rosch schrieb:
Meine örtliche Polizei meinte, gegen den Shop laufen schon einige Anzeigen und ich bräuchte keine Anzeige stellen, da mir kein Schaden entstanden ist.
Jede Polizeidienststelle ist verpflichtet eine Anzeige aufzunehmen!
5.) Ware bestellt, aber nicht bezahlt.
In diesem Fall sollte ebenfalls eine Online-Anzeige erstattet werden. https://online-strafanzeige.de
Man hat versucht dich zu betrügen, der Versuch ist strafbar!
Quelle: dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Wenn du magst, kannst du die Anzeig auch oline stelle, geht ganz fix.
Welcher Kontoinhaber und welche IBAN wurden dir genannt?