Artikel stimmt nicht mit Beschreibung überein

    • Artikel stimmt nicht mit Beschreibung überein

      Hallo, ich hab diese Woche eine Snowboardbrille bei eBay ersteigert.

      Sie wurde in der Auktion als neu angeboten. Ich habe die Brille heute erhalten und leider musste ich feststellen das die Brille erhebliche Gebrauchsspuren aufweißt.

      Kann ich von Verkäufter verlangen das er die Brille zurücknimmt und mir das Geld zurückgibt. Oder das der kaufpreis gemindert wird.

      Es handelt sich beim Verkäufer um eine Privatperson.

      Hier der Link zur Auktion. cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…ame=STRK%3AMEWA%3AIT&rd=1

      Vielen Dank schonmal.
    • Nein, nicht sofort.

      Du mußt dem VK zunächst eine angemessene Frist zur Nachbesserung geben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von biguhu
      Nein, nicht sofort.

      Du mußt dem VK zunächst eine angemessene Frist zur Nachbesserung geben.


      Ich denke nicht, dass er das muß.

      Auch wenn der VK sein Profil als "privat" deklariert: Er ist in jedem Fall gewerblich (ebay-Shop ist immer gewerblich, dazu kommen: 29 Artikel in den letzten 30 Tagen!) und daher steht dem Käufer auch der gesetzliche Widerruf zu.

      Teile ihm schriftlich (mit Fristsetzung) mit, dass Du entweder eine neue Brille bekommst, oder den Kaufpreis, sowie die Versandkosten (auch für die Rücksendung!) zurückverlangst (Bankverbindung nicht vergessen)und wegen Sachmängeln vom Kaufvertrag zurücktrittst.

      Abgesehen davon kann er genau wegen dieser Sachmängel, sofern er keine neue Brille bekommt, bzw. der VK nicht reagiert, berechtigt vom Kaufvertrag zurücktreten, auch wenn der VK nicht gewerblich, sondern privat wäre.
    • Ich denke nicht, dass er das muß.


      Doch das muß er! Siehe §323 BGB:

      bundesrecht.juris.de/bgb/__323.html

      oder

      verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ116145026418605/link7067A.htm


      ebay-Shop ist immer gewerblich


      Wo hast du denn diesen Unsinn her? bitte nenne mir eine seriöse Quelle dafür, und ich gebe dir ein Bier dafür aus... :D
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von biguhu
      Ich denke nicht, dass er das muß.


      Doch das muß er! Siehe §323 BGB:

      bundesrecht.juris.de/bgb/__323.html

      oder

      verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ116145026418605/link7067A.htm


      ebay-Shop ist immer gewerblich


      Wo hast du denn diesen Unsinn her? bitte nenne mir eine seriöse Quelle dafür, und ich gebe dir ein Bier dafür aus... :D


      ich habe Quellen dafür, erkundige Dich beim Finanzamt, ich habe jetzt wirklich nicht die Zeit und die Lust, die entsprechenden Quellen dafür herauszusuchen, aber ich kann mir mein Bier auch selbst bezahlen und gebe dir auch genr eins aus, das ist da, wo ich herkomme, so üblich *freundlich lächel*

      Im übrigen: Wie kommst du dazu, einzelne Passagen aus dem Zusammenhang zu reissen?

      Ich habe eindeutig (AUCH) geschrieben:
      Teile ihm schriftlich (mit Fristsetzung) mit, dass Du entweder eine neue Brille bekommst, oder den Kaufpreis, sowie die Versandkosten (auch für die Rücksendung!) zurückverlangst.

      Gibt es da irgendwas, was aus dem Kontext gerissen werden muß????

      Sorry, aber auf derlei Klugsch... konnte ich noch nie
    • @Borbeks

      Zügel dich mal in deinen Äußerungen.

      Du machst hier absolut falsche Angaben, die dem Fragesteller nicht dienlich sind. Ich habe dies durch Quellen widelegt.

      Wenn du zu deinen eigenen Aussagen keine Quellen anführen kannst, dann würde ich dich bitten, nicht ausfallend zu werden! Ein ebay-Shop ist nicht generell gewerblich, das ist ein von dir erfundenes Märchen!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @biguhu

      1. wäre es nett, Nicks korrekt zu schreiben *freundlichlächel

      2. wüßte ich nicht, wo ich mich in meinen Äußerungen zügeln sollte, aber das wirst Du sicher noch ausführlichst darstellen können *kopfschüttel*

      3. Wo mache ich falsche Angaben ??? Zügel Du Dich mal lieber, denn ich habe nichts anderes geschrieben, als Du auch, jedenfalls im Fazit!
      Ich erinnere Dich mal daran, dass Du geschrieben hast: "Du mußt dem VK zunächst eine angemessene Frist zur Nachbesserung geben"

      Was bitte habe ich anderes geschrieben mit meinem Beitrag?

