Weitere Domain: gamestopde-euro.com, ist zwar schon tot, könnte aber mit den hier genannten im Sachzusammenhang stehen. Kopiert von nebenan.
Fakeshop gamestopeurope.com - Datenmissbrauch der GameStop Deutschland GmbH - Fraunhoferstraße 84, 87700 Memmingen - info@gamestopdeatcheu.com --- FAKE --- BETRUG
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gamestopeuro-de.com/
Inhaber: GAME STOP
IBAN: DE51 1001 1001 2626 0828 06
BIC: NTSBDEB1XXX
Bestellt aber nicht bezahlt.
Fand es komisch das es nur eine Bezahl Methode gab und nur dhl express Versand der 5-10 Tage braucht. -
IBAN: DE51100110012626082806
N26 Bank GmbH
Klosterstraße 62
10179 Berlin
ALLGEMEINE WARNUNG vor BIC NTSBDEB1XXX NTSBDEB1 NTSBESM1XXX NTSBESM1 BLZ 10011001 ==> Betrugsverdacht -
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Check ✔️
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Inhaber: GAME STOP
IBAN: ES81 0073 0100 5206 8843 7102
BIC: OPENESMM
E-Mail: info@gamestopeuropa-de.com -
Halli-Hallo schrieb:
Inhaber: GAME STOP
IBAN: ES81 0073 0100 5206 8843 7102
BIC: OPENESMM
Für Google & Co
IBAN: ES8100730100520688437102
BIC: OPENESMMXXX
Bank: OPEN BANK, S.A.
DE LA CASTELLANA 24
28046 MADRID
Zweigstellen-Nummer: 0100
ALLGEMEINE WARNUNG vor Konten der OPEN BANK, S.A. , BIC OPENESMMXXX bzw. OPENESMM
Das Konto war noch nicht bekannt! -
GAME STOP
IBAN: DE55 3701 9000 1010 2290 90
DE55370190001010229090
BIC: BUNQDE82XXX
bunq Niederlassung Deutschland (bank of The Free)
50667 Köln -
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Kontoinhaber: GAME STOP
IBAN: ES10 6713 0002 5800 1223 2500
BIC: PFSSESM1
Bank:
PFS CARD SERVICES IRELAND LIMITED, S.E.
Hab grade eine PS5 bestellt, aber leider nachhinein geschaut ob es sich um ein Fakeshop handelt, habe noch nichts überwiesen.Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Martin204 ()
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Martin204 schrieb:
Kontoinhaber: GAME STOP
IBAN: ES10 6713 0002 5800 1223 2500
BIC: PFSSESM1
Bank:
PFS CARD SERVICES IRELAND LIMITED, S.E.
Allgemeine Warnung vor Betrug BIC/Swift PFSRIE21 PFSRIE21XXX PFSSESM1 Prepaid Financial Services *** GENERAL WARNING: fraud instant ! -
verbraucherschutzforum.berlin schrieb:
Staatsanwaltschaft Osnabrück
Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten
gemäß § 111 l Abs. 4 StPO
1230 Js 4723/22
Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen
C. D. G. H. aus Frankreich
Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Auf das Konto DE05 1001 1001 2628 4445 17 bei der N26 Bank GmbH, gingen Zahlungen verschiedener Personen ein, welche auf der Internetseite ganstopeurope.com Waren bestellten, diese aber nach Zahlung nicht erhielten. Die Webseite diente allein zu Betrugszwecken.
☒ Der Beschuldigte steht darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.
Um dem Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:
5298,27 Euro
Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.
Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.
Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
―
Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).
―
Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
archive.ph/N6vU6
Die StA Osnabrück schreibt zwar "Internetseite ganstopeurope.com", gemeint ist offenbar der Fakeshop gamestopeurope.com. @StA Osnabrück: Ihr macht zu viele Fehler!
Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE05100110012628444517 überwiesen haben.
Es steht eine Gesamtsumme in Höhe von 5298,27 € zur Verfügung.Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!
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itneen schrieb:
@StA Osnabrück: Ihr macht zu viele Fehler!
Wo bleiben die Ermittlungen nach den echten Halunken statt nur einen flüchtigen Namen (z. B. aus Frankreich) auf den Altendeckel zu bappen?
Und was passiert mit dem Betrag, das nicht von den Opfern abgerufen wird? Is ja wohl klar, oder? Aber immerhin, es ist den Fillern entzogen. Den Rest verbuche ich zum derzeitigen Kenntnisstand eher unter ordentlicher Portion Populismus und staatlichem Eigennutz. -
Stellt sich aber auch die Frage, was passiert mit solchen liegen gebliebenen Beträgen, die nicht von so einem gesperrten Konto abgeschöpft wurden?
Die Bank würde den Betrag auf einem Anderkonto parken, und warten, ob Ansprüche geltend gemacht werden. Nach einer Frist (vielleicht 10 Jahre) wird der Betrag versucht einem Referenzkonto der Täter gutzuschreiben. Da es dieses Referenzkonto aber vermutlich längst nicht mehr gibt und die Halunken über alle Berge oder im Knast sind, kommt der Betrag an die Bank zurück und wird hier dem eigenen Wirtschaftskreislauf zugeführt. -