Gewerblicher Verkäufer zieht bei Widerruf Ebaygebühr vom Kaufpreis ab

    • Gewerblicher Verkäufer zieht bei Widerruf Ebaygebühr vom Kaufpreis ab

      ich habe bei diesem gewerblichen Verkäufer hoock24 zweimal Kleiderbügel gekauft. Beim 1. Mal (Artikelnr. 220011810041) lief alles gut und ich war mit den Bügeln zufrieden, danach habe ich eine Nachbestellung (220010486609) gemacht.

      Aber leider weichen diese Kleiderbügel sehr von der 1. Bestellung ab. Ich kontaktierte hoock24 und dieser schlägt vor, dass ich die Kleiderbügel zurückschicke möchte und er würde mir neue zukommen lassen, ich folgte seinen Vorschlag.
      Als ich nach mehr als 10 Tagen nach dem Rückversand nichts mehr von Ihm hörte, habe ich ihm angeschrieben und die Bestellung storniert, da ich die Bügel dringend brauchte und schon wo anders gekauft habe.

      Ich bat ihm mir mein Geld zurück zu überweisen incl. Rückversandkosten, da er gewerblicher Verkäufer ist und der Warenwert über 40 EUR übersteige. Die 2. Bestellung hatte einen Warenwert von 110,00 EUR + Versandkosten 14,95 EUR. Die versicherte Rücksendung an die Firma Hook24 kostete mir 19,80 EUR, sodass mir eine Gesamtkosten von 144,75 EUR entstanden ist.
      Erst heute 29.09.06 hat mir die Firma Hook24 das Geld zurück überwiesen, er hat abzüglich Ebaygebühr nur 115,00 EUR überwiesen.

      Darf der Verkäufer die Ebay-Gebühr abziehen? Wieviel muss er mir Rückerstatten? Wie sieht es mit Versandkosten aus? Schließlich habe ich 14,95 EUR und zusätzlich 19,80 EUR für den Rückversand bezahlt.

      Vielen Dank
      KeepSmile
    • Bei einem Widerruf sind Bearbeitungsgebühren unzulässig. Laut BGB sind die vollen Rücksendekosten zu zahlen (40 EUR-Regel fällt ja hier aus). Die Hinsedekosten sind umstritten, laut jüngster Rechtsprechung sind diese aber ebenfalls vom VK zu tragen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.