Hallo,
ich habe einigen Ärger bei Ebay, das alles aufzuzählen würde zu weit gehen.
Zu meiner Frage, ich habe NEGATIV bewertet und auch prompt eine Drohung erhalten, rechtliche Schritte Einstweilige Verfügung etc.
Ich würde nun gerne wissen ob ich so Bewertet habe, dass eine einstweilige Verfügung greifen würde.
Meine Bewertung: "Ware defekt nur Probleme NICHT zu empfehlen! mein Rat sucht einen seriösen SHOP"
Fakt ist, die Ware war defekt und wurde auch zurück genommen.
sorgen macht mir mein kommentar "nur Probleme" sowie "mein Rat sucht einen seriösen SHOP"
Sollte ich die Bewertung zurück nehmen?
Oder ist sie Rechtlich zu Vertreten?
Für Antworten DANKE im Voraus
ich habe einigen Ärger bei Ebay, das alles aufzuzählen würde zu weit gehen.
Zu meiner Frage, ich habe NEGATIV bewertet und auch prompt eine Drohung erhalten, rechtliche Schritte Einstweilige Verfügung etc.
Ich würde nun gerne wissen ob ich so Bewertet habe, dass eine einstweilige Verfügung greifen würde.
Meine Bewertung: "Ware defekt nur Probleme NICHT zu empfehlen! mein Rat sucht einen seriösen SHOP"
Fakt ist, die Ware war defekt und wurde auch zurück genommen.
sorgen macht mir mein kommentar "nur Probleme" sowie "mein Rat sucht einen seriösen SHOP"
Sollte ich die Bewertung zurück nehmen?
Oder ist sie Rechtlich zu Vertreten?
Für Antworten DANKE im Voraus