Ist meine Bewertung rechtlich anzufechten?

    • Ist meine Bewertung rechtlich anzufechten?

      Hallo,

      ich habe einigen Ärger bei Ebay, das alles aufzuzählen würde zu weit gehen.

      Zu meiner Frage, ich habe NEGATIV bewertet und auch prompt eine Drohung erhalten, rechtliche Schritte Einstweilige Verfügung etc.

      Ich würde nun gerne wissen ob ich so Bewertet habe, dass eine einstweilige Verfügung greifen würde.

      Meine Bewertung: "Ware defekt nur Probleme NICHT zu empfehlen! mein Rat sucht einen seriösen SHOP"

      Fakt ist, die Ware war defekt und wurde auch zurück genommen.

      sorgen macht mir mein kommentar "nur Probleme" sowie "mein Rat sucht einen seriösen SHOP"

      Sollte ich die Bewertung zurück nehmen?

      Oder ist sie Rechtlich zu Vertreten?

      Für Antworten DANKE im Voraus
    • Eines vorweg! Solche Drohungen werden von Powersellern zu Tausenden ausgestoßen. Und meistens nehmen die Käufer die Bewertung wieder zurück, leider. Das ist der Sinn und Zweck der Drohung. Vor Gericht landen nicht mal 0,001 % (fiktiv, wahrscheinlich noch geringer)

      Von daher muß du zunächst selber entscheiden, ob du dieser Drohung auch nachgeben möchtest.

      Wenn deine Bewertung den Tatsachen entspricht sehe ich zunächst in dieser Hinsicht kein Problem.

      Diskussionswürdig ist lediglich *mein Rat sucht einen seriösen SHOP* Ob dies von einem Richter möglicherweise als rufschädigend bewertet wird, mag ich nicht beurteilen, ausschließen möchte ich es jedenfalls nicht.

      Ich persönlich würde die ganzen Drohungen in den Mülleimer werfen, schon alleine aus obigem Grund. Mal im Ernst, glaubst du ernshaft der Powerseller würde vor Gericht gehen?

      Kannst du einen Link zum Shop posten?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ja, ist leider ein absoluter Klassiker eines Powersellers, der Käufern droht,um die Bewertung wieder zu entfernen.

      Nun, meine Einschätzung habe ich abgegeben. Ich persönlich würde dem VK die kalte Schulter zeigen. Ansonsten müßtest du dein Anliegen vielleicht in eienm rechtsforum posten.

      zb hier:

      123recht.net/forum_default.asp
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von Flash
      Ich will mir wegen weniger als 20 Euro Streitwert nicht unnötig Ärger einhandeln.


      Na denkst du Wirklich, der Verkäufer will das ernsthaft?
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.