hallo . habe als privatverkäufer einen artikel bei ebay reingestellt der mehr als 1000€ nach auktionsende einbrachte . bekomme 12 stunden später eine mail von der "sicherheitsabteilung" von ebay dass der kaufvertrag ungültig sei(:"es gibt Anzeichen dafuer, dass eine Person unberechtigt ein eBay-Mitgliedskonto genutzt hat, um auf einen Ihrer Artikel zu bieten....")
darf ebay einen kaufvertrag, der ja mit beendigung der auktion und dem höchstgebot zustande kommt (oder irre ich mich da ?), auflösen ?
ich bezweifle doch sehr stark die version des "opfers" als käufer , er hätte das höchstangebot nicht abgegeben , selbst wenn er opfer gewesen wäre , besteht nicht dennoch "zahlungspflicht" da er für sein ebay-konto verantwortlich ist für jedes abgewickelte geschäft (stichwort : passwort-sicherheit).....
danke im voraus für evtl hilfe(n)
mfg
c.
darf ebay einen kaufvertrag, der ja mit beendigung der auktion und dem höchstgebot zustande kommt (oder irre ich mich da ?), auflösen ?
ich bezweifle doch sehr stark die version des "opfers" als käufer , er hätte das höchstangebot nicht abgegeben , selbst wenn er opfer gewesen wäre , besteht nicht dennoch "zahlungspflicht" da er für sein ebay-konto verantwortlich ist für jedes abgewickelte geschäft (stichwort : passwort-sicherheit).....
danke im voraus für evtl hilfe(n)
mfg
c.