Auktion von ebay wegen Links gelöscht- Schadensersatz?

    • Auktion von ebay wegen Links gelöscht- Schadensersatz?

      Hallo Leute!

      Soeben schaue ich in mein Auktionskonto um nach einer Auktion zu schauen, die ich vor 9 Tagen und rund 12 Stunden eingestellt habe und was muss ich feststellen!? Ebay hat die Auktion JETZT gestrichen. Begründung: Links auf externe Seiten und Infoquellen sind verboten.
      Dabei habe ich mir lediglich erlaubt zu bemerken das es Verbrauchertests zu diesem Artikel (ein Fernseher) auf ciao und yopi gibt und er dort Testsieger geworden ist.

      NUN ZUR EIGENTLICHEN FRAGE: Kann ich eBay dafür rechtlich belangen!? Schliesslich ist mir hier ein wirtschaftlicher Schaden entscheiden da der Fernseher bereits 25 Beobachter schwer war und bei einem Startpreis von 300.- Euro lag. Der Sofortkaufreis lag bei 449.- Euro.

      Anstatt die Auktion zu streichen wäre es schliesslich ohne Problem möglich gewesen eine kurze schriftliche Bitte um Entfernung zu schreiben. Zumal ja noch kein Angebot abgegeben war.

      ICh habe bereits jetzt eBay aufgefordert die Auktion zumindest wieder in die Zusammenfassung zu setzen, damit ich ihn wieder einstellen kann (natürlich ohne den Verweis auf die Verbrauchermeinungen.


      Danke schonmal für Eure Hilfe! ;) Ich bin wahnsinnig sauer!!!!!!!!!
    • Da kann ich dir leider nicht viel helfen, da Ebay es in den Grundsätzen stehen hat. Belangen kannst du sie damit, denke ich nicht.

      Ich denke mal, daß es dieser Grundsatz ist.

      Es ist bei eBay verboten, Markennamen für markenfremde Produkte zu missbrauchen oder Suchworte übermäßig zu verwenden ("Keyword-Spamming"). Keyword-Spamming liegt dann vor, wenn Markennamen oder andere ungeeignete Suchbegriffe im Titel oder Inhalt eines Ratgebers mit der Absicht platziert werden, scheinbare Relevanz zum Inhalt nur vortäuschen, um Nutzer zu dem Ratgeber zu locken. Testberichte und Ratgeber müssen für das Produkt oder Thema, das sie beschreiben, relevant sein.

      eBay behält sich vor, bei einem Verstoß gegen diesen Grundsatz eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

      * Löschen der Testberichte und Ratgeber
      * Löschen der laufenden Angebote
      * Einbehalt der fälligen Gebühren Angebote, die von eBay gelöscht wurden
      * Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes
      * Verlust des PowerSeller-Status
      * Vorläufige oder endgültige Sperrung des Mitgliedskontos

      Das Keyword-Spamming verfälscht die Suche nach relevanten Inhalten, da Testberichte und Ratgeber gefunden werden , die für das Mitglied möglicherweise nicht relevant zu einem Thema sind und ist daher unzulässig.


      Wenn Sie einen Verstoß melden möchten, klicken Sie bitte auf den Link "Diesen Testbericht melden" bzw. "Diesen Ratgeber melden" im entsprechenden Testbericht bzw. im entsprechenden Ratgeber.


      ---->pages.ebay.de/help/policies/re…des/keyword-spamming.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schnetti ()

    • Ich denke mal, daß es eher um den externer Link geht. Das ist nun einmal nicht zulässig, und ebay hat sich das Recht vorbehalten, solche Angebote zu löschen. Ist sehr ärgerlich, großteils auch unverständlich, aber nicht zu ändern.
      ICh habe bereits jetzt eBay aufgefordert die Auktion zumindest wieder in die Zusammenfassung zu setzen, damit ich ihn wieder einstellen kann ...

      Kannst Du vergessen. Dafür ist ebay viel zu unflexibel.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)