangte Beweise sind ungültig. Die Richter haben das auch gut begründet finde ich.
      Vernünftige Ermittlungen, korrekte Polizeiarbeit und schon bräuchte es so ein Urteil garnicht.
      Wie süss.
      Schau dir das doch mal aus der Sicht einer Verbrechers an.
      " Kannst du es mir nicht legal nachweisen kann ich dir auf der Nase tanzen und dich auslachen für die Jahre von Überwachung".

      Aber hey .... thats Germany.

      Eins hab ich hier gelernt : "Recht habe und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe" und die Polizei hinkt hier in D um einiges hinterher. Leider!

      Was denkst du warum die meisten Verbrecher/Gauner usw. hier in Deutschland "Trollen " können? :~
      Ich und mein Horst ! :saint:

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    • Das hat nichts mit süss zu tun Vespin. Das sind Tatsachen. Du musst das nicht gut finden, aber so akzeptieren. Willst du das ändern, werde Richter. Oder lerne das System für dich zu nutzen.
      Ebay, die grösste Müllhalde der Welt.....
    • Ich verstehe deine Empörung durchaus, nicht falsch verstehen.
      Darüber hinaus, ist das eher eine Klatsche für den Staatsanwalt, der hätte wissen müssen, was die deutschen Gesetze im Bereich Überwachung und Ausforschung hergeben.
      Außerdem ist das ja nicht nur in Deutschland so, dass unrechtmäßig erlangte Beweise vor Gericht keine Gültigkeit haben (erwähne da nur mal die USA).


      Aber Überwachung ohne begründeten Verdacht und entsprechenden Beschluss, das geht gar nicht, selbst wenn sich das dann als "Treffer" darstellt.
      Es kommt noch soweit, dass jeder (was eigentlich auch jeder machen sollte) der seinen PC vollverschlüsselt oder seine privaten Mails verschlüsselt, überwacht wird.

      Ich möchte keinen Überwachungsstaat!
    • f40 schrieb:

      Das hat nichts mit süss zu tun Vespin. Das sind Tatsachen. Du musst das nicht gut finden, aber so akzeptieren. Willst du das ändern, werde Richter. Oder lerne das System für dich zu nutzen.
      Das Problem ist die Kriminellen nutzen das und nutzen das auch.
      " Welcome to Germany. Paradies of scamming and not been punished ".

      Das System kenne ich allzu gut . Schau dich von Ebay über Ebay Kleinanzeigen bis zu den FS alles an.
      Kannst du einen nicht alles haargenau nachweisen ist er frei. Und er lacht dir ins Gesicht.

      Besorg dir nen guten Anwalt und er findet Verfahrensfehler. Ist das Fair?

      Nochmal : Recht haben und Recht bekommen sich 2 paar Schuhe.

      Wurde einer von der BAFIN für den Scheiß mit Wirecard verurteilt?
      Wurde der Verkehrsminister verurteilt mit der Autobahnmaut?
      Wurde Helmut Kohl für die Spenden zur Rechenschaft gezogen?

      Reden ist Silber schweigen ist Gold. :wallbash
      Ich und mein Horst ! :saint:

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    • Verurteilt werden kann nur der, der angeklagt wird und das ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft.

      Es laufen Klagen gegen die Bafin wegen Wirecard, da muss man abwarten, was weiter passiert.
      Der Bundesverkehrsminister ist ein Vollpfosten, aber bisher wurde er nicht angeklagt, es wurde bisher auch kein Antrag gestellt seine Immunität aufzuheben, von daher kann er auch nicht verurteilt werden oder schon sein.

      Dein Spruch: Recht haben und Recht bekommen bezieht sich auf zivilrechtliche Verfahren und hat im strafrechtlichen Bereich wenig zu sagen.
      Strafrechtlich ist jeder unschuldig und die Staatsanwaltschaft muss eine Schuld beweisen.
      Hierzu darf sie jedes legale Mittel einsetzen!

      Gesetze brechen um Gesetzesbrecher einzubuchten, geht nunmal nicht.
    • Kaiolito schrieb:

      Verurteilt werden kann nur der, der angeklagt wird und das ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft.

      Es laufen Klagen gegen die Bafin wegen Wirecard, da muss man abwarten, was weiter passiert.
      Der Bundesverkehrsminister ist ein Vollpfosten, aber bisher wurde er nicht angeklagt, es wurde bisher auch kein Antrag gestellt seine Immunität aufzuheben, von daher kann er auch nicht verurteilt werden oder schon sein.

      Dein Spruch: Recht haben und Recht bekommen bezieht sich auf zivilrechtliche Verfahren und hat im strafrechtlichen Bereich wenig zu sagen.
      Strafrechtlich ist jeder unschuldig und die Staatsanwaltschaft muss eine Schuld beweisen.
      Hierzu darf sie jedes legale Mittel einsetzen!

      Gesetze brechen um Gesetzesbrecher einzubuchten, geht nunmal nicht.
      Wenn es nach FR Gesetzt legal ist und man die Informationen benutzt dann ist es ok. Die Deutsche Justiz hat die Informationen von einem EU Partner bekommen. Und nun darauf pochen das sie illegal sind ? Hallo?

