betrogen vom Ebay Kundenservice , bitte lesen !!!

    • betrogen vom Ebay Kundenservice , bitte lesen !!!

      Ich bin seit 2001 (über 20 Jahre) Kunde bei Ebay und habe Bewertungen im 4 stelligen Bereich .

      So einiges habe ich in meiner Laufbahn schon erlebt , aber das hier ist einfach unglaublich .



      Soeben habe ich alle meine offenen Verkaufsangebote gelöscht und werde dies auch mit dem Account tun .



      Nun zur Sache :

      Ich habe über Ebay ein defektes ASUS Handy für 190€ verkauft . Dieses wurde in der Kategorie "Ersatzteil/defekt inseriert und zusätzlich noch vermerkt , das ich eine Gewährleistung sowie Rücknahme definitiv ausschließe .



      Das Handy funktionierte soweit , außer das es gelegentlich einen automatischen reset (Neustart) machte . Auch im Inserat war deutlich zu sehen , das es lief . Datum und Uhrzeit standen auf dem Display ,was auch genau der Zeitpunkt der Einstellung war.

      Das Telefon war sonst in einem top Zustand und noch nie geöffnet . Auch die Google Sperre habe ich vollständig entfernt .



      1 Woche nachdem es bereits beim Käufer zugestellt wurde , forderte dieser plötzlich eine Rechnung/Kaufbeleg von mir .

      Er sagte mir das noch Garantie besteht und er es seitens des Herstellers reparieren lassen möchte.

      Laut seiner Aussage liegt es in einem Handyshop und es wird dort auf den Beleg gewartet .



      Daraufhin sagte ich dem Käufer , das mir leider kein Kaufbeleg vorliegt, da ich es selbst mal gebraucht erworben habe .



      Nach über 3 Wochen machte der Käufer dann einen Fall auf und beantragte eine Rücknahme .



      Er schrieb , das seitens des Herstellers keine Reparatur möglich ist ,ohne einen Kaufbeleg zu haben . Zudem fehle im die Seriennummer. Er sagte das Handy geht nun überhaupt nicht mehr an und somit kann er die Seriennummer nicht auslesen .



      Die Rückgabe habe ich abgelehnt . Wie erwähnt wurde es in der Kategorie Ersatzteil/defekt inseriert und ich habe ausdrücklich noch erwähnt , das ich eine Gewährleistung /Rücknahme definitiv ausschließe .



      Direkt nach Beantragung dieser Rücknahme habe ich mit Ebay telefoniert . Die Mitarbeiterin war erstmal voll auf meiner Seite und meinte das die Rückgabe nicht berechtigt ist . Sie meinte jedoch das ich mich noch 5 Tage gedulden muss , bis man den Kundenservice zur Klärung einschalten kann .



      Heute morgen dann war es endlich soweit und ich habe den Fall mit der Bitte um Klärung weitergeleitet .

      Eigentlich war ich mir sicher , das die Rückgabe abgelehnt wird und mir das einbehaltene Geld wieder gutgeschrieben wird .



      Stattdessen bekam ich etwa 2 Stunden später eine Mail , wo es hieß das der Fall erstmal weiter ausgesetzt wird und weitere Informationen vom Käufer benötigt werden .

      Nochmal ein par Stunden später bekam ich plötzlich folgende Mail :



      Wir haben diesen Fall geprüft und den Käufer aufgefordert, den Artikel an Sie zurückzusenden .

      Sobald Ihnen der Artikel zugestellt wurde , wird eine Rückerstattung an den Käufer veranlasst .



      Zudem kämen weitere Kosten für Rückschein und Bearbeitung des Falles auf mich zu.



      Umgehend habe ich bei Ebay angerufen und reklamiert .

      Nun wurde mir gesagt , das der Käufer eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat , das an dem Handy keine Seriennummer angegeben ist .

      Diese ist von außen jedoch nicht sichtbar und nur über das Menü abrufbar .

      Angeblich geht das Handy nun nicht mehr an , so das er diese Nummer nicht auslesen kann .



      Ich fühle mich seitens Ebay restlos betrogen und werde auch den Verbraucherschutz sowie in Kenntnis setzen .



      Nie wieder werde ich über diese Plattform verkaufen und kann auch jeden nur davon abraten .

