Wegen Betrug angzeigt: Produkt Key aber per eBay versendet

    • Wegen Betrug angzeigt: Produkt Key aber per eBay versendet

      Hi,

      ich habe heute eine Vorladung zur Polizei bekommen wegen angeblichem Betrug. Vor vor ca. 9 Monaten habe ich einen digitalen Produkt-Schlüssel verkauft und per eBay-Nachricht an den Käufer versendet. Leider speichert eBay die Nachrichten nicht so lange und ich bin etwas verzweifelt, weil ich nicht weiß, wie ich meine Unschuld beweisen kann. Hat jemand eine Idee, was ich tun kann? Die Anzeige kam aus heiterem Himmel ohne, dass der Verkäufer je irgendwas gesagt hätte von wegen er findet die Nachricht nicht oder ähnliches.

      Viele Grüße
      B
    • Der Vorladung musst du nicht folgen. Du kannst (musst aber nicht) schriftlich Stellung dazu nehmen.

      Von welchem Wert sprechen wir hier eigentlich? Und worin besteht denn der Betrugsvorwurf? Nicht geliefert? Produktschlüssel nicht verwendbar, da vom Softwarehersteller gesperrt? Deinen Schilderungen nach scheint wohl eher der Vorwurf einer Nichtlieferung im Raum zu stehen. Was spricht dagegen, diesen Produktkey (den wirst du ja noch irgendwo haben) nochmals an den Käufer zu senden?
    • Bei einer Nichtlieferung hätte der Käufer wohl doch zeitnah erstmal über eBay herumgemotzt, bevor er zur Polizei geht. Von daher scheint mir die Variante, daß mit dem Key später etwas geschehen ist (gesperrt bei einem Update, da vom Software-Hersteller als Fake oder Doppelnutzung erkannt), wahrscheinlicher.
      Wenn das erst mehr als 3 Monate nach dem Kauf passiert ist, konnte der Käufer zu dieser Transaktion mit dem Verkäufer nicht mehr kommunizieren. Den Link "Mitglied kontaktieren" im Bewertungsprofil kennt erstens nicht jeder und wenn er zweitens dort nicht gewählt hat, daß es sich nicht auf einen Kauf bezieht, sondern die Artikelnummer als Grund eingegeben hat, hat eBay ihm die Kommunikation auch auf diesem Wege verweigert...

      @breadless:
      Normalerweise steht in so einem Schreiben doch eigentlich nur, daß Du als Beschuldigter in einer Betrugsermittlung angehört werden sollst.
      Details, worum es genau geht, stehen da normalerweise garnicht drin. Und telefonisch bekommt man dazu üblicherweiseweise auch keine Auskunft.

      Woher weißt Du, daß es gerade um diesen Produktkey geht?

      Und interessant ist auch noch die Frage: Woher hattest DU diesen Key? Besteht eventuell und nur ganz vielleicht die Möglichkeit, daß damit tatsächlich etwas nicht in Ordnung gewesen sein könnte?
    • Das war ein Promo-Key aus irgendeiner Hardware-Aktion.

      Ansonsten weiß ich tatsächlich noch nicht genau, was der exakte Vorwurf ist (außer Betrug). Aber ich weiß, dass es um diesen Key geht, weil ich nur 1-2 mal im Jahr was auf eBay verkaufe und der Betrag in der Vorladung drin steht. Da kommt nur ein einziger Verkauf in Frage.

      Den Key könnte ich problemlos nochmal senden, wenn ich gewusst hätte, dass der Bedarf existiert. Vielleicht ist tatsächlich nachträglich irgendwas gesperrt worden, aber das weiß ich (noch) nicht. Mein Anwalt hat nun Akteneinsicht angefordert.
    • breadless schrieb:

      Mein Anwalt hat nun Akteneinsicht angefordert.
      Das ist rausgeworfenes Geld, denn deinen Anwalt zahlt dir hier weder eine Rechtsschutzversicherung, noch der Staat. Akteneinsicht hast auch du (§ 147 Abs. 4 StPO). Die Sache selber zu klären besteht also durchaus. Die Wahrscheinlichkeit einer Einstellung (z. B. nach § 153 StPO) ist bei solchen Dingen zudem sehr hoch. Und falls tatsächlich alle Stricke reißen: einen Anwalt hättest du dir immer noch beiziehen können - spätestens wenn wirklich Anklage erhoben worden wäre. Vielleicht wäre es nicht verkehrt gewesen, erst mal abzuwarten, was man dir rät... z. B. in einschlägigen Foren, wie hier.
    • Den Rat hat mir vorher noch keiner gegeben, sorry :P Aber ist halb so wild, das finanzielle ist kein Problem - das wichtigte ist für mich, dass meine Akte "sauber" bleibt und ich nicht zu unrecht irgendwas ausbaden muss.

