Fakeshop tagado.de - Tagado GmbH - Jordanstr. 104, 60486 Frankfurt am Main - 069 7251182 - kontakt@tagado.de - DE326845652 --- FAKE --- BETRUG

    • FAKESHOP Tagado.de

      Hallo zusammen,

      ich bin leider auch auf den Onlineshop reingefallen. Ich wollte mir mein neues Mountainbike der Marke Cube kaufen und habe leider erst
      zu spät gemerkt, dass es sich um einen Betrüger Shop handelt.

      Empfänger: Tagado Chouqe
      IBAN: DE70 1001 10012621 5541 16
      BIC: NTSBDEB1XXX

      Bitte auf keinen Fall auch darauf reinfallen.

      Viele Grüße


      [Moderation: In bereits vorhandenes Thema verschoben]
    • Da steckst du also ^^

      IP5.183.209.213
      IP locationNetherlands Amsterdam Amarutu Technology Ltd
      Cloudflair IP104.21.39.254
      WHO ISwhois.domaintools.com/5.183.209.213
      HosterAS206264 AMARUTU-TECHNOLOGY, SC
      ABUSEabuse@koddos.com
      CommentFassen wir zusammen. 1 x Servinga , 2 x Namecheap und nun KODDOS



      Wo mag nur dein Remote Server sein .......
      Ich und mein Horst ! :saint:

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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von vespin ()

    • Betrifft DE35100110012628656698 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      verbraucherschutzforum.berlin schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1240 Js 62917/21

      Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen -Unbekannt-

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Unbekannte Täter boten über die Webseite tagado.de Waren in dem Vorhaben an, von Käufern den Kaufpreis zu kassieren, ohne die Ware zu liefern. Die Kaufpreise sollten auf das Konto IBAN DE35 1001 1001 2628 6566 98 bei der N26 Bank AG überwiesen werden.
      ☒ Der/Die Beschuldigte(n) steht/stehen darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um der/dem/den Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme von Vermögenswerten angeordnet.

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      archive.ph/gtmlR

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE35100110012628656698 überwiesen haben.

      Eine verfügbare Gesamtsumme wurde nicht genannt.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!