Guest67 schrieb:
Polizeiwache Ost in Bielefeld
Guest67 schrieb:
Heute rief ich daher bei der Polizei an, um mich nach meinen Möglichkeiten zu erkundigen. Eine Anzeige sei nicht möglich, da ich ja noch nicht geschädigt bin - sprich: nicht gezahlt habe
Die Beamten dort kennen wohl nur die Paragraphen, die sie im Zusammenhang mit dem Austeilen von Knöllchen brauchen.StGB §263 schrieb:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!