      Bei allen Problemen wird immer zu Gunsten des Käufers entschieden. Selbst als defekt inserierte Artikel können nach mehreren Wochen zurück geschickt werden und mir werden dabei noch zusätzliche Kosten
      wie Bearbeitungsgebühren und Rückversand in Rechnung gestellt .



      Abzocke vom Feinsten !!!!!!!!



      Ich möchte andere Verkäufer warnen und würde mich sehr freuen , wenn ein Bericht darüber veröffentlicht wird .



      Auch in Trustpilot hat Ebay nur noch 1Sterne Bewertungen mit unzähligen Beschwerden .

      Ich fühle mich massiv betrogen ☹
    • Vorab:

      Das Forum wurde vor Jahren mal ins Leben gerufen, um auf Fragen, wie du sie gerade stellst, hilfreiche Antworten zu bekommen und zu geben, wovon auch der Name dieses Forums zeugt.
      Damals ging es auch darum, auf ebay betrogenen Usern Hilfestellung zu geben, wobei Betrugsfälle im Vordergrund standen.
      Aber alles befindet sich im ständigen Wandel. So haben die Betrugsfälle außerhalb von ebay diesen bei weitem den Rang abgelaufen. Entsprechend hat sich auch der Inhalt des Forums gewandelt.

      Thomas1983nbg schrieb:

      Ich bin seit 2001 (über 20 Jahre) Kunde bei Ebay und habe Bewertungen im 4 stelligen Bereich .
      Dasselbe trifft auf mich zu, keine einzige negative Bewertung und eine neutrale. Diese aber nur deswegen, weil sich der Käufer geirrt und eigentlich einen anderen Verkäufer gemeint hat.
      In Betrugsfällen war ich ziemlich gut firm, zumal ich seit 2006 bis 2014 im sogenannten Sicherheitsforum auf ebay ziemlich aktiv war. Ich bin in dieser Beziehung noch einer von den "Alten".

      Allerdings hat ebay in den letzten Jahren seine User zunehmend gegängelt, so dass auch ich dort immer weniger ge- und verkauft habe. Seit den letzten Veränderungen, insbesondere der "neuen Zahlungsabwicklung", verbunden mit drastischen Provisionserhöhungen und weiterer Einmischung und Auslegung deutschen Zivilrechts, habe ich ebay "beiseite gelegt" und kaufe und verkaufe dort nichts mehr. Entsprechend habe ich mich auch nicht weitergebildet, was da so abläuft.

      Insofern kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen.

      Aber vielleicht findet sich ja jemand, der dir kompetent helfen kann.

      Alles Gute dir.

      Itneen
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • itneen schrieb:

      ...verbunden mit ... Einmischung und Auslegung deutschen Zivilrechts
      Da sitzt in so einer Art Servicecenter so angelernte Typen rum, die sich als Richter aufspielen, nur...

      Thomas1983nbg schrieb:

      Ich fühle mich massiv betrogen ☹
      ... Betrug ist was anderes! Dich hat der Käufer abgezogen, denn der hat sich das Gerät für 190 € kommen lassen und hatte vermutlich gehofft, dass es weniger als nur ein bisschen defekt ist.

      Die Haltung des eBay-Support ist nur wenig nachvollziehbar aber eines ist klar, für derartige Deals ist die Plattform eBay nicht mehr da! Sowas passt nicht zur Neuausrichtung des Portals und Verkäufer bekommen das drastisch vorgeführt, ohne Aussicht auf ein erfolgreiches Durchsetzen des persönlichen Rechts.

      Fairhandel schrieb:

      Willst Du das ohne rechtliche Maßnahmen hinnehmen?
      Wie soll das gehen, was kann man da machen? Für den Streitwert 190 € gegen eBay wird es schwer sein einen Rechtsverdreher zu finden und das kostenlose Strafrecht mit seiner Rückgewinnungshilfe scheidet aus.
    • Genau genommen, kann man auch gegen ebay klagen, schließlich beugen die das deutsche Recht mit Ihren AGBs.
      Man könnte eBay, und dem Käufer Mahnbescheide schicken. Kostet aber erstmal nur weiters gutes Geld, welches du dem schlechten nach schmeißt.
      Und dann dauert es Jahre! Habe einen klaren Fall im Baurecht, Gutachter bestätigen falsche Statik, zieht sich aber schon über 6 Jahr. Kostete mich nun bisher nochmal das Gleiche wie die Baukosten an sich.
      Dazu Zeit und Nerven, Sinnlos! Hätte ich abgerissen, und neu gebaut, wären es die selben Kosten gewesen, und es wäre erledigt...

