Hunderttausende Frührentner können sich
nach Berechnungen des Sozialverbandes
Deutschland Hoffnung auf Rentennachzah-
lungen und Rentenerhöhungen in erhebli-
chem Umfang machen. Grundlage ist einen
Entscheidung des Bundessozialgerichts
in Kassel vom Mai. Az.: B 4 RA 22/05 R)
Nach dem Urteil muss ein Arbeitnehmer,
der aus gesundheitlichen Gründen schon
während seines Berufslebens eine Rente
bezieht, keine Abschläge bei deren Be-
rechnung hinnehmen. Im Jahr 2001 einge-
führten Kürzungen bei so genannten Er-
werbsminderungsrenten für unter 60-Jäh-
rige sind danach gesetzeswidrig.