      Ggf. nach D Recht aber nicht nach FR recht.

      Die BAFIN ist " bulletproof" und mehr als Stühle rücken wird da nichts passieren.

      Viele Staatsanwälte würde mehr tuen sind aber durch die Gesetzte gebunden. Leider !

      Und du willst mir doch nicht erzählen das unsere Gesetzte " Zeitgemäß " sind ?
      Den Kriminellen juckt es nicht. Ob nun Fakeshop oder solche Leute wie Al Zain usw.

      Naja in NRW scheint es das sie mal durchgegriffen haben .

      Aus verlässlicher Quelle war die Polizei in NRW angewiesen worden gegen gewissen Menschen mit Migrationshintergrund nicht vorzugehen. Mit dem Politikwechsel hat sich das geändert.

      focus.de/politik/deutschland/m…en-autos_id_13375920.html

      Meine Nachbarn, der Al-Zein-Clan: "Alles an ihnen war unauffällig - bis auf die dicken Autos"
      Ich und mein Horst ! :saint:

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    • Ich habe nirgends geschrieben, dass ich die Gesetze alle für gut, ausgewogen und ausreichend halte, Vespin.

      Wenn Straftaten in Frankreich begangen wurden, steht es doch Frankreich völlig offen, eine Auslieferung zu beantragen.
      Wenn die Straftaten in Deutschland begangen wurden, gilt alleine deutsches Strafrecht.

      Ob Staatsanwälte mehr tun würden, wenn ihnen die Hände nicht durch das Gesetz gebunden wären?
      Das ist jetzt nicht dein Ernst?

      Staatsanwälte sind, wie der Name schon sagt, die Vertreter des Staates.
      Ein Vertreter des Staates vertritt auch die Gesetze des Staates, das ist seine Aufgabe.
      Dies sind die jeweils derzeit geltenden Gesetze!

      Vorschläge von Staatsanwälten werden aber auch in die mögliche zukünftige Gesetzgebung eingebunden, wie man an z. B. der
      deutlichen Strafverschärfung im Bereich Raser erkennen kann.

      Vielleicht finden auch Kriminelle diesen Staat so locker in seiner Strafverfolgung, dass sie sich gerne hier rumtreiben.
      Durchaus möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich, ändert aber nichts daran, dass es klare Gesetze im Bereich Überwachung
      geben muss. Es muss Grundrechte geben, die müssen eingehalten werden.

      Deutschland ist keine Bananenrepublik, sondern ein Rechtsstaat.
    • Kaiolito schrieb:

      Deutschland ist keine Bananenrepublik, sondern ein Rechtsstaat.
      Rechtsstaat ? :wallbash

      westendverlag.de/kommentare/wi…finanzsystem-blossstellt/

      "Es geht – ja – ums System. Wird die Macht der Skrupellosen, des Geldes und seiner Lakaien nicht durch den Rechtsstaat gebrochen, dann droht der nächste Fall Wire­card oder Schlimmeres. "

      Und wie immer gilt.
      de.wikipedia.org/wiki/In_dubio_pro_reo
      Ich und mein Horst ! :saint:

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vespin ()

    • Und das ist auch korrekt so, selbst wenn es manchmal weder moralisch noch sachlich korrekt ist.
      Es gibt immer Menschen, die genau dieses Rechtssystem ausnutzen oder zukünftig ausnutzen werden.
      Das weiß ganz sicher auch der Gesetzgeber, aber manche Erweiterung der Gesetze würde die Grundrechte
      ganz vieler deutlich einschränken, nämlich auch die derer, die sich an Gesetze halten aber dennoch möchten,
      dass privates privat bleibt.

      Es gab ja schon einige Versuche, Gesetze dahingehend zu verändern, z. B. den Schlüssel für End-to-End
      Verschlüsselungen zu bekommen. Provider zur unbegrenzten Datenspeicherung zu verpflichten und vieles mehr.

      Möchtest du in einem solchen Staat dann leben? Ich nicht.
    • Kaiolito schrieb:

      Und das ist auch korrekt so, selbst wenn es manchmal weder moralisch noch sachlich korrekt ist.
      Es gibt immer Menschen, die genau dieses Rechtssystem ausnutzen oder zukünftig ausnutzen werden.
      Das weiß ganz sicher auch der Gesetzgeber, aber manche Erweiterung der Gesetze würde die Grundrechte
      ganz vieler deutlich einschränken, nämlich auch die derer, die sich an Gesetze halten aber dennoch möchten,
      dass privates privat bleibt.

      Es gab ja schon einige Versuche, Gesetze dahingehend zu verändern, z. B. den Schlüssel für End-to-End
      Verschlüsselungen zu bekommen. Provider zur unbegrenzten Datenspeicherung zu verpflichten und vieles mehr.

      Möchtest du in einem solchen Staat dann leben? Ich nicht.
      Möchte ich einen Staat haben der Zahnlos ist ?
      Wie ist es denn dazu gekommen das sich CLANs ausbreiten können ohne das die Polizei was macht?

      Die Toleranzschwelle ist in D relativ hoch verglichen mit anderen europäischen Ländern.
      Ich und mein Horst ! :saint:

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