      edit.
      eBay merkt das schon, die senden wieder Rabattaktionen. 8% bis ende des Jahres, und noch mal -30% bis heute...
      Mal sehen, wie lange das dort noch läuft.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kathrin ()

    • Lass dir das nicht bieten, hast du eine Rechtsschutzversicherung? Anrufen und jetzt nicht klein beigeben bzw. es auch juristisch abklären, denn wir haben ja manchmal ein anderes Verständnis von dem was Recht ist. Ich bin da absolut auf deiner Seite, wenn du alles ja vorher hineingeschrieben hast, war der Käufer von den Schäden vorab informiert und wusste was er kaufte, zumal unter der Kategorie "Defekt/Ersatzteil" da muss man als Käufer von einem nicht nutzbaren Gerät grundsätzlich ausgehen

      Das ebay sowas, sicherlich rechtlich ungeprüft, einfach so entscheidet, passt ja in der Bild das sie mittlerweile abgeben...
    • Ja, das hört sich ja mal richtig bescheiden an.

      Bei mir dreht es sich um einen unberechtigten Bankeinzug seitens ebay. Ich habe einen Artikel für 79,- € als
      Selbstabholung verkauft. Der Artikel wurde bezahlt. Die Käuferin konnte den Artikel nicht abholen und hat eine
      Rücksendung beantragt. Aus diesem Grund wurde die Zahlung von ebay eingefroren. Ich habe dann der Rücksendung
      zugestimmt und die Kundin hat das einbehaltene Geld zurückerhalten (Mein Konto hat das Geld nie gesehen).
      Nun kommt der Hammer. Ebay hat nun mein Konto per Bankeinzug mit 70,31 € belastet. Das ist genau der Betrag,
      den ich hätte bekommen müssen, wenn der Kauf zustande gekommen wäre.
      Nach langem Suchen im sogenannten Kundenservice fand ich dann eine Möglichkeit mich zurückrufen zu lassen. Am
      anderen Ende saß ein mehr oder weniger inkompetender Mitarbeiter (vermutl. Callcenter), welcher das alles an
      die Zahlungsabteilung weiterleiten wollte. Sie würden sich mit mir per Mail in Verbindung setzen. In Verbindung
      setzen bedeutet soviel, dass ich auf deren Mails nicht antworten kann. Also keine Kommunikation möglich. Wenn man
      bei Ebay die Hilfeseite aufruft, bekommt man nur vorgefertigte Antworten (sehr Kundenorientiert?) oder man landet
      wieder bei "Rückruf beantragen" und somit wieder beim inkompetenten Mitarbeiter aus dem Callcenter. Auf Grund
      meines X-ten Anrufs bei Denen, musste ich etwas Luft ablassen und meinte, ob sie jetzt alle privaten Verkäufer
      vergraulen wollen. Darauf hin wurde ich weiter verbunden. Klasse, dachte ich, die Zahlungsabteilung. Weit gefehlt,
      am anderen Ende meldete sich ein weiterer Mitarbeiter, diesmal mit russischem Akzent und mehr als mangelnden
      Deutschkenntnissen (ich dachte schon, ich bin bei Moskau Incasso gelandet). Ihm versuchte ich dann die Situation
      zu schildern und er meinte, ich brauche nicht mehr tätig werden, das nimmt alles seinen Lauf.
      Zwei Tage Sendepause. Dann habe ich eine Rücklastschrift ausgeführt. Prompt kam gestern eine Mail (auf die man
      nicht antworten kann), dass in 1-2 Tagen eine Lastschrift über 70,31 € ausgeführt wird. Dann werde ich mal wieder
      zurückbuchen und Ebay für den Lastschriftverkehr sperren. Mal sehen wie lang die das Spielchen treiben wollen.
      Müssen eben wieder mal die Anwälte herhalten.
      Ich bin seit 2001 dort dabei und hatte noch nie solche Probleme, nichtmal mit PayPal. Da hat immer alles funktioniert.
      Aber seitdem man bei Ebay glaubt, man könne mal schnell einen Zahlungsdienstleister durch inkompetente Mitarbeiter
      ersetzen, geht alles in die Hose.
      Meinen Segen haben sie ja, aber mein Geld wird über dieses Portal nicht mehr verteilt. Wieder ein Privater weniger.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von huggo80 ()

    • huggo80 schrieb:

      Müssen eben wieder mal die Anwälte herhalten.
      Lass doch mal statt dessen auch die Staatsanwälte noch drüberschauen.