      Danke schonmal an die ganzen Beiträge hier an dieser Stelle!
    • breadless schrieb:

      Hi,

      ich habe heute eine Vorladung zur Polizei bekommen wegen angeblichem Betrug. Vor vor ca. 9 Monaten habe ich einen digitalen Produkt-Schlüssel verkauft und per eBay-Nachricht an den Käufer versendet. Leider speichert eBay die Nachrichten nicht so lange und ich bin etwas verzweifelt, weil ich nicht weiß, wie ich meine Unschuld beweisen kann. Hat jemand eine Idee, was ich tun kann? Die Anzeige kam aus heiterem Himmel ohne, dass der Verkäufer je irgendwas gesagt hätte von wegen er findet die Nachricht nicht oder ähnliches.

      Viele Grüße
      B


      hast Du die Nachricht an den Käufer nicht auch an Deine hinterlegte eMail-Adresse bekommen ?
    • hasjana schrieb:

      hast Du die Nachricht an den Käufer nicht auch an Deine hinterlegte eMail-Adresse bekommen ?
      Ich glaube die bekommt man nur, wenn man explizit ein Häckchen setzt bei "Diese Nachricht als Kopie an meine E-Mail-Adresse senden" oder so ähnlich. Habe ich Dabbes natürlich nicht gemacht.

      Cesarus schrieb:

      @breadless

      Wie sieht es eigentlich mit der Bewertung aus? Hattest du für die Auktion vom Käufer eine erhalten?
      Ne, habe gar keine Bewertung durch den Verkauf erhalten.
    • 21 EUR.

      Ich halte euch gerne auf dem Laufenden!

      Ich habe mittlerweile mit eBay gesprochen und von der Funktion erfahren, alte Daten wiederherstellen zu lassen. Ich habe nun alle Daten aus dem Zeitraum angefordert, mit etwas Glück kann ich zumindest den Nachrichtenverkehr damit nachweisen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von breadless ()

    • Du machst vie lzu viel Aufstand
      Du weißt um was es geht
      Anstatt den Key mit zur Polizei zu nehmen anhören was nicht ok war.
      Ist er angeblich nicht angekommen soll der nette Beamte den Kunden anrufen
      bzw. das im Protokoll eintragen geht dann zur anderen Dienststelle
      und er bekommt den.
      Ist er nicht mehr brauchbar erklär denen nicht deine Schuld, verstehst den Aufstand auch
      nicht hätte nur mit dir reden brauchen und hätte seine Kohle wieder bekommen
      Dann halt Vorschlag machen bekommt postwendend sein Geld wieder und dann sollte ja alles io sein
      Wichtig ist nur Schuld haben immer die anderen nie man selber ;)
    • breadless schrieb:

      Ich habe nun alle Daten aus dem Zeitraum angefordert
      Das ist interessant - von der Möglichkeit wusste ich noch nichts. Gibt es dafür ein Formular? Umfasst das alle Daten eines bestimmten Zeitraums oder nur ganz konkrete, die du anfordern musst (z. B. den Mailverkehr mit einem konkreten anderen ebay-Mitglied)? Werden diese Daten von ebay rausgesucht und dir dann zugesandt oder wie läuft das ab? Ist das mit Gebühren verbunden?
    • Cesarus schrieb:

      breadless schrieb:

      Mein Anwalt hat nun Akteneinsicht angefordert.
      Das ist rausgeworfenes Geld, denn deinen Anwalt zahlt dir hier weder eine Rechtsschutzversicherung, noch der Staat. Akteneinsicht hast auch du (§ 147 Abs. 4 StPO). Die Sache selber zu klären besteht also durchaus. Die Wahrscheinlichkeit einer Einstellung (z. B. nach § 153 StPO) ist bei solchen Dingen zudem sehr hoch. Und falls tatsächlich alle Stricke reißen: einen Anwalt hättest du dir immer noch beiziehen können - spätestens wenn wirklich Anklage erhoben worden wäre. Vielleicht wäre es nicht verkehrt gewesen, erst mal abzuwarten, was man dir rät... z. B. in einschlägigen Foren, wie hier.
      Anscheinend hast Du anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen. Nach Akteneinsicht kann er ja beurteilen ob die Anzeige leichtfertig oder grob fahrlässig erfolgte.
      Dann trägt nämlich laut § 469 StPO der Anzeigende alle Kosten, auch Deine. Muss aber beantragt werden, passiert nicht von alleine.
    • Cesarus schrieb:

      breadless schrieb:

