Urteil zu Unterhaltszahlungen

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      Arbeitslosigkeit führt nicht ohne wei-
      teres zu geringeren Unterhaltszahlun-
      gen. Das geht aus einem Urteil des
      Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Wer
      arbeitslos sei, müsse sich auch in
      Zeiten hoher Arbeitslosigkeit intensiv
      um einen Job bemühen.

      Tue der Betroffene das nicht, müsse er
      unterhaltsrechtlich so behandelt wer-
      den, als habe er eine Beschäftigung ge-
      funden. Das Gericht lehnte den Antrag
      eines Mannes ab. Der Erwerbslose wollte
      eine Herabsetzung seiner Unterhalts-
      zahlungen erreichen.
      (Az: 7 WF 107/06)