      Könnte ja sein, dass für dich das hier passt:
      "Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

      - Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis: Liegt vor, steht ja in den AGB
      - über fremdes Vermögen zu verfügen: Liegt vor, steht ja in den AGB

      - die ihm kraft (...) Rechtsgeschäfts (...) obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt: Liegt vor, die haben ja schon längst gesehen, dass da gar keine Zahlung an dich geflossen ist und Nutzungsvertrag ist unzweifelhaft REchtsgeschäft.

      - und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat: Liegt vor, genau das soll die ZA ja sein.

      - Nachteil zufügt: Liegt vor. Denn auch wenn hinterher kein Schaden entstehen sollte, kannst Du in der Zwischenzeit über den Betrag nicht verfügen.

      - Vorsatz (steht zwar nicht drin, ist aber immer sinnvoll): Liegt vor, die haben diese AGB ja absichtlich so formuliert und den Vorgang auch absichtlich so programmiert.

      Ob das ein Antragsdelikt ist (Geringfügigkeit in deinem Einzelfall) oder ob das öffentliche Interesse zu behajen ist (wei lebay das ja automatisiert so macht und damit zumindest eine große Anzahl von Fällen vorliegen kann) soll dann der Staatsanwalt beurteilen.

      Ach so... Fundstelle des oben von mi reinkopierten Textes:
      gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html

      Das ist eben so das allgemeine Verkehrsrisiko, das jeder eingeht, der meint, mit fremdem Geld jonglieren zu müssen. Wenn man da nicht höllisch aufpasst, dann fällt einem sofort jeder Fehler auf die Füße. Selbst wenn der Anzünder jemand anderes war und man nur aktiv dabei mitgemacht hat. ( § 25, II StGB)

      So, und nun zum zivilrechtlichen Teil der Geschichte.

      Kommentarlos die Rücklastschrift einzuleiten war allerdings ein Fehler. Der kann dich ausserdem deinen Account kosten. Sollten die das tatsächlich nochmal einziehen (dann vermutlich mit Zusatzgebühr wegen der ersten verpatzten Lastschrift), würde ich ihnen schriftlich eine Frist zur Rückzahlung setzen und für den Fall des fruchtlosem Fristablaufs direkt das gerichtliche Mahnverfahren androhen. Und nicht nur bei der Drohung bleiben. Durchziehen.

      Wenn ebay Spielchen spielen will, dann soll ihnen das auch werden. Aber nicht mit (formal unberechtigten) Trotzreaktionen wie einer Rücklastschrift sondern mit den richtig harten Bandagen. Der Spaß mit dem Mahnbescheid kostet ebay dann im Zweifel mindestens die rund 37 Euro, die Du vorab auslegen musst. Wenn das jetzt jeder machen würde... Schlimm genug, dass die in Dreiblinden deinen Papierbrief bearbeiten müssen. Natürlich wäre grundsätzlich der Käufer dein Ansprechpartner, Aber nur, wenn ebay rechtlich keinen Mist baut.

      Übrigens ist der Schuldner gesamtschuldnerisch die ebay GmbH zusammen mit der ebay S.a.r.L. Denn die AGB für disen Zirkus hast Du ja mit der ebay GmbH vereinbart. Also greif dir den, der einfacher zu packen ist. Den in Deutschland.

      Als Sahnehäubchen schilderst Du diese Vorgehensweise dann bitte der CSSF in Luxemburg. Kannst Du ebenfalls schriftlich machen. Diese Beschwerde richtet sich dann gegen die ebay S.a.r.L. Parallel wendest Du dich mit dem Ding an die BaFin und erhebst Beschwerde gegen die ebay GmbH wegen Betreibens eines nicht lizensierten zulassungsberüftigen Zahlungsdienstes. Denn die Rücklastschrift hat ja nicht die ebay S.a.r.L in Luxemburg veranlasst sondern die ebay GmbH. Und die hat nach wie vor keine Lizenz als Zahlungsdienstleister.