      Ich habe nun alle Daten aus dem Zeitraum angefordert
      Das ist interessant - von der Möglichkeit wusste ich noch nichts. Gibt es dafür ein Formular? Umfasst das alle Daten eines bestimmten Zeitraums oder nur ganz konkrete, die du anfordern musst (z. B. den Mailverkehr mit einem konkreten anderen ebay-Mitglied)? Werden diese Daten von ebay rausgesucht und dir dann zugesandt oder wie läuft das ab? Ist das mit Gebühren verbunden?
      Ja, ist in den Einstellungen versteckt. Hat mir die Hotline-Dame gezeigt. Umfasst alle Daten des Wunschzeitraums. Man gibt den Zeitraum an, das dauert dann ca. 1-2 Wochen bis die Daten rearchiviert sind und dann erhält man sie als html-Dateien. Umfasst so ziemlich alles - nur die Artikelbeschreibungen haben glaube ich gefehlt. Aber jeglicher Nachrichtenverkehr, Käufe, Verkäufe etc.

      Update:
      Die Anzeige wegen Betruges wurde gemacht, weil das Konto der Klägerin gehackt wurde (bzw. Klarna) und darüber fleißig Gutschein-Codes gekauft wurden. Was die Polizei machte: schauen, bei wem mit dem gehackten Konto gekauft wurde (mir) und diesen als Tatverdächtigen anzeigen (als ob irgendwer mit geklauten Kontodaten bei sich selbst shoppen geht, genial). Was die Polizei nicht macht: IP-Adresse des korrumpierten Logins bei Klarna anfragen und IP-Auskunft beim Provider einholen. Tja, Fall gilt damit als eingestellt, weil keine weiteren Tatverdächtigen ermittelt werden konnten und sie mir nicht nachweisen konnten, der Hacker des Klarna-Kontos gewesen zu sein. Großes Kino unserer Polizei. Die IP-Löschfristen dürften mittlerweile rum sein.

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    • Ich hatte vor einigen Jahren mal einen ähnlichen Fall. Ich habe über eBay einen iTunes-Code verkauft und dann vom Käufer via PayPal bezahlen lassen. Einige Tage später meldete der Käufer allerdings, dass sein PayPal-Konto angeblich "gehackt" worden sei. Irgendwelche Belege dazu blieb er schuldug - er behauptete das einfach und anscheinend wurde es von allen involvierten Stellen dann als Fakt geglaubt.

      Allerdings habe ich damals den iTunes-Code nicht per E-Mail sondern als Einwurfeinschreiben an die bei PayPal hinterlegte Adresse des Käufers geschickt. Ich konnte also nachweisen, dass der eben dieser Käufer die Ware erhalten hatte. Trotzdem behauptete der weiterhin, ein unbekannter Dritter hätte sein PayPal-Konto gehackt. Meinen Guthaben-Code müsse auch der unbekannte Dritte eingelöst haben. Auf die Tatsache, dass er den Code physisch und nachweisbar von mir erhalten hat, ging er nicht ein. Selbst, als mich ein in der Sache ermittelnder Polizeibeamter anrief und ich diesem den besonderen Sachverhalt schilderte und meine starken Zweifel an der Behauptung des Hackens äußerte, tat sich nichts weiter. Es geüngte völlig, dass der Typ behauptet sein PayPal-Konto sei gehackt worden, und diese unbewiesene Behauptung wird dann einfach als Fakt angenommen und nicht weiter hinterfragt. Der konnte sogar den phyisch erhaltenen Guthaben-Code einlösen ohne dass irgendjemand außer mir an seiner Geschichte, sein PayPal-Konto sei gehackt worden, gezweifelt hätte.

      Ich bin immer noch entsetzt, wie leicht es Betrügern gemacht wird. Selbst wenn die Polizei ermittelt wie in diesem Fall, beschränkt sich das anscheinend sehr auf minimalen Ermittlungsaufwand.
    • Bei mir selbst ging es nur um rund 100 Euro. Eigentlich eine vernachläßigbar geringe Summe. Aber soweit ich mich an das Telefonat mit dem Polizeikommisar erinnere, hat dieser ominöse Dritte, der angeblich das PayPal-Konto gehackt haben soll, darüber Guthabenkarten im Wert von mehreren hundert Euro bezahlt und sich die Codes damals alle per E-Mail an die Adresse ramscg@gmx.net schicken lassen. Dass mich in der Sache überhaupt jemand von der Polizei angerufen hat, zeigt mir, dass der entstandene Gesamt-Schaden schon recht groß geweisen sein muss, da ja offensichtlich irgendwelche Ermittlungen aufgenommen wurden. Dass aber der unbelegten Behauptung, ein PayPal-Konto sei "gehackt" worden, so unwidersprochen geglaubt wird, halte ich für einen groben Fehler.