Buchhaltung bei Abholung in Bar (Rechnung, Quittung)

    • Buchhaltung bei Abholung in Bar (Rechnung, Quittung)

      Hallo zusammen,

      ich habe möchte mich als Einzelunternehmer anmelden und müsste entsprechend Umsatzsteuer abführen. Ich möchte meine Waren über Ebay und Ebay Kleinanzeigen verkaufen, nun frage ich mich wie ich das mit der Rechnung mache, wenn jemand die Ware abholt und in Bar zahlen möchte. Es kann ja sein, dass nicht jeder seinen Namen und seine Adresse preisgeben möchte, sodass ich keine ordentliche Rechnung ausstellen könnte. Ich wurde leider auch nach längerer Recherche nicht fündig und habe nur Artikel über Quittungen und Barbelege gefunden, die meine Frage nicht wirklich konkret beantworten.

      Angenommen ich erstelle dann eine Quittung oder einen Beleg, der den Verkauf nachweist; Nummeriere ich diesen Beleg fortlaufend passend zu den Rechnungen, die ich durch Online-Verkäufe erstellt habe oder werden diese Barverkäufe gesondert gesammelt?

      Viele Grüße
    • Ich glaube es hat sich erledigt. So wie ich das verstanden habe kann ich für Barzahlungen unter 250€ Quittungen erstellen. Die Quittungen nummeriere ich fortlaufend aber separat von den Rechnungen. Da die Quittung keine Angaben des Käufers benötigt, sondern nur die Anschrift des Leistungserbringers verpflichtend ist betrachte ich meine Fragestellung als gelöst.

      Ich nehme aber trotzdem dankend Einwände und Verbessungstipps an.
      Viele Grüße
    • Bekarus9 schrieb:

      So wie ich das verstanden habe kann ich für Barzahlungen unter 250€ Quittungen erstellen.
      Ja, das hast Du soweit richtig verstanden.

      Bei diesen Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind gem. § 33 UStDV folgende Angaben ausreichend:
      • vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
      • Ausstellungsdatum
      • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung
      • Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
      • anzuwendender Steuersatz oder der Hinweis auf eine Steuerbefreiung.

      hierpk schrieb:

      Frag doch mal per PN bei Löschbert B. an.
      Wieso? Wenn ich das lesen würde, dann schaue ich ja auch hier rein.

      Zunächst mal kommt das sehr auf die Ware an. Deshalb ist auch die Antwort

      Reducal schrieb:

      Für die Antwort gibt es Steuerberater.
      schlicht nicht ganz passend.

      Natürlich weiss der Steuerbrater so was. Was der nicht weiss (naja, er weiss es schon, wird es aber nie so sagen) ist der alte Merksatz "Zuerst zähle ich mein Geld und erst danach das Finanzamt." Nennt man auch "doppelte Buchführung". Eine für mich und eine für die Steuer.

      Wenn man natürlich nur Handelsware durchschiebt, die man beim Großhändler einkauft, dann ist das ziemlich schwierig bis unmöglich. Daher eben die Frage nach der Art der Artikel. Unter Umständen lautet die Antwort nämlich auch "Scheiss auf die Belege." Vor allem dann, wenn man den Einkauf auch schon mit Eigenbelegen in den Büchern hat. Oder eben auch nicht.

      Und jeder, der keinen Beleg bekommt, hat dann darüber hinaus noch das erfreuliche Erlebnis, das er sich seine Gewährleistung sonstwohin schieben kann.

      Das einzige dabei wirklich Wichtige ist, dass man nicht durcheinander kommt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.