      Deine beiden vorhergehenden Beiträge helfen dem Fragesteller gar nicht, DAS solltest Du mal berücksichtigen, anstatt Deine Zeit mit Klugsch... zu verbringen!

      Aber Du gehörst zu den absolut typischen Ätz-Forenschreibern, die, anstatt Konstruktives von sich zu geben, nur andere Forenschreiber anpöbeln und deren Geschreibsel widerlegen wollen, das ist Dein vorrangiges Ziel, pfui, denk mal drüber nach, denn: Ich habe im Fazit nix anderes geschrieben, als Du, aber sone Leute, die Haarspalterei betreiben, muß es wohl auch geben! *würg*

      Ich verbreite keine Märchen !!!, es gibt genügend Quellen im Netz (googeln hilft, aber ich tu das einfach jetzt nicht), wo aufgeführt wird, dass die Finanzämter den ebay-Shop in jedem Fall als gewerbliche Tätigkeit einstufen, ich glaube, es steht auf den sicherlich recht anerkannten Seiten dieser Rostocker Internet-Jura-Hilfeseiten!

      Dass mir jetzt kein "Du Depp" rausrutscht, ist nur meiner guten Erziehung zu verdanken ;)

      Lass doch einfach solcherlei Maßregelungen, damit ist den Fragestellern echt nicht geholfen!

      Es wäre schön, wenn DEINE Beiträge künftig nicht ausschliesslich darauf gerichtet sind, andere Teilnehmer zu zerreissen, damit vergraulst du sie im schlimmsten Fall nämlich nur, aber vielleicht steckt dahinter ja auch System .. Profilneurotiker verhalten sich auch so ...
    • @Borberks

      Du solltest vielleicht eine Nacht drüber schlafen, vielleicht bis du dann morgen wieder in der Lage in einem vernünftigen Ton zu kommunizieren. Bis dahin setze ich das Gespräch mit dir aus. Dies ist nicht die Gosse, sondern ein Forum, in dem zumindest ein Minimum an Respekt angebracht ist.

      @F.M

      Laß dich von diesen unschönen Postings nicht iritieren. Wie ich bereits eingangs erwähnt habe, mußt du dem Verkäufer das Recht der Nachbesserung einräumen. Kannst du in den beiden von mir geposteten Links nachlesen. Der Verkäufer ist auch nicht als gewerblich einzustufen, hierfür sehe ich keinerlei Anzeichen, das Führen eines ebay-Shops alleine ist dafür schon gar kein Nachweis, kann aber als eines von vielen Indizien aufgeführt werden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @F.M

      Schönen guten Morgen.

      Um mal ein bisschen Konstruktives hereinzubringen, hier was zum lesen:

      Kaum ein Rechtsstreit, der sich um einen eBay-Kauf dreht, kann heutzutage noch vernünftig ausgeurteilt werden, ohne dass die Frage Verbraucher oder Unternehmer geklärt wird. So muss sich der private Käufer nicht lange mit Mängelargumentationen Gewährleistungsansprüchen auf der Rechtsebene herumschlagen, wenn er nachweisen kann, dass der Verkäufer ein Gewerbetreibender war. In diesem Fall kann er den Kaufvertrag einfach widerrufen.

      Rechtsprechungsübersicht:

      - Unternehmereigenschaft bei über 250 Verkäufer in 31 Monaten und Powersellereigenschaft (Landgericht Mainz, Urteil vom 06.07.2005, Az.: 3 O 184/04 ), bestätigt durch das OLG Koblenz (Beschluss vom 1710.2005, AZ 5 U 1145/05)
      - Unternehmer ist, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird (Amtsgericht Bad Kissingen vom 04.04.2005, Az.: 21 C 185/04 ).

      - Unternehmer ist, wer mehrere gleichartige Waren anbietet, sich als Powerseller bezeichnet und "immer wieder" Dinge über eBay verkauft (Amtsgericht Radolfzell, Urteil vom 29.07.2004, Az: 3 C 553/03)
      - Unternehmereigenschaft ist gegeben, wenn nachhaltig und in größerem Umfang neue und gebrauchte Waren versteigert werden ( Landgericht Schweinfurt, Urteil vom 30.12.2003, Az.: 110 O 32/03)
      - Unternehmereigenschaft liegt vor, wenn ein Verkäufer wiederholt gleichartige Waren anbiete und sich dabei als Powerseller bezeichnet

      - ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bei eBay liegt bei 39 Verkäufen innerhalb eines Zeitraums von fünf Monaten vor (Landgericht Berlin, Urteil vom 09.11.2001, Az: 103 U 149/01)

