Haftung auch für seelische Schäden

    • Haftung auch für seelische Schäden

      Ein Unfallverursacher haftet grundsätz-
      lich auch für seelisch bedingte Folge-
      schäden eines Verletzten. Das berichtet
      die Zeitschrift "OLG-Report" unter Be-
      rufung auf ein Urteil des Saarländi-
      schen Oberlandesgerichts Saarbrücken.

      Den Richtern zufolge gilt dies selbst
      bei einer "negativen psychischen Veran-
      lagung" des Unfallopfers,die dann durch
      den Unfall akut wurde. Maßgeblich sei
      allein,dass die Schäden ohne den Unfall
      nicht aufgetreten wären. Das Gericht
      gab mit dem Urteil der Klage eines Un-
      fallopfers auf ein höheres Schmerzens-
      geld statt. (Az.: 4 U 326/03-5/05).