      Zumal die GmbH meines Erachtens unter diesen Punkt fällt:

      BaFin Merkblatt zum ZAG schrieb:

      Unter das Finanztransfergeschäft können beispielsweise sog. Treuhandservices fallen, bei denen der Anbieter als Dienstleistung für Käufer und Verkäufer (z.B. in Internethandelsportalen), die Kaufpreiszahlung vorab treuhänderisch auf eigenen Sammelkonten entgegennimmt und den Betrag an den Verkäufer weiterleitet, sobald der Käufer die mangelfreie Übergabe der Ware bestätigt. In diesen Fällen wird bei ein- und derselben Dienstleistung begrifflich neben dem Akquisitionsgeschäft auch das Finanztransfergeschäft erbracht, das als Auffangtatbestand im konkreten Einzelfall nach dem Gesamtbild der Dienstleistung hinter den spezielleren Tatbestand zurücktreten kann.


      Ich habe ja schon vorhergesagt, das die irgendwann Mist bauen werden.Genau so was habe ich damit gemeint. Es hat gute Gründe, warum Paypal bei mir nie Gelder einfriert und ebay innerhalb von zwei Banktagen Auszahlungen an mich vornimmt, selbst wenn ich noch gar keine Ware verschicken musste. Die wissen, mit wem sie keinen Ärger wollen. Ich nehme an, Paypal hat mich ganz übel verpetzt. Oder ebay weiss noch, was ihnen 2011 passiert ist. Oder beides.
      :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      huggo80 schrieb:

      Müssen eben wieder mal die Anwälte herhalten.
      Lass doch mal statt dessen auch die Staatsanwälte noch drüberschauen.
      Die wiederum interessiert das gar nicht, sollte es auch nicht, denn das ist eine zivile Angelegenheit!Nur weil das System eBay/RatePay nicht funktioniert, lässt sich längst kein Betrugsvorsatz herleiten, für den die Staatsanwaltschaft sachlich zuständig wäre.

      Die Probleme, die eBay mit seiner Schnittstellenperformance zu RatePay hat, kann nur eBay selbst lösen. eBay gehört meines Erachtens abgeschafft, eingestampft, aufgelöst - dieser Sauhaufen! Und RatePay gleich mit!
    • Reducal schrieb:

      Die wiederum interessiert das gar nicht, sollte es auch nicht, denn das ist eine zivile Angelegenheit!Nur weil das System eBay/RatePay nicht funktioniert
      Du hast anscheinend nicht ganz verstanden, was ich geschrieben habe. Untreue interessiert den StA schon, die steht nämlich nicht umsonst im StGB. Das hat auch nichts mit Rattenpay zu tun, sondern es passiert schlicht immer genau dann, wenn ebay Geld ohne Rechtanspruch einzieht oder einbehält. Auch ein Schaden muss dabei nicht entstehen, ein Nachteil reicht. Wobei ich auch nicht von fehlerhaften Käuferschutzentscheidungen rede. Die sind durch Rechtsgeschäft legitimiert, selbst wenn ebay dabei zivilrechtlich dann Mist baut.

      Aber ich kann dir gerne zeigen, wohin es führen kann, wenn man Fehler macht:
      emilauctions.com/de

      Die "paar Wochen" sind seit September '21. Und würden sich mehr ebay-Verkäufer entsprechend bockig verhalten, wäre auch bei ebay die Zahlungsabwicklung bald Geschichte. Das ZAG ist kein Ponyhof. Aber die wollen das anscheinend alle so haben. Also warum sollte ich da eingreifen? Ich könnte es wohl mangels Aktivlegitimation auch gar nicht konkret. Bei mir ist ebay ja handzahm und zahlt selbst unversendete Artikel innerhalb von 48 Stunden aus, also lange bevor meine drei Tage Bearbeitungszeit vorbei sind. Ich war ja selbst überrascht, welche Blüten die "Risikobewertung" von ebay so treiben kann. Denn ohne die Auszahlung auf dem Auszug hätte ich den Verkauf glatt übersehen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.