      - eine Tätigkeit als Unternehmer liegt bei 50 Auktionen, eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem Powersellerstatus vor (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2004, Az.: 6 W 54/04 )

      - 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten bewegen sich in einem Grenzbereich, in dem sowohl ein privater, wie auch ein geschäftlicher Verkehr denkbar ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2005, Az.: 6 U 149/04 )

      Quelle: internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm

      6. Was sind Indizien dafür, dass ich gewerblich bei eBay tätig bin?
      Indizien können einen Power-Seller-Status sein, ein eingerichteter eBay-Shop, das Angebot von Neuwaren oder gleichartigen Waren, eine Vielzahl von Verkäufen innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes,

      Quelle: internetrecht-rostock.de/faq-abmahnung-ebay.htm#6

      Nun, nach der Theorie in die Umsetzung auf den aktuellen Fall bezogen:

      Der Verkäufer hat in der Zeit seit Anfang September so gut wie ausschließlich Neuware angeboten, hier die Links:

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…y=77630&item=200011432819
      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…y=76085&item=200021651290
      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…y=14270&item=200021650097
      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…y=59772&item=200016819203
      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…y=59737&item=200018158426
      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…y=70914&item=200021653058
      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…y=59737&item=200018151891
      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…ry=9891&item=200023840899
      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…=135791&item=200023089058
      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…y=59737&item=200018163285
      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…y=56821&item=200036523193
      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…y=61201&item=200021675667
      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…y=56821&item=200038277709
      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…y=56821&item=200016822515

      [Ironie an]
      Aber nein, das ist doch kein Hinweis für eine gewerbliche Tätigkeit, da erfinde ich sicherlich wieder ein Märchen!
      Der Verkäufer hat all die schönen Sachen zuviel gekauft und bietet sie ohne Gewinnerzielungsabsicht nun an, um seinen Schrank zu entleeren .. ja ja.
      [Ironie aus]

      Ach ja, noch ein bisschen Theorie aus dem Steuerrecht, denn auch hier finden sich Regelungen dazu, was Umsatzsteuerpflicht - und damit gewerblichen Handel - ausmacht:
      §2 (1)3 UStG
      BFH (9.7.1986 - BStBL II S.851)

      Andere Schreiber glauben ja, ihre Beiträge damit zu füllen, dass sie andere Massregeln, mir drängen sich ein bisschen folgende Vermutungen auf:

      Handelt es sich bei dem entsprechenden Schreiber vielleicht auch um einen "Privat-Gewerblichen", der sich angesprochen fühlt und nun versucht, seine "Zunft" zu schützen (Eine Krähe hackt der anderen .. Du weißt schon)

      Oder ist biguhu so selbstverliebt, dass er glaubt, nur er könne Fragestellern die entsprechenden Ratschläge / Tips geben, selbstverständlich als "Ausschliessliche Wahrheit" (Du sollst nicht haben andere Götter neben mir .. Du weißt schon, die sogenannten Forengötter, die finden sich in jedem Forum)

      Wie ich bereits am Anfang schrieb: Setze dem Verkäufer eine Frist, Dir eine neue Brille zu senden und weise ihn darauf hin, dass Du nach Fristablauf berechtigt vom Kaufvertrag zurücktrittst und sämtliche Auslagen zurückverlangst.

      Viel Erfolg und noch einen schönen Sonntag.
    • @F.M

      Es wäre nett, wenn du uns informieren könntest, was aus der Sache geworden ist. Du hast hier eine Frage gestellt und dich nie wieder gemeldet.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von Borberks
      6. Was sind Indizien dafür, dass ich gewerblich bei eBay tätig bin?
      Indizien können einen Power-Seller-Status sein, ein eingerichteter eBay-Shop, das Angebot von Neuwaren oder gleichartigen Waren, eine Vielzahl von Verkäufen innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes,


      Schön, dass du dich selber widerlegst. Hast du mal im Duden nachgeschaut, was ein Indiz ist?
      Der ebay-Shop spricht dafür, dass es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, ist aber nicht das einzige Kriterium und auch nicht endgültig entscheident. Eben nur ein Indiz.

      Was deinen Umgangston angeht, kann ich biguhu nur zustimmen. Genau wegen Äußerungen in diesem Ton haben viele Foren inzwischen rechtliche Probleme, die ihren Bestand gefährden.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Das war wieder ein äußerst hilfreicher Beitrag für den Fragesteller


      Wenn falsche Ratschläge widerlegt werden, ist es immer hilfreich für den Fragesteller. Nur befürchte ich, daß es F.M nicht mehr interessiert, da wir nie wieder etwas von ihm gehört haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.