Arbeitslosigkeit führt nicht ohne wei-
teres zu geringeren Unterhaltszahlun-
gen. Das geht aus einem Urteil des
Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Wer
arbeitslos sei, müsse sich auch in
Zeiten hoher Arbeitslosigkeit intensiv
um einen Job bemühen.
Tue der Betroffene das nicht, müsse er
unterhaltsrechtlich so behandelt wer-
den, als habe er eine Beschäftigung ge-
funden. Das Gericht lehnte den Antrag
eines Mannes ab. Der Erwerbslose wollte
eine Herabsetzung seiner Unterhalts-
zahlungen erreichen.
(Az: 7 WF 107/06)
