Ein Unfallverursacher haftet grundsätz-
lich auch für seelisch bedingte Folge-
schäden eines Verletzten. Das berichtet
die Zeitschrift "OLG-Report" unter Be-
rufung auf ein Urteil des Saarländi-
schen Oberlandesgerichts Saarbrücken.
Den Richtern zufolge gilt dies selbst
bei einer "negativen psychischen Veran-
lagung" des Unfallopfers,die dann durch
den Unfall akut wurde. Maßgeblich sei
allein,dass die Schäden ohne den Unfall
nicht aufgetreten wären. Das Gericht
gab mit dem Urteil der Klage eines Un-
fallopfers auf ein höheres Schmerzens-
geld statt. (Az.: 4 U 326/03-5/05).